Acquis communautaire
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Acquis communautaire [aki kɔmynotɛr] (frz., wörtlich: ›gemeinschaftlich Erreichtes‹) wird im Jargon der Europäischen Union (EU) der gemeinschaftliche Besitzstand (so die offizielle deutsche Bezeichnung) des EU-Rechts genannt. Er umfasst alle Rechtsakten, die für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind (Europäisches Recht). Zu diesen Rechtsakten gehören
- das Primärrecht, das heißt die Verträge der Europäischen Union,
- das Sekundärrecht, das heißt die Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen der Organe der EU,
- die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz,
- Entschließungen und Erklärungen,
- die Rechtsakte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und des Inneren sowie
- die von der EU mit anderen Staaten oder Staatenbünden geschlossenen Verträge und Abkommen.
Der Acquis communautaire muss von einem Staat, der der EU beitritt, in seinem kompletten Umfang übernommen werden. Dies traf zum Beispiel auf die zehn Beitrittstaaten zu, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind.
Da der Acquis sich aus den verschiedensten Arten von Rechtsquellen zusammensetzt, gab es bis vor kurzem keine schriftliche Gesamtausgabe. Im Rahmen des von Rem Koolhaas geleiteten EU-Projektes "The Image of Europe" wurde als Ausstellungsexponat eine 31-bändige Gesamtausgabe des Acquis mit ca. 85.000 Seiten angefertigt.