Amtsgericht Reutlingen
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Das Amtsgericht Reutlingen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das größte der zehn Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Tübingen.
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[Bearbeiten] Gerichtsbezirk und -sitz
Gerichtssitz ist Reutlingen.
Der Gerichtsbezirk des AG Reutlingen umfasst die Gemeinden Stadt Reutlingen, Eningen, Pfullingen, Lichtenstein, Walddorfhäslach, Wannweil, Pliezhausen und Sonnenbühl.
[Bearbeiten] Gebäude
Das Gericht ist in der Gartenstraße 40, 72764 Reutlingen untergebracht.
[Bearbeiten] Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Reutlingen ist das Landgericht Tübingen übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart.
[Bearbeiten] Dies und Das
Aufgrund einer Vorlage des AG Reutlingen hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber zu entscheiden, ob bei einem Strafbefehl stets die Anrede „Herr“ beziehungsweise „Frau“ zu gebrauchen sei. Der EuGH erklärte sich für unzuständig.[1]
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Urteil vom 9. Oktober 1997, Az.: C-291/96
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblink
Koordinaten: 48° 29' 31" N, 9° 12' 54" O