Diskussion:Agent Provocateur
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[Bearbeiten] Abgrenzung a.p. / v.E.
Ein Agent provocateur entstammt regelmäßig dem verdeckten Mitarbeiterumfeld von Polizei und Geheimdiensten (Verdeckter Ermittler, V-Mann, Inoffizieller Mitarbeiter).
Mit Verlaub, aber die Aufgabe eines Verdeckten Ermittlers ist in keinem Fall die des Agent Provokateur. Seine Identität wird z.T. über Jahre hinweg aufgebaut, er nimmt eine völlig neue Identität an und darf diese auch im Rechtsverkehr verwenden. Diese aufwändigen Handlungen werden nicht für die einmalige Provokation einer Straftat oder eines Verbrechens auf's Spiel gesetzt. Der Verdeckte Ermittler ist ein Spion der seine Position nicht auf's Spiel setzen wird.
ich bin der gleichen Meinung, und auf jeden Fall ist das umstritten. Da es im Moment nicht sicher ist, möchte ich es so nicht stehen lassen und werde kritisierten Satz löschen. Gibt es vielleicht sonst eine Möglichkeit, den Leser darauf Aufmerksam zu machen, dass die aktuelle Version umstritten ist?
- Guys, ihr habt trotzdem eine zutreffende Passage gelöscht... CJB 01:10, 23. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Reichstagsbrand
Hi!
Die Reichstagsbrand- Geschichte hat meiner Meinung nach nichts mit dem agent provocateur zu tun. Dort wurde eine Straftat deshalb begangen, um sie anderen in die Schuhe zu schieben. Dies hat nichts mit dem agent provocateurs zu tun, da dieser ja andere dazu bringen will, wirklich eine Straftat zu begehen. --Atred 15:38, 30. Sep 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Frage
Am 04.04.2006 gegen 10:00 Uhr (MESZ) las ich in "meiner" Polizeiakte folgende Begriffe: "special agents" -> Synonym? "ZZW: Belgien". Was bedeutet der Feldbezeichner ausgeschrieben? Mit freundlichen Grüßen von dedete@web.de am 12.04.2006 um 05:06:20.
[Bearbeiten] Fehler im Artikel: a.p./Lockspitzel
Vielleicht nochmal etwas grundsätzliches zu diesem Thema: Der agent provocateur hat keinen Anstiftervorsatz, da er davon ausgeht, dass der Täter schon Vorsatz hat. Er ist somit auch nicht strafbar und mithin erlaubt. Der Lockspitzel hingegen ruft in den späteren Tätern den Tatentschluss erst hervor und ist deshalb unzulässig. Man müsste wohl den ganzen Artikel neu schreiben. --Atred 00:36, 12. Okt 2005 (CEST)
-- Hm, da müsste man dann wirklich scharf abgrenzen... was höchstwahrscheinlich wohl garnicht so einfach ist. Wo hört der "AgentProvocateur" auf und wo fängt der "Lockspitzel" an? Was, wenn der Täter keinen Vorsatz hat, der Agent Provocateur aber (fälschlicherweise) "davon ausgeht, dass der Täter schon Vorsatz hat"? :|: Feyamius :|:
-- Vielleicht sollte man darlegen, daß es mehrere Kontexte für den Begriff gibt und daher dieser mal enger oder weiter gefaßt werden kann (= mehrere Definitionen also). Im politischen Umfeld oder bei geheimdienstlichen Operationen, kann der Sinn durchaus darin bestehen eine Provokation vorzutäuschen, die als Rechtfertigung für gewollte/geplante politsche, militärische oder polizeiliche Schritte dient. Die english-sprachige Seite legt dies auch dar: http://en.wikipedia.org/wiki/Agent_provocateur .
- Ich stimme Benutzer:Atred zu, diese Stelle(n) müsste man überholen... CJB 01:10, 23. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Demonstrationsbeispiel gelöscht
Ja klar, im Sandkasten bewerfen sich die Kinder auch selbst mit Sand um einen Grund zum Prügeln zu haben.
[Bearbeiten] Konkrete Entscheidungen?
Schön wären auch ein paar Verweise auf konkrete Entscheidungen von BGH und EGMR. --C.Löser Diskussion 11:52, 24. Jan 2006 (CET)