Diskussion:Arbeitslosengeld II
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[Ich nehme mir mal die Freiheit heraus, diese Diskussionsseite umzugliedern. Am besten sieht man vielleicht mit Suche nach "Lück" danach, was ich alles angestellt habe. Ich spreche Wiki-Autoren an, die besser mit der Seite und dem Thema vertraut sind als ich. Ich meine in erster Linie die Abschnitte "überholt" und "Polemik" -- Uwe Lück 01:58, 9. Mär. 2007 (CET)]
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] alle ehemaligen Details aus Hartz-Konzept Teil "2.4. Hartz IV"
[Diesen Abschnitt hat "Scherenschleifer" am 13. Juli 2005 aus dem Artikel Hartz-Konzept hierher verschoben – s. Versionenvergleich Hartz IV. Es hätte mir viel Zeit gespart, wenn "Scherenschleifer" signiert hätte [vier Tilden]! – Bleibt die Frage, was der Abschnitt hier auf der Diskussionsseite soll. Soll etwa ein Kundiger ihn in Arbeitslosengeld II einarbeiten? Stichproben lassen mich vermuten, dass der Abschnitt ebenso "überholt" ist wie andere Beiträge weiter unten – in dem Sinne, dass dieser Abschnitt nichts (Aktuelles) enthält, was nicht schon im Artikel Arbeitslosengeld II steht. Vorschlag: nach weiterer Prüfung löschen! -- Uwe Lück 13:40, 8. Mär. 2007 (CET)]
[Bearbeiten] Neuerungen
[Bearbeiten] Wichtige Vorschriften für das Arbeitslosengeld II
- Die Regelungen zum Arbeitslosengeld sind im Sozialgesetzbuch II festgeschrieben.
- Die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II beträgt 345 Euro (West + Berlin) bzw. 331 Euro (Ost) für Alleinstehende oder Alleinerziehende Personen.
Die Kosten für Unterkunft und Heizkosten werden von der Agentur für Arbeit laut SGB II in "angemessener Höhe" übernommen. Die einzelnen Kommunen bestimmen hierbei, was als angemessen gilt, dies orientiert sich zumeist am regionalen (falls vorhanden) Mietspiegel oder liegt leicht darunter. In der Regel werden bis zu 45 m² und 5,85 Euro Kaltmiete pro m² zugelassen.
Nicht übernommen werden Stromkosten, diese sind bereits in der Regelleistung enthalten. Paare erhalten zweimal 90 Prozent des Regelsatzes, also 622 Euro im Westen und Berlin und 596 Euro im Osten.
Für 15 bis 18 Jahre alte Kinder erhält man zusätzlich 80 Prozent (West: 276; Ost: 265 Euro), für Kinder bis 14 Jahre bekommt man zusätzlich 60 Prozent (West: 207; Ost: 199 Euro) des Regelsatzes im Monat.
Einmalige Leistungen sind in bestimmten Fällen weiterhin möglich, etwa für die Erstausstattung der Wohnung (bei der Gründung eines Haushaltes), für Bekleidung (nur einmalig bei Geburt des Kindes) oder für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder. Hinzu kommen die Beiträge zur Sozialversicherung, die von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
- In der Arbeitsvermittlung sollen Langzeitarbeitslose mit speziellen Eingliederungsverträgen dazu verpflichtet werden, sich auch selbst um Arbeit zu bemühen. Während früher die Betreuungsrelation bei 1:800 lag, wird jetzt ein Fallmanager künftig nicht mehr als 150 Personen (ab Juli 2005: 75 Personen) betreuen.
- Künftig kann man mehr Geld hinzuverdienen als bisher in der Sozialhilfe. Bei einem 400-Euro-Job dürfen 60 Euro behalten werden. Und bei 900 Euro im Monat sind es ca. 210 Euro. Ab einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro monatlich werden die Einkünfte allerdings voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Einkünfte aus den so genannten 1-Euro-Jobs, also laut Gesetzestext zusätzliche im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten, hingegen werden nicht versteuert und nicht angerechnet.
- Wer jünger als 25 ist, wird sofort in ein Praktikum, eine Ausbildung, eine berufsvorbereitende Qualifizierung vermittelt und hat einen Rechtsanspruch darauf. Bei Nichtannahme der Ausbildung wird sofort die Leistung gesperrt.
- Langzeitarbeitslose müssen zukünftig jeden legalen Job annehmen, sofern er nicht sittenwidrig ist. Der Lohn darf nicht mehr als 30 Prozent unter dem ortsüblichen Lohn liegen.
- Für Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden Beiträge der Sozialversicherung (Rente, Kranken- und Pflegeversicherung) bezahlt. Damit werden die ca. 1,1 Mio. Sozialhilfeempfänger jetzt erstmals diese Versicherungsleistungen vom Staat bezahlt bekommen.
- Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, Termine nicht wahrnimmt, etc., dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Jede weitere Ablehnung solch einer Arbeit führt zu einer Kürzung um weitere 30 Prozent, durch die Addierung dieser Überschneidungen kann es zu einer Reduzierung von über 100 Prozent kommen, d.h. die Miete wird nicht mehr übernommen, Krankenversicherungsschutz und der Betreffende wird obdachlos. Zur offiziellen Regierungsseite — externer Link
- Bei Personen unter 25 wird das Arbeitslosengeld II schon bei der ersten Ablehnung gestrichen und durch Gutscheinleistungen ersetzt.
- Die Kommunen erhalten vom Bund 3,2 Milliarden Euro, so dass sie um ca. 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
- 69 Kommunen dürfen ihre Langzeitarbeitslosen selbst betreuen (Optionsmodell).
- Für Sozialhilfeempfänger bedeutet die Regelung eine Verschlechterung, Anders als nach dem Sozialhilfegesetz können keine Einmalleistungen mehr beantragt werden. Für größere Anschaffungen wie beispielsweise eine neue Waschmaschine müssen nach der gesetzlichen Neuregelung die finanziellen Mittel angespart werden, wobei die monatliche Grundzahlung etwas höher ist als bisher bei der Sozialhilfe.
[Bearbeiten] Sogenannte „1-Euro-Jobs“
Durch "1-Euro-Jobs" oder Arbeitsgelegenheiten sollen, nach Aussagen des Wirtschaftsministers Clement, bis zu 700 000 Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Der Bund stellt 2005 für Wiedereingliederungsmaßnahmen von Arbeitslosen insgesamt 6,35 Mrd. Euro zur Verfügung. Insbesondere Wohlfahrtsverbände schaffen solche Stellen, bei denen die Betroffenen neben den Transferzahlungen eine Mehraufwandsentschädigung von ca. ein bis zwei Euro pro Stunde erhalten, die im Gegensatz zu anderen Zuverdiensten anrechnungsfrei bleiben.
Die so geschaffenen Jobs müssen im öffentlichen Interesse und zusätzlich sein. Kritiker befürchten jedoch eine Konkurrenz zum Ersten Arbeitsmarkt. Im Januar 2005 wurde von panorama ein Bericht veröffentlich in dem von konkreten Kündigungen berichtet wurde. Die Tätigkeiten die vorher von Beschäftigten des Ersten Arbeitsmarktes ausgeführt wurden, wurden danach von 1-Euro-Jobbern eines anderen Unternehmens ausgeführt. Weitere ähnliche Berichte gelangten in die Medien.
Nach der gesetzlichen Konzeption (§ 16 Abs.3 Sozialgesetzbuch II) sollen mit der Beschäftigung in 1-Euro-Jobs bezogene auf den Einzelnen hauptsächlich zwei Ziele verfolgen:
- Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit bzw. Wiedergewöhnung an regelmäßige Arbeit (strukturierter Tagesablauf) für Langzeitarbeitslose
- Integration in den regulären Arbeitsmarkt.
Die zeitlich befristet, in der Praxis meist auf sechs (maximal neun) Monate angelegten Beschäftigungen erfolgen kraft Gesetzes ohne Arbeitsvertrag. Der zeitliche Umfang der täglichen oder wöchentlichen Beschäftigung ist gesetzlich nicht präzise vorgegeben. In der einschlägigen Rechtsprechung ist jedoch geklärt, daß keine vollschichtige Tätigkeit zulässig ist. Verbreitet ist eine Arbeitszeit von 4-6 Stunden pro Tag und maximal 30 Stunden pro Woche. Arbeit in Schichten und am Wochenende ist zulässig.
Bei Arbeitslosen unter 25 Jahren ohne Berufsabschluß sollen die 1-Euro-Jobs mit „Bildungsanteilen“ verbunden sein. Diese Bildungsanteile können auch von einschlägigen Bildungsträgern durchgeführt werden.
Die Träger der Ein-Euro-Maßnahme (Beschäftigungsfirmen) erhalten pro Beschäftigungsstelle einen Förderbetrag in Höhe von bis zu 500 Euro je Monat. Davon müssen sie ihre Unkosten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Betreuung der Ein-Euro-Jobber und deren Mehraufwandsentschädigung bestreiten.
ALG-II-Empfänger müssen "1-Euro-Jobs" annehmen, wenn sie nicht einen ausreichenden Grund zur Ablehnung wegen Unzumutbarkeit im Sinne des § 10 SGB II haben. Ohne ausreichenden Ablehnungsgrund droht die Kürzung der Bezüge bis hin zur Streichung. Ob und in welchem Umfang solche Sanktionen bei der Ablehnung von 1-Euro-Jobs verfassungsrechtlich zulässig sind, wird juristisch auch im Blick auf das Verfassungsverbot der Zwangsarbeit (Art. 12 GG ) diskutiert, ist jedoch noch nicht geklärt. Eine neuere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts enthält indes Bemerkungen, die auf eine Unzulässigkeit der völligen Streichung der sozialen Leistungen hindeuten.
[Bearbeiten] Anrechenbares Vermögen
Vor Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes II muss ein Langzeitarbeitsloser von seinem (anrechenbaren) Vermögen leben. Zum anrechenbaren Vermögen gehören Bankkonten, Wertpapiere, Bausparverträge, Autos, Grundstücke und Eigentumswohnungen.
Es existieren folgende Freibeträge für das Vermögen (Schonvermögen)
- 200 Euro pro Lebensjahr mit einem Maximum von 13.000 Euro für Personen, die 1948 und später geboren sind
- 520 Euro pro Lebensjahr mit einem Maximum von 33.800 Euro für Personen, die vor 1948 geboren sind.
Für Kapitallebensversicherungen, die erst ab dem Renteneintritt auszahlbar sind, gilt ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 200 Euro/Lebensjahr mit einem Maximum von 13.000 Euro.
Nicht angerechnet wird
- die sogenannte „Riester-Rente“,
- die seit 1. Januar 2005 eingeführte "Rürup-Rente",
- Vermögen der im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder bis je 4.100 Euro
- Vermögen der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern oder Kinder
- ein angemessenes Kraftfahrzeug (bisher bei Sozialhilfeempfängern nicht üblich) und
- eine angemessene selbstbewohnte Eigentumswohnung/Hausgrundstück
- Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft darf jeweils ein Auto im Zeitwert von nicht mehr als ca. 5.000 Euro besitzen
- Darüber hinaus bleiben weitere 750 Euro pro Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft anrechenbarfrei.
Darüber hinausgehendes Vermögen werden angerechnet.
Sogenannte „Datschen“ sind als Grundstücke wie bisher auch zum anrechenbaren Vermögen zu zählen. Sie wurden bisher von den Behörden insbesondere in Ostdeutschland sehr selten berücksichtigt, da sie sich kaum zu Geld machen lassen. Die Regelungen zum anrechenbaren Vermögen der Arbeitslosengeld-II-Bezieher fallen (im Vergleich zu den Regelungen für bisherige Arbeitslosenhilfebezieher und in deutlich höherem Maße für bisherige Sozialhilfeempfänger) großzügiger aus.
[Bearbeiten] Berechnungsbeispiel für Schonvermögen
Schonvermögensart | Berechtigte | Höhe | Beispiel I | Beispiel II | |
---|---|---|---|---|---|
58-jähriger Mann (geb. 1947) | Ehepaar (beide 32) mit 2 Kindern (3 und 5 Jahre | ||||
Anschaffungsrücklage | jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft | 750 Euro | 750 Euro | 3.000 Euro | |
Grundfreibetrag | Jeder erwerbsfähige Bedürftige und Partner | 200 Euro je Lebensjahr; mind. 4.100 max. 13.000 Euro (entspricht 65-Lebensjahren => Rentengrenze) Ausnahme: für vor 1947 geborene 520 Euro je Lebensjahr, maximal 33.800 Euro (entspricht 65 LJ => Rentengrenze) | 30.160 Euro | 12.800 Euro | |
Kinderfreibetrag | Jedes Kind eines erwerbsfähigen Bedürftigen | 4.100 Euro je Kind | 0 Euro | 8.200 Euro | |
Altersvorsorgebetrag | Jeder erwerbsfähige Bedürftige und Partner | 200 Euro je Lebensjahr max. 13.000 Euro, dieses Vermögen muß vertraglich vor der Verwertung vor dem Ruhestand ausgeschlossen sein | 11.600 Euro | 12.800 Euro | |
Riester-Rente* | Jeder erwerbsfähige Bedürftige und Partner | Unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | |
Rürup-Rente** | Jeder erwerbsfähige Bedürftige und Partner | Unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | |
Betriebliche Altersversorgung | Jeder erwerbsfähige Bedürftige und Partner | Unbegrenzt, soweit im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit eingezahlt, sonst wird Verwertung geprüft | unbegrenzt | unbegrenzt | |
Immobilie | Bedarfsgemeinschaft | Wert – soweit angemessen | |||
Auto | Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Bedürftige | Wert – soweit angemessen | |||
Hausrat | Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebende Bedürftige | Wert – soweit angemessen | |||
Summe | 42.510 Euro | 36.800 Euro |
D.h. dass ein Vermögen von 42.510 Euro bzw. von 36.800 Euro (plus Pkw, Wohneigentum und Altersvorsorge) im Beispiel II bei der Gewährung dieser steuerfinanzierten Sozialleistung ansatzfrei außer Betracht bleibt.
Es ist eindeutig eine Bevorzugung der uneingeschränkten und nicht veränderbaren Alterssicherung in diesem Konzept gegeben, die aber vollständig mit dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" gemäß Sozialgesetzbuch konform geht.
Einschränkend muß angemerkt werden, daß die Alterssicherungen * und ** relativ neu sind und daher bisher meist noch nicht von Belang sind.
Dieses Schonvermögen besteht zu Lebzeiten. Im Todesfall und den folgenden 3 jahren kann vom Erben eine Erstattung der Arbeitslosengeld II-Leistung der letzten 10 Jahre verlangt werden, abzüglich eines Freibetrages (xxxx Euro bzw. xxxxx Euro bei Pflege bis zum Tod, vgl. unten "Vermögen von Verstorbenen").
[Bearbeiten] Angemessener Wohnraum
Entsprechend dem Konzept steht den Betroffenen „angemessener Wohnraum“ zu. Als „Angemessener Wohnraum“ werden derzeit (und bereits vor Hartz IV) 120 m² für eine Eigentumswohnung und 130 m² für ein Haus betrachtet. Diese 120 m² bzw. 130 m² sind unabhängig von der Personenzahl, die auf dieser Fläche wohnen (hierzu ist eine Revision beim BSG anhängig: B 7b AS 2/05 R). Im Gegensatz hierzu sind die angemessenen Größen für Mietwohnungen sehr wohl von der Personenzahl im Haushalt abhängig. Für Mietwohnungen sind die angemessenen Größen kleiner und hängen von den örtlichen Gegebenheiten ab. Für Alleinlebende sind ca. 45 m² Wohnungsgröße als angemessen anzunehmen. Für jede weitere Person im Haushalt sind ca. 15 m² zusätzlich zulässig. Berichte über geplante Massenumzüge in unsanierte Plattenbauten hat Bundeswirtschaftsminister Clement dementiert. Da die Kommunen, die für die Bewertung des Wohnraums zuständig sind, oft über eigenen (leerstehenden) Wohnraum verfügen und für die sogenannten „Kosten der Unterkunft“ (KdU) aufkommen müssen, besteht die Befürchtung, dass es zu massenhaften Zwangsumzügen (nicht unbedingt in unsanierte Plattenbauten) und einem Zusammenbruch lokaler Immobilienmärkte kommt. Die Übergangszeit für den Umzug in eine angemessene Wohnung beträgt sechs Monate, die Umzugskosten und Mietkaution werden von der Arbeitsagentur getragen. Eine Veränderung zur vorherigen Regelung für Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosenhilfebezieher hat es in diesem Bereich nicht gegeben. In der Praxis werden Betroffene heute regelrecht zum Verlassen der Wohnung gezwungen und aus ihrer sozialen Umgebung gerissen. Der Auszug eines Kindes, des Partners, der Verlust des Jobs oder lediglich eine kleine Mietsteigerung werden zum Auslöser eines Umzuges.
Die Angemessenheit der Wohnkosten für ein selbstbewohntes Eigenheim richtet sich nach dem untersten Mietnieveau in der jeweilligen Wohngegend. Wer sich dafür ein Eigenheim leisten kann, wobei die Tilgungsraten nicht übernommen werden, sondern nur die Kreditzinsen (damit die Banken auch kein Geld verlieren), kann von Hartz IV aber sonst nicht leben. Sollte einer geringere Kreditraten haben, weil er schon lange Jahre abgezahlt hat, kommt er in die Gefahr, dass das Haus als Vermögen angerechnet wird, welches natürlich erstmal aufgebraucht werden muß, bevor er Hartz IV bekommt.
[Bearbeiten] Vermögen von Verstorbenen
Ist ein Empfänger von Arbeitslosengeld II verstorben und hinterlässt ein Vermögen, das zuvor aufgrund obiger Ausnahmeregelungen nicht angerechnet wurde, hat der Staat 3 Jahre Zeit, seinen Anspruch auf dieses Vermögen geltend zu machen, um einen Ersatz für das in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Leistungsempfängers gezahlte Arbeitslosengeld II zu erlangen. Für diesen Fall existiert für die Erben ein Freibetrag in Höhe von 1.700 Euro, der sich auf 15.500 Euro erhöht, wenn der Erbe ein Verwandter ist, der den Verstorbenen dauerhaft bis zu seinem Tod gepflegt hat, oder es sich um den Lebenspartner handelt.
[Bearbeiten] Durchführung
Weil die Einführung von Hartz IV sehr aufwendig und kompliziert ist, werden in den Agenturen für Arbeit zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Ursprünglich waren dafür fast ausschließlich Beamte aus dem Westen der Bundesrepublik vorgesehen, die in den früheren Staatsbetrieben (insbesondere der Deutschen Telekom AG) beschäftigt waren und derzeit ohne Aufgabe bei vollen Bezügen in Auffanggesellschaften „geparkt“ waren. Um einen Anreiz zu schaffen, sollten sie dafür eine Zulage von bis zu 11.000 Euro („Buschzulage“) insgesamt pro Person erhalten. Aus dem Osten seien faktisch keine Mitarbeiter vorgesehen. Die Bundesagentur für Arbeit begründet dies damit, dass für diese Aufgabe nur Beamte in Frage kämen und aus dem Osten nicht genügend Beamte zur Verfügung stünden.
Die Veröffentlichung dieser Pläne sorgte für ein großes Echo in Medien, Politik und Bevölkerung. Vor allem im Osten entstand der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen werde: Auf der einen Seite Kürzungen für diejenigen, die keine Arbeit finden, auf der anderen Seite Zusatzzahlungen für Personen, die in Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit „importiert“ würden. Vielfach wurde von einer immer noch nicht vollzogenen Wiedervereinigung gesprochen. Kritisiert wurde auch, dass die Beamten, die nicht bereit waren, in den Osten zu gehen, im Gegensatz zu den zukünftigen Beziehern von Arbeitslosengeld II keine Einbußen hinnehmen müssten.
Unter dem Druck der Öffentlichkeit wies Minister Wolfgang Clement die Bundesagentur für Arbeit an, nunmehr auch Ostdeutsche einzusetzen. Das führte zu Verärgerung bei der Behörde, die bereits Beamte ausbilden ließ. Außerdem ließe sich die bereits vollzogene Entsendung der Beamten nicht so leicht zurücknehmen. Da die bisherige Arbeitslosenhilfe am Ende eines Monats, das Arbeitslosengeld II aber genauso wie bisher die Sozialhilfe am Anfang eines Monats ausgezahlt werden soll, war zunächst vorgesehen, dass die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger im Januar 2005 keine Auszahlung erhalten. Als Begründung dazu wurde von Minister Wolfgang Clement angeführt, dass dieser Personenkreis wegen der Auszahlung um den 31. Dezember 2004 am 1. Januar 2005 nicht bedürftig sei. Mittlerweile wurde jedoch der 1. Januar 2005 als erster Auszahlungstermin für das Arbeitslosengeld II festgelegt.
In Agenturen für Arbeit finden Ausbildungen zum „Fallmanager“ statt, um Einzelfälle besser bearbeiten zu können. Dabei soll ein Mitarbeiter für die Vermittlung deutlich weniger Arbeitsloser zuständig sein als bisher (1:75). Mit den Arbeitslosen wird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen, in dem konkret Maßnahmen zur schnellstmöglichen Vermittlung festgelegt sind. In einigen Agenturen für Arbeit, wie zum Beispiel in Halle und bald auch in Gera, werden angemietete Wachleute eingesetzt, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Häufig wird mangelhaftes Aufklärungsbemühen seitens der Bundesregierung kritisiert. Die Dringlichkeit von Reformen sei den Bürgern nicht ausreichend vermittelt worden. Die Pflicht der betroffenen Bürger zur Eigeninformation wird ebenfalls eingefordert. Zurzeit seien nach Medienangaben kaum 30 Prozent ausreichend über die Maßnahmen und Folgen von Hartz IV informiert.
Nach ersten Beobachtungen hat Hartz IV bereits jetzt schon dazu geführt, dass Arbeitslose ihre Bewerbungen sehr viel ernster nehmen und auch Berufe annehmen, die ihnen bisher unattraktiv erschienen. So wird von den Landwirten ein deutlich höheres Interesse an Tätigkeiten als Erntehelfer registriert — eine Arbeit, für die zuvor nur wenige Interessenten zu finden waren und die mehrheitlich von ausländischen Arbeitnehmern z. B. aus Polen gemacht wurde. Auch die Zeitarbeitsfirmen registrieren einen rasanten Anstieg von Bewerbungen.
[HIER ENDET die Aufbewahrung früherer Angaben zu "Hartz IV" – oder? -- Uwe Lück 09:52, 5. Mär. 2007 (CET)]
[Bearbeiten] Überholt!?
[In diesem Abschnitt liste ich Einträge auf, die wohl im Artikel mittlerweile ausreichend behandelt sind oder die nicht die aktuelle Fassung des Gesetzes (oder aktuelle Probleme) wiedergeben. Vorschlag: weg damit! -- Uwe Lück 20:03, 4. Mär. 2007 (CET)]
[Bearbeiten] Regelleistungen
§ 20 SGB II: (2) Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro, in den neuen Bundesländern 331 Euro. (3) Haben zwei Angehörige der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 vom Hundert der Regelleistung nach Absatz 2. (...) buecherfresser 19:58, 17. Okt 2004 (CEST)
- Wieso steht das auf der Diskussionsseite statt im Artikel? Verwechslung? -- Uwe Lück 20:03, 4. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Bezeichnung
"Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißt die Leistung afaik korrekt. Wird nicht einmal erwähnt. -- JensMueller 21:56, 25. Aug 2004 (CEST)
Das mit der falschen Ueberweisung hatte doch Struktur. Clemens und Muenti wollten doch von Anfang an nicht am Monatsanfang zahlen.
[Bearbeiten] Aktuelle Probleme seit der Gesetzesänderung
Ich vermisse, die Erwähnung, dass es bei der Einführung der neuen Regelungen zu Problemen gekommen ist, z.B. das die Gemeinden ihre Kostenlasten von sich abzuwälzen versuchen.Sogar der Wirtschaftsminister hatte sich bekanntlich darüber beschwert. Ich habe darüber schon einen Satz geschrieben, der wieder gelöscht wurde.
- Die mangelhafte Abgrenzung, welcher Personenkreis tatsächlich als arbeitsfähig einer Erwebstätigkeit zugeführt werden kann und welcher Personenkreis weiterhin als Sozialhilfeempfänger von den Kommunen verorgt werden muß, führt dazu, dass selbst Drogenabhängige und Vollinvaliden zu Empfängern von Arbeitslosengeld II gemacht werden und gleichzeitig mit völlig irrealen und somit schikanösen Forderungen des Bemühens um eine Arbeit bzw. der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit überzogen werden. -- Hans Bug Nachrichtenseite 10:59, 10. Apr 2005 (CEST)
- "Aktuell"? -- Uwe Lück 20:03, 4. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Urteil Sozialgericht Düsseldorf?
Hallo, Wurde angesprochenes Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf nicht inzwischen in höherer Instanz "einkassiert"?
- Das Urteil ist nicht mehr im Text. Es ging wohl um die "eheähnliche Gemeinschaft" (eG, siehe dort). Insofern die Vorschriften im SGB II hierzu vom SG als verfassungswidrig eingestuft wurden (S 35 SO 28/05 ER), ist die Entscheidung hierzu vom LSG NRW aufgehoben worden (L 9 B 6/05 SO ER). Dort wird übrigens auch festgestellt, dass ein Zusammenleben von weniger als drei Jahren nicht unbedingt bedeutet, dass keine eG vorliegt! Ein Bundesgericht hat meines Wissens bislang ein solches Kriterium auch nicht festgeschrieben. Es gelten immer die Verhältnisse im Einzelfall.
- [Da das Urteil nicht mehr im Text steht, habe ich es in den "überholt"-Teil verschoben – einverstanden? -- Uwe Lück 09:52, 5. Mär. 2007 (CET)]
[Was nun kommt, ist wohl wirklich AKTUELL!? – bis zu "Polemik"… Uwe Lück 01:58, 9. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Diskussion No. 1
Interessanter Artikel, in dem ich wirklich alle Informationen, besonders auch über Bezugshöhen, gefunden habe. Allerdings - ich glaube, der eine oder andere Weblink könnte überflüssig sein - zum einen sollten es allgemein nicht mehr als fünf sein, zum anderen wird man damit in diesem Artikel quasi erschlagen. Vielleicht kann da mal jemand aussortieren, der sich mit dem Thema auskennt? Silberchen 07:41, 12. Apr 2005 (CEST)
- Nachdem sich hier niemand geruckt hat, hab ich mal die regionalen Links, und die Links die auf die selbe Seite oder ähnliche Inhalte verweisen, rausgenommen. Silberchen 07:50, 15. Apr 2005 (CEST)
- Bei Initiativen fehlen einige der wichtigen, einer ist doppelt und kaputt und editieren geht nicht mehr. und obwohl ich mitglied beim 1. bin, würde ich die werbung (wir haben den längsten) rausnehmen, Heinbloed (das ging ja schnell)
Bei den untengenannten handelt es sich, obwohl überall ein ort dahinter steht, ausnahmslos um wichtige überregionale gruppen Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Berlin, Labournet Germany Bochum, Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt, Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Erwerbsloseninitiativen (BAG-E) Frankfurt am Main, Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) Frankfurt am Main, Tacheles e.V. Wuppertal,
- Es gibt eine Regelung, nach der 5 Links zu in einem Artikel in Ordnung sind, mehr nicht. Wikipedia ist keine Linksammlung. Siehe auch Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist Sortiert die Links doch einfach neu, und bitte nicht so viele - fünf sind da schon ein guter Anhaltspunkt. Wenn die Besucher von den Links erschlagen werden, wird keiner mehr besucht. Silberchen 13:19, 19. Apr 2005 (CEST)
-
- Prinzipiell halte ich diese Regelung für sinnvoll, allerdings ist da ja kein Gesetz. Bei einem derart umfangreichen Artikel finde ich, darf auch die Linksammlung etwas länger sein. Außerdem ist das Thema ja sehr weit und zudem umstritten. Den einen interessieren Hilfestellungen, den anderen politische und wissenschaftliche Diskussionen. Und wenn dann Seiten zu linken Gruppen, zu neoklassische und zu keynesianische orientierten Instituten, zu Selbsthilfegruppen und zu Behörden dazu kommen, sind wir schon bei einem Link pro Gruppe über das Maß. Man muss es ja nicht übertreiben, aber hier muss Platz für mehr Links sein. Kaffeefan 16:46, 24. Apr 2005 (CEST)
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- Fünf als Anhaltspunkt, gegen ein paar mehr hab ich ja auch nichts gesagt. Aber es waren, bevor ich die Diskussion angefangen habe, 35 Links, und ich denke, Du kannst mir zustimmen, daß das ein wenig zu viel ist - verwirrt nur, besonders, wenn sie nicht inhaltlich kommentiert sind. Können wir uns auf etwa 10 einigen? -- Silberchen Diskussion 18:06, 24. Apr 2005 (CEST)
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- Gewonnen: 35 Links sind eindeutig zuviel. Ich dachte so an fünf bis sechs zur Info und noch so jeweils drei von den beiden politischen bzw. wissenschaftlichen Lagern. Da komme ich beim Überschlagen auf elf. Vielleicht auch ein paar mehr, aber 35 sind auch in meinen Augen zuviel. Kaffeefan 10:32, 25. Apr 2005 (CEST)
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[Bearbeiten] Besserer ALG2-Rechner (für die Links)
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php?openmenue=3&opensub=256
[Bearbeiten] Ergänzung Links
Hallo,
im Bereich:
Arbeitslosengeld II
Arbeitsloseninitiativen bzw. Ansprechstellen in Deutschland
würde ich sehr gerne den "Der Sozialticker" vorschlagen.
Als eine der aufstrebensten Internetportale ( Verein ), die sich zum Ziel gemacht haben, neben Hilfe und Informationen, auch noch aktuelle soziale Themen zu kommentieren, kann diese Seite mit den bereits genannten Links mithalten.
aber macht euch doch selber ein Bild auf: http://www.sozialticker.com
Es grüßt euch die Steffi (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.140.236.183 (Diskussion • Beiträge) 19:25, 4. Feb. 2007)
[Bearbeiten] Wohnen ...
[Bearbeiten] Quadratmeterangaben beim Punkt "Wohnen"
Zitat: "als "angemessene Wohnungsgröße" gilt eine Fläche bis ca. 40 m² mit einer Warmmiete von maximal 230.-Euro (eine Person), bis 50 m² (zwei Personen), für jedes weitere Familienmitglied werden 10 m² zugebilligt."
Allerdings habe ich bei mehreren Suchen immer (die selben) abweichenden Zahlen gefunden, z.B. bei http://www.arbeitsrecht-infoline.de/aenderungen_stand_2004.htm :
- ca. 45 - 50 m² für eine Person - ca. 60 m² oder zwei Zimmer für zwei Personen - ca. 75 m² oder drei Zimmer für drei Personen - ca. 85 - 90 m² oder vier Zimmer für vier Personen
- plus 10 m² für jede weitere Person.
- Angemessener Wohnraum ist im bisherigen Sozialhilferecht grundsätzlich ein Zimmer pro Person (ausgenommen Säuglinge), also ohne Küche, Bad usw. oder – je nach Bundesland unterschiedlich – für Alleinstehende 45 m²/50 m², für zwei Personen 60 m², für drei Personen 75 m²/80 m², für vier Personen 85 m²/90 m², für jede weitere Person zusätzlich 10 m²/15 m². Nach Lehr- und Praxiskommentar Bundessozialhilfegesetz (LPK-BSHG), Nomos Verlag, 2003, 6. Aufl., Rd.Nr. 29 zu § 12. -Gerd Marquardt -- 00:14, 5. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Angemessener Wohnraum
Hallo,
in dem ursprünglichen Abschnitt 'Angemessener Wohnraum' waren deutlich mehr Informationen und deutlich klarer dargestellt. Wieso wurde das nicht übernommen? Beispielsweise ist keine Rede mehr von der Angemessenheit von Eigentumswohnungen (120 qm). Scheint ja fast komplett neu geschrieben worden zu sein. Gibt es dafür einen Grund?
[Bearbeiten] Unterkunftskosten-Sperrung von einzelnen Zimmern
Es mag vorgekommen sein oder vorkommen, dass die Behörde Hilfeempfängern einzelne Zimmer der als unangemssen groß angesehenen Wohnung gesperrt hat. Dies ist jedoch eindeutig rechtswidrig, jedenfalls solange damit die Unterkunftskosten nicht tatsächlich gesenkt werden. Es wurde in dem Artikel der falsche Eindruck erweckt, dies sei eine gängige Praxis und eine Behördernwillkür, welcher der Hhilfeempfänger schutzlos ausgesetzt ist. Deshalb habe ich den Abschnitt aus dem Text gestrichen. Arpinium 5. Februar 2007 22.15 CET
[Bearbeiten] Polemik etc.
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Arbeitslosengeld II zu besprechen. Allgemeine Fragen oder eigene Meinungen und Betrachtungen zu diesem Thema gehören nicht hierher. Klicke hier für ein neues Diskussions-Thema und unterschreibe deine Beiträge bitte mit |
Nützliche Hinweise
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„Wikipedia ist kein Diskussionsforum, deshalb gilt als Grundregel für den Gebrauch von Diskussionsseiten: Diskutiert über den Artikel, nicht über das Thema des Artikels!“
- -- Uwe Lück 07:17, 4. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Freibetrag
[Könnte auch unter "Anrechnung" und so stehen … -- Uwe Lück 07:17, 4. Mär. 2007 (CET)]
"Lediglich für Hilfebezieher, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, gilt ein höherer Freibetrag von 520 Euro je vollendetes Lebensjahr." eine begründung waere nicht schlecht…
- Es handelt sich um eine "Vertrauensschutzregelung" bzw. "Besitzstandsregelung". Im früheren Recht der Arbeitslosenhilfe gab es eine Freistellung für Vermögen, das zum Aufbau einer "angemessenen Altersicherung" diente. Die Sozialgerichtsbarkeit legte den Begriff eher großzügig aus, weshalb eine Verordnung mit einem Freibetrag von 1000 DM/Lebensjahr erlassen wurde. Später wurde allerdings ein allgemeiner Freibetrag von 520 € eingeführt und nur Altersicherung nach besonderen neuen gesetzlichen Vorschriften (Riester-Rente) gesondert freigestellt. Der allgemeine Freibetrag wurde dann noch auf 200 €/Lebensjahr abgesenkt. Da ältere aber keine Riesterrente etc. haben bzw. nicht mehr genug für eine brauchbare Rente einzahlen können, muss der "allgemeine" Freibetrag für sie höher bleiben (P.S. Für Jüngere muss jetzt 200€ reichen.). Ihr Vermögen ist auch ihre Alterssicherung, weil es früher kein Riester gab. Freilich ist es kein besonders gebundenes Vermögen, wie bei den neuen Vorschriften, weshalb es sein kann, dass jemand alles verbraucht und im Alter trotzdem bedürftig ist. Aber wer früher fürs Alter gespart hat, soll jetzt nicht bestraft werden. So in etwa.
-
- Soso … aber die anonyme Frage zielte doch vernünftigerweise wohl auf eine Erweiterung des Artikels – eher als auf eine Antwort auf der Diskussionseite!?! – Uwe Lück 07:17, 4. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Kompetenzlosigkeit der Regierung
In den Medien wird häufig verbreitet, wie sich Politiker bemühen Arbeitslose in Anstellung zu bringen. Merkwürdigerweise wurde im Arbeitslosengeld II vergessen, dass der Arbeitssuchende mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit fahren muss. Auch die Suche nach einer Arbeitsstelle kann nur mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erfolgen. Nun ist es aber einem ALG II Empfänger unmöglich, die teure Fahrkarte von 2-6 Euro von einer durchschnittlichen maximalen Tagesvefügbarkeit von 7.- Euro (nur für Nahrungsmittel) zu bezahlen. Wie denkt die Regierung, Arbeitsplätze schaffen zu können, wenn selbst solche einfachen Dinge vergessen wurden? Grundsätzlich haben alle öffenlichen Verkehrsmittel für ALG II Empfänger kostenfrei zu sein.
- Ihre Frage können und sollten Sie der Regierung direkt stellen, z.B. über http://www.bundesregierung.de/Kontakt/-,443/E-Mail.htm
- Hiervon abgesehen können Sie unserer Regierung doch unmöglich das Fehlen von Kompetenz unterstellen, wenn diese doch sehr wohl kompetent genug ist einen Teil der finanziellen Einnahmen von arbeitenden Steuerzahlern an Empfänger des ALG-II und sonstige bedürftige Menschen für deren Lebensunterhalt abzuzweigen! Es ist eine andere Frage, ob dieses Geld tatsächlich für den Lebensunterhalt dieser Menschen reicht.
- Unverständlich ist, warum Ihrer Ansicht nach "der Arbeitsuchende mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit fahren muss", wenn dieser doch gar nicht arbeitet, bzw. bei einem Arbeitgeber zur Arbeit angestellt ist. Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, und diese sind vermutlich gemeint, werden sicherlich von der örtlichen Arbeitsgemeinschaft, der sog. ARGE auf Antrag erstattet. [DeLa]
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- Für die Aufnahme einer Arbeit gibt es Mobilitätsbeihilfen (§ 16 SGB II = "Leistungen zur Eingliederung", § 53 f. SGB III). Fahrtkosten werden im Übrigen beim Einkommen berücksichtigt (d.h. abgezogen, § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II bzw. Sätze 2 und 3). Es gilt das billigste Beförderungsmittel. Wer einen Job in Aussicht hat, kommt also auch hin.
[Bearbeiten] Entschuldigung, aber die Regierung muss wirklich Saudoof sein...
- mit Hartz IV haben die Leute weniger Geld zur Verfügung und die Regierung meint, Geld dadurch sparen zu können.
- haben die Leute weniger Geld, können sie auch weniger Produkte kaufen.
- werden weniger Produkte gekauft, verkaufen die Unternehmen weniger ..
- verkaufen die Unternehmen weniger, gehen diese in Insolvenz, da kein Umsatz durch Verkauf..
- Und die Regierungsangestellten kratzen sich am Kopf, und fragen sich: "Woher kommen nur die ganzen Insolvenzen?"...
- Ähm, aber sonst geht es noch? Baut unser ganzes System darauf auf, dass Arbeitssuchende, das Geld was sie von der Regierung erhalten, dafür ausgeben sollen/müssen, damit keine Unternehmen Pleite gehen? Also ist ALG2 in Prinzip nichts weiteres als eine indirekte Subvention der Wirtschaft!? Komm mal klar mit deinem Bild von der Welt.. --84.167.156.160 23:36, 6. Nov 2005 (CET)
- Bei obiger Argumentation handelt es sich um ein Beispiel für die Sicht unseres Wirtschaftssystems aus der Nachfrageperspektive. Die - und das behauptet obiger Schreiber sicherlich nicht - ist nicht die einzige Sichweise, aber sicherlich auch keine falsche. Siehe Extremfall bei dem alle Firmen zu Einsparungszwecken alle Entlassen haben. Computer kaufen kein Brot. Das die Binnennachfrage in den letzten Jahren erheblich - insbesondere im europäischen Vergleich - zurückgegangen ist, ist kein Geheimnis. Arbeitslosigkeit ist neben sinkenden Reallöhnen einer der Hauptgründe. --Thinktank 20:19, 18. Jan 2006 (CET)
- Wenn ich dazu mal sagen darf, es ist nicht nur die Arbeitslosigkeit, sondern die Angst vor Arbeitslosigkeit.. --Risatara 08:42, 19. Jan 2006 (CET)
Im Grunde gehört das hier nicht auf die Diskussionsseite des Artikels Arbeitslosengeld II, da sie nicht das mindeste zum Artikelinhalt beiträgt, sondern lediglich in allgemeiner Politisiererei erschöpft. --Dr. Meierhofer 17:12, 11. Mär 2006 (CET)
- Kritiken sind sowohl über Inhalte eines Artikels wie auch über die im Artikel beschriebene Sache zulässig und berechtigt, solange der Kritiker nicht gegen grundsätzliche Regeln der Wikipedia verstösst! Lesen Sie hierzu auch die Wikipedia:Richtlinien. Abgesehen von der Tatsache, dass der Schreiber obiger Kritik offensichtlich überhaupt keine Kenntnisse über eine funktionierende Wertschöpfungskette in einer gesunden Marktwirtschaft besitzt, zum Zwecke der Klärung seines Wissensdefizits aber freilich diese Diskussion - neben der eigentlichen Suche nach Richtigkeit und Wahrheit zu einem Artikel - auch dient, so hätte er sich jedoch mindestens mit der beleidigenden Überschrift ein wenig zurückhalten müssen! [DeLa]
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- Und Sie lesen bitte einmal Wikipedia:Diskussionsseiten:
„Wikipedia ist kein Diskussionsforum, deshalb gilt als Grundregel für den Gebrauch von Diskussionsseiten: Diskutiert über den Artikel, nicht über das Thema des Artikels!“
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- -- Uwe Lück 07:17, 4. Mär. 2007 (CET)
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Es ist eine irrige Annahme zu meinen, daß die Regierung saudoof sei. Es geht bei dem drastischen Leistungsabbau für Arbeitslose (Sozialabbau) und dem Versprechen diese wieder in Arbeit zu setzen, keineswegs um derlei hehre Ziele. Vielmehr dient die Leistungskürzung dazu, ein weiteres Lohndumping zu erwirken. Bestehende Leichtlohngruppen werden mittlerweile nicht mehr als solche erachtet oder aber zum allgemeinen Vorbild genommen, d.h. deren flächendeckende Einführung ist Ziel von Kapital und Staat. Je mehr die Leistungen für Arbeitslose gekürzt werden, desto eher sind diese gezwungen auch die miesesten Jobs anzunehmen. Gleichfalls gilt, je fürchterlicher die staatliche Armutsverordnung ausfällt, desto abschreckender wirkt sie auf Lohnabhängige, die dann aus Angst vor Arbeitslosigkeit alle möglichen Bedingungen des Kapitals bzw. des Staates (als Arbeitgeber) mehr oder weniger akzeptieren, um so einer möglichen Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. In erster Linie dient also die Deckelung der Arbeitslosen dazu, die noch Beschäftigten in eine allgemeine Lohnsenkung hineinzudrücken, zwecks Steigwerung der Profite. Gleichfalls dient der allgemeine Sozialabbau dazu, eine existierende Etatmisere durch Kürzung der Sozialleistungen entgegenzuwirken. (Haushaltssanierung) Es darf nicht vergessen werden, daß der Bund durch Steuererleichterungen beim Kapital (Einkommenssteuer, Köperschaftssteuer)Steuereinnahmeverluste entstehen, die kompensiert werden. In näherer Zukunft dürfte die zunehmende Militarisierung Deutschlands weitere Rüstungsaufwendungen mit sich bringen, die "gegenfinanziert" werden. --HorstTitus 19:23, 6. Sep 2006 (CEST)
- Unabhängig davon, ob dieser Beitrag der Meinungsbildung dankenswerterweise dient, gehört er nicht hierher -- ich wiederhole:
„Wikipedia ist kein Diskussionsforum, deshalb gilt als Grundregel für den Gebrauch von Diskussionsseiten: Diskutiert über den Artikel, nicht über das Thema des Artikels!“
- -- Uwe Lück 07:17, 4. Mär. 2007 (CET)
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Nur noch ein weiterer kleiner Joke von mir, und dann haben wir es endgültig in den ernst zu nehmenden Teil dieser Diskussionsseite geschafft Uwe Lück 01:58, 9. Mär. 2007 (CET):
[Bearbeiten] Anrechnung von eigenem Unvermögen …
[Hihi, hoffentlich erwischen mich die schrecklichen Wiki-Rächer/Anrächner nicht – … Spaß beizeiten:
Hier geht es darum, inwieweit Einkommen und Vermögen die Sozialleistung verringern. Uwe Lück 01:58, 9. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Anrechnung von eigenem Vermögen
Was bedeutet das 1a im 2ten Punkt? Ist das eine bewertung? --Calle Cool 08:16, 23. Jan 2006 (CET)
- Was bitte ist 1a und sein 2ter Punkt??? – Am einfachsten: Löschen! (Vermutlich "überholt") Uwe Lück 01:58, 9. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Übungsleitervergütung
Die Vergütung von Übungsleitern in Vereinen ist ein Spezialfall. Die Behandlung durch die JobCenter sollte dargestellt werden, da sie täglich vorkommt. 1.854 p.a. sind steuerfrei. Die Job Center verfahren wohl unterschiedlich. [Anonymer, d. h. unsignierter Beitrag -- Uwe Lück 16:32, 19. Mär. 2007 (CET)]
[Bearbeiten] Grafik "Ganz unten Leben"
Ich fände eine Erklärung zu der Graphik "Ganz unten Leben" angemessen. Wie kommt der Autor zu diesen Werten und Kategorien, handelt es sich um Durchschnittswerte oder Bedürfnisminima usw. [Anonymer, d. h. unsignierter Beitrag -- Uwe Lück 16:32, 19. Mär. 2007 (CET)]
- Damit wäre der Artikel vielleicht endgültig überfrachtet und völlig unübersichtlich. Eher würde ich sogar die Grafik rausnehmen. -- Mehr Konsens vielleicht bei folgendem Vorschlag: Die Seite in separate (verlinkte) HTMLs aufteilen!
- Separates Problem: die Grafik stellt "Regelleistungen" dar. Die werden aber im Artikel erst viel weiter unten behandelt. Entsprechend sollte die Grafik verschoben werden -- ich bin aber Neuling hier, ich finde die Grafik noch nicht mal im Quelltext! -- Uwe Lück 16:32, 19. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Einkommen/Freibeträge
Bei "Anrechnung von Einkommen" – "Allgemeine Regelungen" trifft der Punkt "auf das Einkommen entrichtete Steuern" im Zusammenhang mit "Besondere Regelungen für Erwerbseinkommen" nach meinem Verständnis seit 1.10.2005 nicht mehr zu. Der Freibetrag wird mittlerweile unter Bezug auf das Brutto-Einkommen statt des Netto-Einkommens berechnet – ohne Bezugnahme auf Steuern. Zwei Links hierzu:
Ich beschäftige mich heute erstmals mit dieser Materie und bitte jemand besser beschlagenen, sich das genauer anzusehen und den Artikel ggf. zu korrigieren -- Uwe Lück 01:07, 2. Mär. 2007 (CET) – ein solcher Fehler wäre besonders blöd bei diesem wichtigen Thema. -- Uwe Lück 22:54, 8. Mär. 2007 (CET). – Auch die weiteren Punkte zu "abzusetzen" nach "Steuern" treffen wohl nicht mehr zu. Bitte prüfen, korrigieren, mein "tatsächlich …?" entfernen! -- Uwe Lück 23:28, 10. Mär. 2007 (CET)
- Nur zur Form. Sag doch einfach, dass du dich auf den Abschnitt unter der Überschrift soundso beziehst statt die == zu verwenden. Hab deinen Beitrag außerdem mal runterkopiert, neues wird generell unten angefügt. Weiterhin ist DaB. vermutlich der falsche Ansprechpartner, aber irgendwer wird auf diesen Diskussionsbeitrag _hier_ schon reagieren. Grüße, Amtiss, SNAFU ? 04:25, 2. Mär. 2007 (CET)
Gerade sehe ich erst "daran, was hinten rauskommt", wie Recht Du hast. Danke! Entsprechend ändere ich meine vorige Stellungnahme -- Uwe Lück 22:41, 8. Mär. 2007 (CET) – Zu "irgendwer wird … schon": Mein Eindruck ist inzwischen der, dass ernsthafte Fragen zum Umarbeiten von Arbeitslosengeld_II niemals beantwortet werden. -- Uwe Lück 23:28, 10. Mär. 2007 (CET)