Ackerbürger
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Ein Ackerbürger war bis ins 19. Jahrhundert ein in der Landwirtschaft tätiger Bürger einer Stadt - meist einer Kleinstadt - der teilweise oder überwiegend vom Betrieb einer kleinen Landwirtschaft lebte. Oft betrieben die Ackerbürger im Nebengewerbe zusätzlich ein Handwerk oder gingen der Fischerei nach. In kleinen Städten auf dem Land, die oft ohne großen Handel auskommen mussten, widmete sich der Großteil der Bürger dieser Kombination aus Beruf und Landbestellung.
Das Ackerland dieser "Stadtbauern" lag innerhalb der städtischen Feldmark und wurde verpachtet. Es war oft kleiner als das der Bauern aus den Dörfern. Im Gegensatz zu den Bauern besaß der Ackerbürger aber das städtische Bürgerrecht und war nicht so stark durch Frondienste belastet.
Die Häuser der Ackerbürger standen oft am Rand der Städte in der Nähe der Stadttore, damit die Ackerwagen nicht den allgemeinen Verkehr behinderten. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts greifen in den Städten verschärfte Brandvorschriften. Die Scheunen der Ackerbürger wurden aus der Stadt verbannt und in die "Scheunenviertel" verlegt, die sich entlang der Ausfallstraßen befinden.
Unter einer Ackerbürgerstadt versteht man eine Stadt, die hauptsächlich durch die Landwirtschaft geprägt ist und keine zentrale innerstädtische Verwaltung aufweist. Im Gegensatz dazu weisen typische europäische Städte vor allem Gewerbebetriebe und Handel auf. Überwiegen in einer Stadt die Bürger, die Landwirtschaft betreiben, spricht man von einer Ackerbürgerstadt. Wie neuere Untersuchungen ergeben haben, können viele Orte, die bisher als typische Ackerbürgerstädte angesehen wurden, wie z.B. Blomberg und Wiedenbrück kaum als solche bezeichnet werden. Sie zeichneten sich durch eine wesentlich differenziertere Sozialstruktur aus und die Landwirtschaft spielte nur eine untergeordnete Rolle.
In allen alten Städten von Mecklenburg gehörte zu jedem einzelnen Hausgrundstück bis weit ins 19. Jahrhundert hinein als Pertinenz stets ein bestimmter, unveräußerlicher Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Stadtfeldmark, der von den Bürgern entweder selbst bewirtschaftet oder Dritten zur Pacht überlassen werden konnte. Dennoch kannte das alte mecklenburgische Landrecht keine bäuerliche Bevölkerung in der Städten. Bürger einer Stadt konnte nur werden, wer sgn. ehrlicher Abstammung und als Händler, Gewerbetreibender oder Handwerker tätig war, ein Haus in der betreffenden Stadt besaß und den Bürgereid leistete. Die Bewirtschaftung der Ländereien auf städtischem Areal durch die Bürger erfolgte in Mecklenburg in der Regel im Nebenerwerb. Für untere soziale Schichten boten sich in der städtischen Landwirtschaft (zumeist im Tagelohn) Möglichkeiten des Nahrungserwerbs. Klassische Ackerbürger mit eigener Anspannung, welche die Landwirtschaft im Vollerwerb betrieben, gab es in mecklenburgischen Städten nur vereinzelt. Das Kriterium einer Ackerbürgerstadt erfüllte keine einzige der kleinen mecklenburgischen Landstädte, obgleich eine landwirtschaftliche Betätigung - oft zur Eigenversorgung - über Jahrhunderte zum Lebensalltag auch der Stadtbevölkerung gehörte.
[Bearbeiten] Literatur
- Werner Bockholt: Ackerbürgerstädte in Westfalen. Ein Beitrag zur historischen Stadtgeographie. Warendorf 1987
- Heinrich Stiewe: Aufbau und Sozialstruktur in einer niederdeutschen Kleinstadt. Blomberg zwischen 1450 und 1870. Detmold 1996