Amtliche Karte
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Als amtliche Karte wird eine von einer öffentlichen Institution (Amt, Behörde) in öffentlicher Aufgabe herausgebene Karte bezeichnet. Amtliche Karten dienen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Sicherheit und beruhen häufig auf einem Gesetz oder einer Verordnung. Sie werden entweder von der herausgebenden Institution selbst bearbeitet und hergestellt oder in derem Auftrag von einem Unternehmen der privaten Auftragskartographie erstellt. Zu den typischen amtlichen Karten gehören z. B.
- Liegenschaftskarten (Flurkarten, Katasterkarten); sie weisen in den Maßstäben 1:500 bis 1:5000 die Grundstücksgrenzen und Bezeichnungen der Flurstücke nach und sind als Bestandteile des Liegenschaftskatasters (amtliche) Karten im Sinne der Grundbuchordnung.
- Topographische Karten; sie stellen in den Maßstäben 1:5000 bis 1:1 Mio. das Gelände und die Erscheinungsformen und Sachverhalte an der Erdoberfläche dar und werden von den Landesvermessungsbehörden (Landesvermessungsamt, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) herausgegeben.
- Geowissenschaftliche Karten; sie stellen raumbezogene geowissenschaftliche Ergebnisse und Erkenntnisse z. B. in geologischen Karten, hydrogeologischen Karten, Bodenkarten und Lagerstättenkarten dar und werden z. B. von den geologischen Diensten der Länder oder von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe herausgegeben.
- Seekarten; sie stellen Hochsee- und Küstengewässer und hier insbesondere die Fahrwasser mit Tiefenangaben und Hindernissen und die nautischen Navigationseinrichtungen dar und werden vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegeben.
Unter Nutzung von Kartenkonstruktionsprogrammen und rechnergestützten Präsentations- und Visualisierungstechniken werden amtliche Karten in analoger oder digitaler Form heute häufig aus korrespondierenden Datenbanken abgeleitet. Dabei entstehen in einer Produktionskette aus objektstrukturierten Daten gegebenenfalls Zwischenprodukte in Form graphisch orientierter Vektordaten und bildorientierter Rasterdaten, bevor die analoge Karte auf Bildschirm, Druckplatte oder Papier ausgegeben wird. Ob nur dem analogen Endprodukt, einem Zwischenprodukt oder gar dem Ausgangsdatenbestand die Eigenschaft einer amtlichen Karte zukommt, ist gegenwärtig umstritten. Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat z. B. den raumbezogenen Informationssystemen AFIS, ALKIS und ATKIS das Attribut amtlich verliehen, was im A des jeweiligen Akronyms zum Ausdruck kommt.