Zugführer (Katastrophenschutz)
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Ein Zugführer im Katastrophenschutz leitet im Einsatzfall einen Zug. Er untersteht in seinen Handlungen und Weisungen lediglich dem Einsatzleiter, je nach Lage dem Einsatzabschnittsleiter bzw. dem Organistorischem Leiter. Zugführer sind meist in ehrenamtlichen Einheiten tätig. Diese Einheiten werden von den Hilfsorganisationen personell gestellt und materiell sowie finanziell von Bund und Ländern unterstützt.
Zugführer benötigen vor ihrer Ernennung zum Zugführer über ihre Fachdienstkenntnisse hinaus verschiedene führungsspezifische Zusatzausbildungen. Diese Lehrgänge sind zum teil organisations- und fachdienstspezifisch. Vermittelt werden unter anderem Kenntnisse zur Einteilung der Hilfskräfte und des Einsatzgebietes, zu Materialbeschaffung und -management, zu Gefahren an der Einsatzstelle sowie zur Vermeidung von Unfällen, zur Kommunikation mit Hilfskräften sowie Einsatzkräften anderer Fachdienste und Organisationen sowie zu den rechtlichen Grundlagen des Katastrophenschutzes.
Dem Zugführer sind mindestens zwei Gruppen unterstellt, die ihrerseits von Gruppen- und Truppführern geleitet werden.