Übersiedler
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Unter einem Übersiedler versteht oder verstand man einen Menschen, der zu Zeiten der deutschen Teilung seinen Wohnsitz von der DDR in die BRD verlegte oder seltener auch in umgekehrter Richtung.
Um aus der DDR in die BRD übersiedeln zu können, musste zuvor ein sogenannter Ausreiseantrag gestellt werden. Wurde dieser abgelehnt, so konnte er neu gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer bis zur Ausreise betrug üblicherweise zwischen einem und zehn Jahre. Da die Ausreise gewöhnlich von einem Tag auf den anderen erfolgen konnte, wurden auf westlicher Seite geeignete Maßnahmen getroffen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, z.B. durch die Einrichtung von Wohnunterkünften für Übersiedler. Nach Öffnung der innerdeutschen Grenze 1989 vereinfachte sich der Vorgang zu einem einfachen Umzug.
Übersiedler aus der DDR werden heute häufig als „Flüchtlinge“ bezeichnet. Dies ist jedoch eine unzulässige Verallgemeinerung. Neben einer wirtschaftlich oder politisch motivierten Ausreise gab es nämlich auch die Möglichkeit, die Ausreise aufgrund von familiären Gründen zu beantragen, eine sogenannte „Familienzusammenführung“.
Siehe auch: Aussiedler, Heimatvertriebener, Einwanderer, Asylant, Notaufnahmeverfahren