Zweckverband SPNV Münsterland
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Der Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM) wurde aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995 in der Fassung vom 27. Januar 2004, durch das die zur Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf EU- und Bundesebene geschaffene Rechtsgrundlage ergänzt wird, am 10. Dezember 1995 als Gebietskörperschaft gegründet. Der Zweckverband SPNV Münsterland ist ein Ergebnis der Bahnstrukturreform.
Während die Aufgabenträgerschaft für den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) den Kreisen und Kreisfreien Städten übertragen wurde, sind für die Wahrnehmung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in den Kooperationsräumen Zweckverbände gebildet worden. Für den Kooperationsraum 5 (Münsterland) haben die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die kreisfreie Stadt Münster den Zweckverband SPNV Münsterland gebildet.
Der Zweckverband nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs im Verbandsgebiet
- Bildung eines Gemeinschaftstarifs, Schaffung einheitlicher Beförderungsbedingungen und Koordinierung des Verkehrsangebotes im Öffentlichen Personennahverkehr
- Koordination der von den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der kreisfreien Stadt Münster aufzustellenden Nahverkehrspläne und
- Aufstellen eines Nahverkehrsplanes für den Zweckverband.