Amtliche Sammlung des Bundesrechts
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In der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Amtliche Sammlung, AS) werden gemäss Art. 1 des Schweizer Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 21. März 1986 (SR 170.512) [1] die Bundesverfassung, die Bundesgesetze, die die allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüsse, die übrigen rechtsetzenden Erlasse der Bundesbehörden und der anderen Stellen, denen Bundesaufgaben übertragen sind sowie andere Erlasse auf Beschluss der Bundesversammlung veröffentlicht. Ebenfalls in der AS publiziert werden gemäss Art. 2 und 3 Publikationsgesetz völkerrechtliche Verträge und internationale Beschlüsse sowie interkantonales Recht.
Die AS ist chronologisch gegliedert; Erlasse sind über die entsprechenden Jahres- und Seitenzahlen eindeutig auffindbar und zitierbar (beispielsweise steht AS 2004 2081 für die Publikation der revidierten Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) [2].
Die Publikation in der AS erfolgt wöchentlich und gemäss Art. 6 Publikationsgesetz in der Regel mindestens fünf Tage vor Inkrafttreten der entsprechenden Erlasse. Für die Veröffentlichung finden die Amtssprachen der Schweizerischen Eidgenossenschaft Anwendung, wobei jede landessprachliche Fassung gleich massgeblich ist. Erlasse werden durch die AS rechtswirksam; es gilt die rechtliche Fiktion der negativen Rechtskraft, also die Annahme, dass so publizierte Erlasse allgemein bekannt sein müssen.
2003 umfasste die AS 5'514 Seiten.
Siehe auch: Systematische Sammlung des Bundesrechts, Bundesblatt.
[Bearbeiten] Weblinks
- Amtliche Sammlung des Bundesrechts
- Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) der Bundeskanzlei
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