Abitur in Nordrhein-Westfalen
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Das Abitur in Nordrhein-Westfalen wird mit dem Abitur-Jahrgang 2007 auf das Zentralabitur umgestellt. Zur Zeit legt man das Abitur in Nordrhein-Westfalen noch nach 13 Schuljahren ab. Das von der CDU/FDP-Koalition nach dem Regierungswechsel 2005 neu verabschiedete Schulgesetz sieht für die Schüler ab der 5. Klasse im Schuljahr 2005/2006 das Abitur nach insgesamt 12 Schuljahren vor. Im Jahr 2013 (Schuljahr 2012/2013) wird es demnach ein Doppelabitur geben, bei dem zwei Jahrgänge (einer nach 12, einer nach 13 Schuljahren) in die Abiturprüfungen gehen werden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Zentralabitur 2007 bis 2012
Der Abiturjahrgang 2007 absolviert das erste Zentralabitur in NRW. Schüler, die im Jahr 2006 das Abitur nicht bestanden und die Jahrgangsstufe 13 wiederholt haben, nehmen nicht am Zentralabitur teil, sondern erhalten die bis dahin üblichen Prüfungsaufgaben des jeweiligen Fachlehrers, da sie auch nicht wie die Schüler des Jahrgangs 2007 auf das Zentralabitur vorbereitet wurden.
[Bearbeiten] Aufbau der gymnasialen Oberstufe
Vorbereitungsphase | Qualifizierungsphase | Prüfungsphase | ||||
11.1 | 11.2 | 12.1 | 12.2 | 13.1 | 13.2 | Abiturprüfungen |
Die Vorbereitungsphase wird in Zukunft abgeschafft werden. | Alle Noten die man in der Qualifizierungsphase und den Abiturprüfungen erreicht machen zusammen die Gesamtqualifizierung aus, den Abiturzeugnisdurchschnitt, der später entscheidend für die Aufnahme an Universitäten (siehe Numerus Clausus) ist. |
[Bearbeiten] Kurswahlen
Ein Kurs ist ein Fach, das man ein Halbjahr lang belegt hat. Um das Abitur in NRW machen zu können, muss man 2 Fächer als Leistungskurse (LK) und verschiedene Grundkurse (GK) wählen. Die beiden Leistungskurs-Fächer und 2 der Grundkurs-Fächer bilden die 4 Abiturfächer, in denen man die Abiturprüfung ablegt. Die ersten drei Abiturfächer sind dabei schriftliche, zentral geprüfte Fächer, das vierte ein mündlich geprüftes Fach, bei dem der entsprechende Fachlehrer die Aufgaben stellt und überprüft.
Insgesamt müssen die 4 Abiturfächer die 3 "Aufgabenfelder" abdecken:
Aufgabenfeld | Fach | Anmerkungen |
---|---|---|
sprachlich - literarisch- künstlerisch |
Deutsch | Pflichtfach |
Englisch | Fremdsprachen Pflicht: Eine Fremdsprache durchgängig belegt |
|
Französisch | ||
weitere Fremdsprachen (je nach Schule unterschiedlich) | ||
Kunst | Pflicht: 4 Kurshalbjahre ein literarisch-künstlerisches Fach (Grundkurs) 2 in der Jgstf. 11, 2 in den Jgstf. 12 oder 13 |
|
Musik | ||
Literatur | ||
geistes-, gesellschafts- wissenschaftlich |
Geschichte | Pflicht: 2 Kurshalbjahre Geschichte und 2 Kurshalbjahre SoWi in den Jgstf. 12 und 13 bei Nichtbelegung Zusatzkurs |
Sozialwissenschaft (SoWi) | ||
Erdkunde | ||
Philosophie | ||
Erziehungswissenschaft | nicht an allen Schulen angeboten | |
Psychologie | ||
mathematisch- naturwissenschaftlich- technisch |
Mathematik | Pflichtfach |
Biologie | Klassische Naturwissenschaften Pflicht: Eine klassische Naturwissenschaft durchgängig belegt |
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Chemie | ||
Physik | ||
Informatik | nicht an allen Schulen angeboten | |
Ernährungslehre | ||
Technik | ||
ohne Zuordnung | Religion | Pflicht: 4 Grundkurse in 11 und 12; Alternative: Philosophie |
Sport | Pflichtfach |
[Bearbeiten] Sprachlicher oder naturwissenschaftlicher Schwerpunkt
Es muss entweder ein sprachlicher oder ein naturwissenschaftlicher Schwerpunkt gesetzt werden, das heißt, dass entweder zwei Fremdsprachen oder zwei naturwissenschaftlich-technische Fächer gewählt werden müssen. Während es Pflicht ist, eine klassische Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) zu wählen, darf das zweite Fach, das den Schwerpunkt ausmacht, jedes Fach aus der naturwissenschaftlich-technischen Fächergruppe (nicht Mathematik) sein. Welches der beiden naturwissenschaftlich-technischen Fächer schriftlich gewählt wird, ist nicht vorgeschrieben, natürlich können auch beide Fächer schriftlich belegt werden.
[Bearbeiten] Punktesystem
Punkte | Note (in Worten) | Note (mit Tendenz) | Notendefinition | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
15 | sehr gut | 1+ | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. | |
14 | 1 | |||
13 | 1- | |||
12 | gut | 2+ | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. | |
11 | 2 | |||
10 | 2- | |||
9 | befriedigend | 3+ | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. | |
8 | 3 | |||
7 | 3- | |||
6 | ausreichend | 4+ | Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. | |
5 | 4 | |||
4 | schwach ausreichend | 4- | Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. | defizitärer Bereich |
3 | mangelhaft | 5+ | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. |
|
2 | 5 | |||
1 | 5- | |||
0 | ungenügend | 6 | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |
nicht belegt |
[Bearbeiten] Kursbewertung
In den Leistungskursen und den schriftlichen Grundkursen (man kann Grundkurse schriftlich und mündlich wählen; Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik müssen aber in jedem Fall schriftlich gewählt werden) werden in jedem Kurshalbjahr 2 Klausuren geschrieben. Für jedes Quartal gibt es eine mündliche Note. Die Gesamtnote für das Kurshalbjahr ergibt sich dann aus der schriftlichen Gesamtnote, die mit der mündlichen Gesamtnote zusammengezogen wird.
Wie aus den Einzelnoten die Kursgesamtnote ermittelt wird, ist nicht im Detail vorgeschrieben. Ein System, das der Fachlehrer hierbei anwenden könnte, ist folgendes: Bei gebrochenen Zwischenergebnissen gibt die mündliche Note den Ausschlag, bei gebrochenen Gesamtergebnissen gibt die Tendenz des 2. Quartals den Ausschlag, ob auf- oder abgerundet wird.
1.Quartal Sonstige Mitarbeitsnote/ mündliche Note 9 Punkte (befriedigend plus , 3+) Erste Klausur: 6 Punkte (ausreichend plus, 4+) gesamt: (9+6)/2 = 7,5 Punkte, die mündliche Note gibt den Ausschlag also8 Punkte (befriedigend, 3) 2.Quartal Sonstige Mitarbeitsnote/ mündliche Note 11 Punkte (gut ) Zweite Klausur 10 Punkte (gut -) gesamt: (11+10)/2 = 10,5 Punkte, die mündliche Note gibt den Ausschlag also 11 Punkte (gut , 2) Gesamtnote: (8+11)/2 = 9,5;aufsteigende Tendenz im 2.Quartal also10 Punkte (gut minus, 2-)
[Bearbeiten] Abiturzulassung
Um für das Abitur zugelassen zu werden, muss man in der Qualifikationsphase (den Jahrgangsstufen 12 und 13) insgesamt 110 Punkte im Grundkursbereich und 70 Punkte im Leistungskursbereich (Halbjahre 12.1 bis 13.1) erreicht haben. Insgesamt darf man im Leistungskursbereich 2 Kurse mit Defiziten haben und im Grundkursbereich 6 defizitäre Kurse. Ein Kurs entspricht dabei je einem belegten Kurshalbjahr. Ein Kurs, der mit 0 Punkten (= ungenügend, 6) absolviert wird, gilt als nicht belegt. (Dies entspricht einer Belegung von allen Kursen mit einer glatten 4.)
[Bearbeiten] Abiturprüfungen
[Bearbeiten] Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen werden in den ersten drei Abiturfächern mit zentral gestellten Aufgaben abgehalten. Es findet eine Vorzensierung statt. Bei zu großen Abweichungen (3.75 oder mehr Punkte) findet eine mündliche Prüfung statt. Der Schüler kann sich auch freiwillig für eine mündliche Prüfung melden.
Bei den Korrekturen gibt es jeweils einen Zweitkorrektor und, wenn Erst- und Zweitkorrektor sich nicht einig werden, einen Drittkorrektor. Es entscheidet dann die Mehrheit von zweien oder bei zu großen Unstimmigkeiten eine übergeordnete Dienstbehörde. Der Zweitkorrektor ist laut APO GOSt § 34 eine von der oberen Schulaufsichtsbehörde beauftragte Fachlehrkraft, die jedoch nicht notwendigerweise an einer anderen Schule beschäftigt ist. Weder die Namen von Prüfling und Erstkorrektor noch das Ergebnis des Erstkorrektors müssen vor dem Zweitkorrektor geheim gehalten werden.
Die Bewertung erfolgt "in einem vorgegebenen kriteriengeleiteten Beurteilungsverfahren"[1], das zentral erstellt wurde und den Aufgaben beigegeben wird.
[Bearbeiten] Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen werden nicht zentral gestellt, die Aufgaben werden wie zuvor vom Fachlehrer ausgearbeitet, müssen aber dennoch den Bestimmungen des Abiturs genügen. Bei einer mündlichen Prüfung müssen neben dem Prüfling selbst drei Lehrer anwesend sein: Der Fachlehrer, der die Prüfung abhält, ein Lehrer aus der selben Fachschaft, der das Protokoll führt, und ein dritter Lehrer, der den Vorsitz führt und nicht von diesem Fach sein muss.
[Bearbeiten] Berechnung des Abiturzeugnisdurchschnitts
Die Gesamtqualifikation (Gesamtpunktzahl), die man mit dem Abitur erreicht hat, setzt sich zusammen aus
- 22 Grundkursen aus der Qualifizierungsphase in einfacher Wertung
- 4 Leistungskursen aus der 12 in doppelter Wertung
- 2 Leistungskursen aus der 13.1 in dreifacher Wertung
- 2 Leistungskursen aus der 13.2 in einfacher Wertung
- dem 3. und 4. Abiturfach aus der 13.2 in einfacher Wertung
- den Abschlussnoten der 4 Abiturfächer in vierfacher Wertung
Hierbei kann eine maximale Punktzahl von 840 erreicht werden, davon 330 im Grundkursbereich, 210 im Leistungskursbereich und 300 im Abiturbereich. Die 22 Grundkurse setzen sich zusammen aus den Pflichtkursen, die man belegen muss, davon höchstens 2 Kurse aus dem künstlerisch-literarischen Feld und höchstens 3 Sportkurse.
Gesamtqualifikation
max. 840 Punkte |
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Grundkursbereich
max. 330 Punkte |
Leistungskursbereich
max. 210 Punkte |
Abiturbereich
max. 300 Punkte |
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[Bearbeiten] Umrechnung der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
Punktzahl | Durchschnittsnote |
---|---|
280 | 4,0 |
281–296 | 3,9 |
297–313 | 3,8 |
314–330 | 3,7 |
331–347 | 3,6 |
348–364 | 3,5 |
365–380 | 3,4 |
381–397 | 3,3 |
398–414 | 3,2 |
415–431 | 3,1 |
432–448 | 3,0 |
449–464 | 2,9 |
465–481 | 2,8 |
482–498 | 2,7 |
499–515 | 2,6 |
516–532 | 2,5 |
533–548 | 2,4 |
549–565 | 2,3 |
566–582 | 2,2 |
583–599 | 2,1 |
600–616 | 2,0 |
617–632 | 1,9 |
633–649 | 1,8 |
650–666 | 1,7 |
667–683 | 1,6 |
684–700 | 1,5 |
701–716 | 1,4 |
717–733 | 1,3 |
734–750 | 1,2 |
751–767 | 1,1 |
768–840 | 1,0 |
Alternativ kann auch folgende Formel annäherungsweise verwendet werden:
(G = Punktzahl der Gesamtqualifikation; N = Note)
[Bearbeiten] Abitur der Jahrgänge 2006 und davor
Das Abitur vor 2006 lief prinzipiell genauso ab wie das Zentralabitur 2007, nur dass die Aufgaben nicht zentral, sondern von den entsprechenden Fachlehrern gestellt wurden. Dennoch mussten die Aufgaben zuvor an das Bildungsministerium gesendet werden, in dem die Abiturtauglichkeit der Aufgaben geprüft wurde. Je nach Fach konnte es dabei z. B. passieren, dass ein Lehrer drei Vorschläge einreichen musste, von denen 2 angenommen wurden und nur einer in der Prüfung (welcher erst am Prüfungstag bekannt gegeben wurde) tatsächlich benutzt wurde.
[Bearbeiten] Abitur ab 2013
Das Abitur im Jahr 2013 (Schuljahr 2012/2013) wird ein Doppelabitur, in dem zwei Jahrgänge Abitur machen werden; einer der 13 Schuljahre absolviert hat und einer der nur 12 Jahre absolviert haben wird. Von da an werden alle Schüler nur noch 12 Schuljahre für das Abitur absolvieren.
Anfang 2007 wird für die Schüler, die im Schuljahr 2005/06 das 5. Schuljahr eines Gymnasiums besuchen, eine neue Oberstufenordnung vorgestellt, die sich am seit 2002 in Baden-Württemberg praktzierten Kursmodell orientiert bzw. es kopiert.
[Bearbeiten] Weblinks
- Offizielle Seiten vom Land NRW
- Sonstige
[Bearbeiten] Quellen
[Bearbeiten] Siehe auch
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