Amflora
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Amflora ist eine von der Plant-Science-Abteilung des deutschen Chemiekonzerns BASF entwickelte gentechnisch veränderte Stärke-Kartoffelsorte.
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[Bearbeiten] Technische Eingriffe ins Kartoffel-Gen
Die neuentwickelte Kartoffelsorte ist dafür optimiert, eine maximale Gewinnung von industriell nutzbarer Kartoffel-Stärke zu erzeugen. Wie sich erst nach bereits erfolgten Genehmigungen für Freilandversuchsanbau herausstellte, enthält diese Kartoffel zusätzlich als Marker auch ein Resistenz-Gen gegen das medizinische Antibiotikum Kanamycin.
[Bearbeiten] Rechtliches auf nationaler und EU-Ebene
Der Einbau von Antibiotika-Resistenzen ist ein rechtswidriger Verstoss gegen die EU-Freisetzungsrichtlinie. Nach dieser dürfen kommerzielle Gentechpflanzen keine medizinisch wichtigen Resistenzgene gegen Antibiotika enthalten. Die EU-Kommission hat im März 2007 beschlossen, deswegen ein Gutachten über die Risiken der Kanamycin-Resistenz bei der Europäischen Arzneimittelbehörde EMEA anzufordern. Bis dahin liegt der zuvor bereits von den Landesbehörden genehmigte großflächige Freiland-Anbau in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg auf Eis.
[Bearbeiten] Entwicklung in verschiedenen EU-Staaten
Auch in den Niederlanden ist die BASF in der gleichen Sache mit einer Genehmigung gerichtlich vorerst gescheitert. Bis Anfang 2007 gab es bereits eine gültige Anbaugenehmigung für insgesamt drei Gentech-Kartoffelsorten. Neben einer Pilzresistenz-Sorte gegen die Erreger der Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) ging es auch hier um Kartoffeln mit maximierter Stärkeproduktion. Die niederländischen Gentech-Kritiker gingen erfolgreich gerichtlich dagegen vor, dass das Umweltministerium Freisetzungs-Genehmigungen erteilt hatte. Das oberste niederländische Gericht, der Raad van State, urteilte Anfang März 2007, dass diese Genehmigungen nichtig seien. Die Begründung lautete, dass die Kartoffeln im Vorfeld nicht hinreichend in Labor und Gewächshaus getestet worden waren. Eine seriöse Umwelt-Risikoabschätzung sei daher nicht ermöglicht worden. Über dies hinaus habe das BASF-Unternehmen nicht alle notwendigen Prüf-Daten für eine Bewertung vorgelegt. Das Umweltministerium hätte eine Genehmigung daher erst gar nicht erteilen dürfen.