Ablass

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Ablass als theologischen Begriff. Für weitere Bedeutungen siehe Ablass (Begriffsklärung).
Ablassantrag mit päpstlichem Siegel (1925)
Ablassantrag mit päpstlichem Siegel (1925)

Ablass (lat. indulgentia, Indulgenz) ist ein Begriff aus der katholischen Theologie. Er ist dem dritten Teil des Bußsakraments zugeordnet:

  1. Reue des Herzens (contritio cordis)
  2. Bekenntnis (confessio oris)
  3. Genugtuung (satisfactio operis)

Bei einem Ablass werden nach katholischer Auffassung zeitliche Sündenstrafen durch gute Werke (Gebete, Almosen, Pilgerfahrt) teilweise oder ganz erlassen. Nicht zu verwechseln ist der Ablass mit Vergebung. Zwar kann eine Sünde vergeben sein, was aber nach katholischer Lehrart die zeitlichen Sündenstrafen nicht beseitigt. Die zeitlichen Sündenstrafen bestehen in den unmittelbaren Folgen der sündigen Tat, beispielsweise im Vertrauensentzug der geschädigten Person. So mag, kurz gesprochen, zwar die Sünde vergeben sein, ihre Folgen (Misstrauen) sind aber noch vorhanden. Die Sünde ist vergeben, ihre Folgen sind aber nicht aus der Welt. So erweist sich nach der katholischen Lehre der Ablass als besonderer göttlicher Gnadenakt und ist der eigentlichen Vergebung nachgelagert. Möglich ist Ablassgewinnung aufgrund des Versöhnungsopfers Christi und im Vertrauen auf ihn. Ohne ihn wäre aus christlicher Sicht jede Sünde unwiderruflich und unheilbar.

Mit dem Ablass eng verknüpft sind Begriffe wie Bußsakrament, Buße und Fegefeuer.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichtliche Entwicklungen

[Bearbeiten] Antike

Das frühe Christentum ging davon aus, dass Gottes Vergebung von Sünden auf Seiten des Menschen einen bewussten Akt der grundlegenden Umkehr und Veränderung des Lebens braucht, der durch die Taufe symbolisiert wurde, aber später war ein gleicher Akt der Umkehr, laut der kath. Kirche nicht mehr möglich – schwere Sünden, die nach der Taufe begangen wurden, konnten nicht vergeben werden. Deshalb ließen sich viele Leute (z. B. Kaiser Konstantin I. von Rom) sicherheitshalber erst auf dem Sterbebett taufen.

Mit der Zeit wurde das Problem von schweren Sünden nach der Taufe dadurch gelöst, dass dem Sünder als Zeichen der ernstgemeinten erneuten Umkehr vom Bischof eine strenge Buße auferlegt wurde, gewöhnlich in Form längeren Fastens und zeitweiligem Ausschluss von der Eucharistie oder sogar der christlichen Gemeinschaft. War diese Buße absolviert, wurde der Sünder wieder in die Gemeinschaft aufgenommen. Schon auf dem Ersten Konzil von Nicäa (325) erhielten die Bischöfe das Recht, Sündern bei nachweislich ernstgemeinter Reue einen Teil ihrer Bußzeit abzulassen.

Besonders verdiente fromme Christen konnten durch so genannte Friedensbriefe eine solche Bußzeit verkürzen – z. B. konnten Märtyrer für Leute eintreten, die angesichts einer Verfolgung schwach geworden waren. Dahinter lag die Ansicht, dass die Märtyrer stellvertretend für die anderen Sühne geleistet hatten.

Ablassbrief des Johann Tetzel (1517) In Vollmacht aller Heiligen und in Erbarmung gegen dich, absolviere ich dich von allen Sünden und Missethaten und erlasse dir alle Strafen auf zehn Tage. Johannes Tietzel
Ablassbrief des Johann Tetzel (1517) In Vollmacht aller Heiligen und in Erbarmung gegen dich, absolviere ich dich von allen Sünden und Missethaten und erlasse dir alle Strafen auf zehn Tage. Johannes Tietzel

[Bearbeiten] Mittelalter

Seit dem 5. Jahrhundert, als die strenge Kirchenzucht mehr und mehr nachließ, schien es geboten, die öffentliche Strafe in geheime Leistungen guter Werke umzuwandeln. Diese erhielten bald den Charakter einer eigentlichen Kirchenstrafe. Als förmliche Genugtuung für die begangene Schuld sah man später im Abendland die guten Werke an, wobei sich hier der Einfluss der alten germanischen Rechtsprechung geltend machte: die Verletzung eines anderen ist durch eine Buße, d. h. durch eine als Äquivalent angenommene Leistung, zu sühnen und der Verletzte damit abzufinden. Bei der Kirchenstrafe dachte man sich Gott als den gekränkten Teil, dem gegenüber eine Satisfaktion zu leisten war. Die altgermanischen Gesetzgebungen kannten nun sowohl die Übertragung der Bußleistung auf andere als auch die Kompensation des Vergehens (oder Verbrechens) durch Geld (Wergeld). An diese Volkssitte knüpfte später auch die Kirche an, z. B. in England, wo seit dem Ende des 7. Jahrhunderts Beichtbücher in Umlauf kamen, die in tabellarischer Übersicht Erleichterung oder Umwandlung der Kirchenstrafen (statt Psalmengesang oder Almosen) und auch Geldspenden an Kirchen und Kleriker boten. Auch stellvertretende Bußen kamen bereits auf. Ein Reicher konnte eine Bußzeit von sieben Jahren in drei Tagen absolvieren, wenn er die entsprechende Anzahl Männer mietete, die für ihn fasteten.

Beginnend mit dem 11. Jahrhundert entwickelte die katholische Kirche aus diesen Gedanken ein juristisches Konzept: die Verdienste von Jesus Christus und den christlichen Heiligen bilden einen unermesslichen Gnadenschatz, den die Kirche, der in der Nachfolge der Apostel die Schlüsselgewalt gegeben ist, verwaltet und austeilen kann. Im Ablass gibt nun die Kirche dem Sünder aus diesem Gnadenschatz das, was ihm fehlt, um vor Gott wieder gerecht dazustehen – und dadurch wird dem Sünder die Strafe erlassen, sowohl die Bußzeit in diesem Leben als auch eine etwaige Strafe im Fegefeuer. Allerdings erschien es noch im 9. Jahrhundert manchen Kirchensynoden lästerlich, Sündenvergebung durch Geld zu erkaufen, und man verbrannte mancherorts die Beichtbücher.

Der Ablass wird oft in Tagen bemessen – damit sind streng kirchenrechtlich Tage der Buße gemeint, das wurde aber dann auf Tage (oder Jahre oder Jahrhunderte) im Fegefeuer übertragen, als die ursprüngliche Entwicklung den Leuten nicht mehr bewusst war. Die Kirche stellt gewisse Bedingungen, unter denen sie einen solchen Ablass gewährt, z. B. Gebete, Pilgerfahrt, Almosen oder Kirchenbesuch – als Zeichen der immer noch erforderlichen inneren Umkehr. Eine Weiterentwicklung war, dass man nicht nur für sich selbst, sondern auch für Verstorbene Ablässe erwerben konnte – eine Tat der Nächstenliebe.

Im Spätmittelalter entstanden aus diesem Konzept verschiedene Missbräuche: Einerseits kamen vermögende Gläubige zu der Fehlinterpretation, dass sie unbekümmert wegen etwaiger Folgen sündigen könnten, da ihnen die Kirche ja gegen eine entsprechende Geldspende den Ablass gewähren würde. Andererseits entdeckten einige Päpste, dass sich der Gnadenschatz der Kirche durch Ablass gegen Geldspenden in einen Schatz von klingender Münze umwandeln ließ, wenn man den Gläubigen nur die Schrecken des Fegefeuers für sich und ihre verstorbenen Angehörigen genügend dramatisch ausmalte.

Auch das Reform-Konzil von Basel (1431–1449) versuchte zwar, die päpstliche Superiorität auch im Ablasswesen zu bekämpfen, ließ jedoch das System als solches bestehen.

Der, wegen seines ausschweifenden Lebensstils, ständig verschuldete Papst Leo X. trieb den Ablasshandel zur wahren Perfektion. Seine Ablassbriefe wurden in ganz Europa wie Wertpapiere gehandelt. Der wohl berühmteste Ablassprediger Deutschlands war der auf Magdeburger Gebiet wirkende Dominikanermönch Johann Tetzel. 1514 und 1516 bot er einen Ablass auf, angeblich um die Türkenkriege zu finanzieren, in Wahrheit jedoch um unter anderem auch den Bau der Peterskirche voranzutreiben.

Besonders berühmt wurde der sog. Petersablass, der zur Zeit Luthers versucht wurde,an die Bevölkerung zu verkaufen, um die Fertigstellung des Petersdom-Baues in Rom zu finanzieren. Dieser spezielle Ablass wurde verboten durch den Kurfürsten von Sachsen, um einen Geldabfluss nach Rom zu verhindern.

[Bearbeiten] Neuzeit

Solche Missbräuche des Ablasses wurden zu einem Auslöser der Reformation. Die Reformatoren studierten die Bibel, in der sich keine klare Darstellung des mittelalterlichen Ablasskonzepts findet. Martin Luther war – entgegen landläufiger Meinung – kein Gegner des Ablasses (vgl. These 71), sah lediglich im geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen einen krassen Missbrauch.

Die traditionelle Kirche hat die Missbräuche des Ablasses in der Gegenreformation abgestellt. Sie hält jedoch am Ablasskonzept fest. Die heutige katholische Ablass-Lehre wurde von Papst Paul VI. 1967 neu festgelegt. Papst Johannes Paul II. bestätigte sie zuletzt im Jahr 1998 in der Bulle für das Heilige Jahr 2000.

Dazu gehört z. B.

  • Ablass kann vollkommen (Erlass sämtlicher zeitlicher Sündenstrafen) oder unvollkommen (teilweiser Erlass von zeitlichen Sündenstrafen) sein.
  • Nur getaufte Katholiken im Stand der Gnade können einen Ablass erhalten. Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, müssen sie außerdem frei von jeder Anhänglichkeit auch an lässlichen Sünden sein. Ist diese Bedingung nicht gegeben, kann man einen unvollkommenen Ablass gewinnen.
  • Der Papst kann einen Ablass für die gesamte Kirche erlassen – geschehen z. B. im Jubiläumsjahr 2000.
  • Eine besondere Bedeutung besitzt auch heute noch der Allerseelenablass.
  • Zu jedem Ablass gehören entsprechende Bußtaten (heute in der Regel Gebete).
  • Durch Pilgerfahrten, Buße und das Sakrament der Versöhnung kann jemandem auch der vollkommene Ablass gewährt werden: So den Römischen Jubiläen, dem Heiligen Compostelanischen Jahr oder beim 20. Weltjugendtag in Köln.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Zitate

  • Man lehre die Christen, daß wer dem Armen gibt oder dem Bedürftigen leiht, besser handelt, als wer Ablaß löst. (Martin Luther, Aus den 95 Thesen, 1517)
  • Wenn der Ablass dem Geiste und der Auffassung des Papstes gemäß gepredigt würde, lösten sich alle Einwände ohne weiteres auf, ja es gäbe sie überhaupt nicht. (Martin Luther, Aus den 95 Thesen, 1517)
  • Viele, die über Ablaßkrämerei in der katholischen Kirche lachen, üben sie doch täglich selbst. Wie mancher Mann von schlechtem Herzen glaubt sich mit dem Himmel ausgesöhnt, wenn er Almosen gibt. (G. C. Lichtenberg [1])

[Bearbeiten] Literatur

  • Johann Baptist von Hirscher: Die katholische Lehre vom Ablasse mit besonderer Rücksicht auf ihre praktische Bedeutung. 5. Auflage. Laupp, Tübingen 1844 (Digitalisat)
  • Nikolaus Paulus: Der Ablass im Mittelalter als Kulturfaktor. (= Vereinsschrift der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft im katholischen Deutschland). Bachem, Köln 1920 (Digitalisat als PDF)

[Bearbeiten] Quellen

  1. G. Hellwig: Das Buch der Zitate. München 1982

[Bearbeiten] Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Ablass – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen