Oberlandesgericht Stuttgart
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Das Oberlandesgericht Stuttgart ist neben dem Oberlandesgericht Karlsruhe eines von zwei Oberlandesgerichten des Bundeslandes Baden-Württemberg.
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[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Das Oberlandesgericht (OLG) hat seinen Sitz in Stuttgart; der Gerichtsbezirk umfasst den württembergischen Teil des Bundeslandes. Für Strafsachen, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, ist das Oberlandesgericht für das gesamte Bundesland Baden-Württemberg zuständig.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Das OLG Stuttgart ist im Stuttgarter Justizviertel in einem Gebäude an der Ecke Olga-/Ulrichstraße untergebracht.
[Bearbeiten] Geschichte
Das Oberlandesgericht Stuttgart führt seine Geschichte bis in das Jahr 1460 zurück.
[Bearbeiten] Württembergisches Hofgericht
Das im Jahre 1460 erstmals urkundlich erwähnte Württembergische Hofgericht war ein Rechtsmittelgericht, das durch einen Vertrag zwischen den Ländern Baden und Württemberg errichtet wurde.
Das Gericht wurde durch den Landesherrn ausgeübt; die Bezeichnung Hofgericht deutet darauf hin, dass das Gericht zunächst keinen festen Sitz hatte, sondern an dem Ort, an dem der Landesherr gerade Hof hielt, abgehalten wurde. Im Jahr 1514 verfügte Herzog Ulrich von Württemberg einen festen Gerichtssitz in Tübingen.
[Bearbeiten] Oberappellationstribunal
Durch den Reichsdeputationshauptschluss wurde Württemberg 1803 zum Kurfürstentum erhoben. Damit war das Privileg verbunden, dass gegen Urteile der württembergischen Gerichte nicht mehr an das Reichskammergericht appelliert werden konnte. Im Gegenzug benötigte das Kurfürstentum ein eigenes oberstes Rechtsmittelgericht. Herzog Friedrich II. ordnete deshalb 1805 an, das Oberhofgericht als ständiges Gericht zu konstituieren und in die Residenzstadt Stuttgart zu verlegen. Die Zuständigkeiten des so geschaffenen Oberappellationstribunals wurden nach der neuerlichen Erhöhung Württembergs zum Königreich 1806 neu geregelt.
Die eigentlich beschlossene Verlegung des Gerichtssitzes von Tübingen nach Stuttgart unterblieb jedoch zunächst.
[Bearbeiten] Obertribunal
1817 wurde das württembergische Justizwesen erneut reformiert und das oberste Gericht als ständiges Obertribunal mit Sitz in Stuttgart konstituiert.
Zeitweise war das Obertribunal durch Staatsvertrag auch für die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen zuständig. Dieser Zustand endete jedoch 1850 mit dem Anschluss dieser Staaten an Preußen.
[Bearbeiten] Oberlandesgericht
Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze wurde aus dem Obertribunal ein Oberlandesgericht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gericht zunächst durch die Alliierten mit auswärtigen Senaten in Karlsruhe als gemeinsames Gericht für Württemberg und Nordbaden errichtet. Der Zusammenschluss der Südweststaaten führte dann auch zu einer Neuordnung der Justiz, die den württembergischen Landesteil dem Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart und den badischen Landesteil dem Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe zuwies.
[Bearbeiten] Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem OLG Stuttgart ist allein der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Landgerichte in Ellwangen, Hechingen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Ulm mit den diesen jeweils nachgeordneten Amtsgerichten.