Diskussion:Arbeitssicherheit
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Dieser Artikel behandelt ein sehr ähnliches Thema wie der Artikel über Arbeitsschutz. Aus meiner Sicht sollten beide Artikel konsolidiert werden.
In einem Artikel über Arbeitssicherheit erwarte ich eine Erklärung, Beschriebung oder Definition, was man überhaupt unter Arbeitssicherheit versteht. Leider sagt der Artikel dazu überhaupt nichts. Das ist schade. --Forevermore
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[Bearbeiten] Komplette Überarbeitung
Ich habe mal hier angefangen, den Artikel zu überarbeiten. So ganz glücklich bin ich damit noch nicht, daher erstmal hier unter "Diskussionen" eingestellt. Der aktuelle Artikel enthält mir zu viele Wertungen. Bei meinem Vorschlag müsste "Regelungen" noch weiter ausgebaut werden, also Europäische, Deutsche, Österreichische etc. Regelungen.
Arbeitssicherheit ist ein gefahrenfreier Zustand bei der Ausübung von Arbeit. Vormals wurde darunter die technische Verhinderung von Unfällen während der Arbeitstätigkeit verstanden, heute schließt Arbeitssicherheit eine weitreichende Vermeidung gesundheitlicher Gefahren, eine umfassende Prävention und auch psychologischen Faktoren ein. Dabei werden die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen der Arbeit berücksichtigt.
[Bearbeiten] Regelungen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz mit dem Ziel, die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitschutzes zu sichern und zu verbessern.
Der § 15 des Sozialgesetzbuch VII gestattet Berufsgenossenschaften, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, welche für jeden Unternehmer und Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz darstellen.
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin) geregelt.
Per Regelungen definierte betriebliche Ämter:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (geregelt im Arbeitssicherheitsgesetz)
- Sicherheitsbeauftragter (geregelt im § 22 Sozialgesetzbuch VII)
- Betriebsarzt (geregelt im Arbeitssicherheitsgesetz)
- Ersthelfer (geregelt in der Unfallverhütungsvorschrift)
Die Überwachung der Arbeitssicherheit in Betrieben erfolgt in Deutschland durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bzw. die Ämter für Arbeitschutz und durch die Berufsgenossenschaften.
[Bearbeiten] Integration in Managementsysteme
Arbeitssicherheit verbindet sich mit den Erfordernissen von Qualitätsmanagement, Umweltschutz, Sicherheit, etc. Dies wird deutlich durch die bereits in den Normen vorgesehene Verknüpfung der Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme (Integriertes Managementsystem).
[Bearbeiten] Weblinks
Bitte um Meinungen, gerade weil ich vieles vom jetzigen Artikel gestrichen habe. –Michael-W 23:44, 26. Sep 2005 (CEST)