Admissio
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Admissio (lat. für „Zulassung“, „Zutritt“ oder „Audienz“; Plural Admissiones) war im Römischen Reich die Bezeichnung für die zeremonielle Zulassung zu einer Audienz bei höheren Beamten oder beim Kaiser.
Morgens fand am Hof eine Salutatio (lat. für „Gruß“, hier die rituelle, morgendliche Begrüßung zwischen Patron und Untergebenem) statt, zu der nur Personen mit Admissio zugelassen wurden. Diese wurden noch in mehrere Klassen aufgeteilt, von denen die amici primae admissionis („Freunde mit der ersten Erlaubnis“) als erste vorgelassen und mit einem Kuss begrüßt wurden. Laut Plinius dem Jüngeren gab es in selteneren Fällen auch eine weniger strikte, freizügigere Form der Admissio.
Am Hof des Kaisers gab es eine eigene Behörde (officium admissionum) für die Zuteilung der Admissiones. Die dortigen Beamten, admissionales genannt, standen in der späten Kaiserzeit unter der Leitung des magister admissionum und versahen den Dienst von Kammerherren.
Auch im römischen Recht gab es den Begriff der Admissio. Im Strafrecht wird damit die Inkaufnahme, im Prozessrecht die Zulassung oder Gewährung eines Unrechts bezeichnet.
[Bearbeiten] Literatur
- H. Hausmaniger: Admissio. In: Der kleine Pauly, Band 1, Sp. 68f.