Zentenarius
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Ein Zentenarius oder auch Zentgraf ist ursprünglich bei den Germanen der vom Volk gewählte Führer einer Hundertschaft.
Der Begriff leitet sich von lat. centum = hundert her.
Bereits zur Zeit der Merowinger erhält der Zentenarius auch die Befugnis zur Rechtsprechung.
Seit den Karolingern ist der Zentenarius ein Unterbeamter bzw. Stellvertreter eines Grafen, dem Zentherrn. Daher wird er auch nicht selten als Zentgraf bezeichnet. Meist wurde er vom Grafen ernannt, selten von der Bevölkerung gewählt. In der Regel stand er dem so genannten Zentgericht vor. Hier wurde nur über die dörfliche Bevölkerung geurteilt und zwar in Fällen des so genannten Blutbannes. Damit hatte der Zentenarius einen Aufgabenbereich, dem man der hohen Gerichtsbarkeit zuordnet.
Andere Namen für Zentenarius:
- Centenarius
- Centgravius
- Zentenar
- Hundertgraf
- Zentner
- Zentrichter
- Zentgraf
- Honne
- Hun
- Hundt
- Hunno(ne)
Siehe auch: Zent