Abitur in Mecklenburg-Vorpommern
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Parallel zur Einführung des Achtjährigen Gymnasiums wird die gymnasiale Oberstufe in Mecklenburg-Vorpommern zum Schuljahr 2006/07 neu geregelt: An die Stelle des bisherigen Systems von Grund- und Leistungskursen tritt in den letzten beiden Schuljahren ein System von (vierstündigen) Hauptfächern und (zweistündigen) Fächern. Im Folgenden wird auf die Bestimmungen der Qualifikationsphase (nicht der Einführungsphase) näher eingegangen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Unterrichtsfächer
Als Hauptfächer gelten:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Geschichte und Politische Bildung
- Naturwissenschaft Physik
- Naturwissenschaft Chemie
- Naturwissenschaft Biologie
- weitere Fremdsprachen: Französisch, Griechisch, Latein, Polnisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch
Als Fächer gelten:
- Kunst und Gestaltung
- Musik
- Philosophie
- evangelische oder katholische Religion
- Sport
- Geografie
- Sozialkunde
- Arbeit-Wirtschaft-Technik
- Informatik
Eine Unterscheidung von Pflichtfächern und Wahlfächern, wie etwa in Baden-Württemberg, gibt es nicht, ebensowenig eine offizielle Zuordnung der Unterrichtsfächer zu den drei Aufgabenfeldern (sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich), obwohl im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchaus auf die Aufgabenfelder Bezug genommen wird.
[Bearbeiten] Belegungsverpflichtungen
Im Umfang von vier Wochenstunden müssen folgende Hauptfächer belegt werden:
- Deutsch
- Mathematik
- Geschichte und Politische Bildung
- eine Fremdsprache
- eine Naturwissenschaft
- eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft; an den Gymnasien entsprechender Ausrichtung auch Sport oder Musik
Im Umfang von zwei Wochenstunden müssen folgende Fächer belegt werden:
- Musik oder Kunst und Gestaltung
- Religion oder Philosophie
- Sport
- weitere Fächer, um die Mindestbelegung von 36 (1. Jahr) bzw. 34 (2. Jahr) Wochenstunden zu erreichen
Die durchschnittliche Wochenstundenzahl für einen Schüler der Qualifikationsphase beträgt demnach 35.
[Bearbeiten] Abiturprüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst drei Unterrichtsfächer, in einem weiteren Unterrichtsfach findet eine mündliche Prüfung statt. Geprüft werden die Bereiche Deutsch/Fremdsprache/Kunst/Musik, Mathematik/Naturwissenschaft sowie Gesellschaftswissenschaften.
Die schriftliche Abiturprüfung findet statt
- auf Leistungskursniveau in einem der Hauptfächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik oder Naturwissenschaft
- auf Leistungskursniveau in einem weiteren Hauptfach
- auf Grundkursniveau in einem weiteren Unterrichtsfach
Das mündliche Prüfungsfach wird auf Grundkursniveau geprüft.
[Bearbeiten] Abrechnung
Die Abrechnung der Leistungen und die Ermittlung der Gesamtqualifikation orientieren sich am bundeseinheitlichen System. Bedingt durch die Besonderheiten der Oberstufenstruktur in Mecklenburg-Vorpommern sind dabei folgende Anpassungen zu beachten:
- Den 22 abzurechnenden Grundkursen entsprechen in Mecklenburg-Vorpommern 22 der folgenden Kurse, soweit sie noch nicht doppelt gewichtet abgerechnet wurden:
- die Kurse des dritten, vierten und fünften Prüfungsfaches im 1. bis 3. Halbjahr; des Weiteren folgende Kurse, sofern noch nicht im Grundkurs- oder im Leistungskursblock abgerechnet:
- vier Kurse Deutsch
- vier Kurse einer Fremdsprache
- zwei Kurse Musik oder Kunst und Gestaltung
- vier Kurse Geschichte und Politische Bildung
- zwei Kurse Religion/Philosophie
- vier Kurse Mathematik
- vier Kurse einer Naturwissenschaft
- Den beiden abzurechnenden Leistungskursen entsprechen in Mecklenburg-Vorpommern das 1. und 2. schriftliche Prüfungsfach.
- Die Leistungen der Abiturprüfung werden jeweils dreifach abgerechnet; findet in einem Fach eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt, werden die Teilergebnisse im Verhältnis 2:1 gewichtet.
[Bearbeiten] Weblinks
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