Absolution
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Das Wort Absolution (lat. absolvere „lösen“, „freisprechen“) bedeutet das Vergeben einer Sünde nach dem Schuldbekenntnis (Beichte). Absolution dient auch als Bezeichnung im Allgemeinen für die Aufhebung von Sündenstrafen.
In der katholischen Kirche ist die Absolution der Abschluss des Bußsakraments und kann nur vom Priester erteilt werden. Auch wird der Begriff der Absolution in der Theologie ausschließlich von ihr verwendet. Vor der Vergebung der Sünden muss der Sünder sein Tun bereuen und Besserung geloben. Im Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Handel von Ablässen im ausgehenden Mittelalter sehen andere christliche Konfessionen die Buße zwar nicht als ein Sakrament an, glauben jedoch auch an die Sündenvergebung, nur nicht durch einen Priester oder einen Stellvertreter einer Kirche, sondern durch Gott selbst. Für den Erlass der Schuld ist nach reformatorischem Verständnis nicht zwingend eine vermittelnde Instanz, wie zum Beispiel der Zuspruch eines Priesters notwendig, aber - aus seelsorgerlicher Sicht - hilfreich. In der Evangelischen Theologie ist der Zuspruch der Vergebung ein Auftrag für alle Christen, gemäß dem jesuanischen Auftrag an die Jünger in Joh.20,23 und Mt. 18,18. Im kleinen Katechismus Luthers, der ein praktizierender Verfechter der Beichte war (Zitat: "Die heimliche Beichte will ich mir von niemandem nehmen lassen und wollte sie nicht um der ganzen Welt Schätze geben, denn ich weiß, was Stärke und Trost sie mir gegeben hat. Ich wäre längst vom Teufel überwunden und abgewürgt worden, wenn mich diese Beichte nicht erhalten hätte.") findet sich eine Anleitung dazu.
Fast alle Religionen der Welt kennen ähnliche Vorstellungen zur Vergebung der Schuld durch Gott, jedoch gibt es nur im Christentum den Glauben an einen Gott, der von sich aus, aus innerer Leidenschaft für den Menschen, das Bedürfnis den Menschen aus der Verstrickung in Schuld und Irrwege zu befreien, in sich trägt und nicht erst durch Handlungen wie Opfer, Bußhandlungen, Gebete dazu "überredet" werden muss.
Absolution ist nicht mit den Praktiken des „Absolutismus“ zu verwechseln, in denen der Herrscher alle staatlichen Kompetenzen und gesetzliche Immunität (lat. legibus absolutus „losgelöst von den Gesetzen“) für sich allein beansprucht (Sonnenkönig Ludwig XIV.: „Der Staat bin ich.“).