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Diskussion:Atze Schröder - Wikipedia

Diskussion:Atze Schröder

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Artikel Atze Schröder wurde für nicht angemeldete und neue Benutzer gesperrt, da er regelmäßig und in größerem Umfang von Vandalismus betroffen war. Änderungen am Artikel können auf dieser Seite vorgeschlagen werden. Eine Entsperrung des Artikels kann bei den Entsperrwünschen diskutiert werden.
Auf dieser Seite werden Abschnitte automatisch archiviert, deren jüngster Beitrag mehr als 7 Tage zurückliegt und die mindestens 1 signierten Beitrag enthalten. Um „leere Diskussionsseiten“ zu vermeiden, wird mindestens 1 Abschnitt nicht archiviert. Die Archivübersicht befindet sich unter Diskussion:Atze Schröder/Archiv1.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] änderungsvorschlag

der folgende satz ist murks: 1. was ist humor mit hintergrund?! ist vielleicht hintergründiger humor gemeint!? 2. das "allerdings" ergibt keinen sinn! bitte ändern, hätte es ja selbst gemacht, aber der artikel ist gesperrt .....

"Schröder repräsentiert einen Humor mit Hintergrund, der sich in Deutschland allerdings einer großen Beliebtheit erfreut."

Hi zusammen, ich hätte kein Problem damit, würde ihr meine Homepage in Atzes Artikel verlinken: www.amaretto.tv. Vielen Dank

Amaretto

[Bearbeiten] Auszeichnungen

Da ich die Seite - aus welchen Gründen auch immer - nicht bearbeiten kann, möchte ich darum bitten, dass ein berechtigter User den Preis für den Deutschen Comedypreis 2005 hinzufügt. JCS 2:15 30. Okt 2005 (CEST)

"Schröder repräsentiert einen hintergründigen Humor, der sich in Deutschland einer großen Beliebtheit erfreut."

Ähhh, bitte was? ich denke mit solch wertenden aussagen sollte man sehr vorsichtig sein. stromberg ist anerkannterweise hintergründiger humor, aber "comedians" wie atze schröder, bernd stelter oder am besten noch oli pocher "hintergründigen humor" zu unterstellen, ist wohl nicht ganz zutreffend.

Weiss nicht das hinmuss aber Atze kommt nicht aus Emsdetten sondern ESSEN stadtteil KRAY


So: will jetzt auch mal was dazu sagen.

Der Klub Kiesinger ist auf den Namen Hupertus Albers Registriert. Der Programmer der Klub Kiesinger Seite wie auch der Programmierer der atzeschröder Seite heisst Marian Albers.

Hubertus Albers und Marian Albers wohnen in der gleichen Strasse und der selben Hausnummer. Ist kein Zufall. Atze Schröder heisst nunmal Hubertuss und komtm aus Emsdetten.

Das ist genau wie bei Johan König und seinem Kollegen helmut Sanftenschneider.

Die Biografien der Homepages sind auf die Figur der Künstler zugeschnitte. Johann König ( in echt Johannes köhn ) sagt ja wenn der die fugir johann König ist er heisst Rene Otzenköttel. das Gehört nunmal zu der Figur.

Wäre die Figur Atze Schröder ohne Brille und Geburtsort Essen die Figur Atze Schröder? Nein wäre es nicht um die Figur Glaubwürdiger zu machen steht dan ja auch eine Geschicht dahinter die zum gröstenteil gefaked ist. Wer grosser Atze Fan ist der weiss das Atze Hubertus heisst. Fertig aus.

[Bearbeiten] Theater um den Realnamen des Künstlers

Was spricht gegen den Satz:

In zahlreichen Quellen (Beispiel: [1]) wird angegeben, dass der Realname des Künstlers Albers sei.

Die Aussage ist wahr und fakt. ↗ nerdi disk. 17:42, 18. Mär. 2007 (CET)

Wie wäre es damit, seinen Wunsch zu respektieren und den ohnehin völlig unwichtigen Realnamen zu vergessen? Wir sind nicht die Regenbogenpresse. Schön, dass der Name irgendwann durchgesickert ist, das kann dann ja jeder nachforschen, der es möchte. --Wrzlprmft 21:03, 18. Mär. 2007 (CET)

Ist der Artikel nun gesperrt oder kann der Name eingetragen werden?

Erinnert sich noch jemand an den Fall?

http://de.wikipedia.org/wiki/Tron_%28Hacker%29

Da hat Wikipedia auch darauf bestanden das der Name drin bleibt. Warum hat HUbertus Albers ähhh Atze Schröder Sonderrechte?

Im Fall Tron wurde durch ein deutsches Gericht entschieden, dass im Ergebnis der Name genannt werden darf. Im Fall "Atze Schröder" hat ein deutsches Gericht eine Namensveröffentlichung untersagt. Als Konsequenz sperre ich Bearbeiter, die den Klarnamen trotz aller Diskussion aus dem Artikel Trons entfernen und sperre ebenso Bearbeiter, die den vermeintlichen Klarnamen "Atze Schröders" trotz aller Diskussion in diesen Artikel einfügen. War das deutlich genug? --Berlin-Jurist 22:32, 18. Mär. 2007 (CET) Ergänzung: Ich weise darauf hin, dass verschiedene Kommentare weiter unten mir Äußerungen in den Mund legen möchten, die von meinem Beitrag nicht gedeckt sind. Ob eine Namensäußerung mit Wirkung für die Wikipedia untersagt wurde oder nicht, dazu habe ich mich weder geäußert, noch kommt es darauf an. Die Schlüsselworte meines obigen Beitrages sind: "...trotz aller Diskussion...". Auf Basis der von mir dargestellten Urteile hat eine Diskussion stattgefunden, die ein verständiger Leser wohl so auswertet, wie ich es getan habe. Und irgendwann ist es dann an der Zeit, ein Diskussionsergebnis konsequent umzusetzen.--Berlin-Jurist 06:37, 19. Mär. 2007 (CET)

Ich habe von Tron absolut keine Ahnung und weiß nicht, wie dieses besagte Gericht dort erlaubt hat, den Namen zu benutzten. Dennoch vermute ich, dass der Fall hier anders liegt, denn es wurde das Ausschreiben des vollen Namens nur einem bestimmten Verlag verboten, wodurch das doch eigentlich nicht direkt für Wikipedia gelten kann? Im Übrigen sind weder sein richtiger Name (z. B. der hier oft zitierte „Alles Atze!“-Abspann und der Eigentümer der Wortmarke „Atze Schröder“) noch seine Anschrift (er ist nicht einmal, wie manch anderer Promi aus dem Telefonbuch gelöscht) ein Geheimnis. Zumindest sein richtiger Name wurde mehrfach in verschiedenen kommerziellen Medien aufgefasst. Ich möchte gar nicht behaupten, dass sein Name überaus bedeutsam (eine gewisse Bedeutung hat er sicherlich, denn man möchte möglicherweise schon wissen, wer sich hinter „Atze“ verbirgt) oder spektakulär sei, aber wenn meinetwegen die BILD-Zeitung bzw. Axel-Springer wegen ihrer seltsamen Machenschaften einen Namen nicht mehr nennen dürfen, dann könnte der Stern immer noch ohne Probleme mit Klartext darüber schreiben. Wo also ist genau dein juristischer (du bist zumindest laut deiner Benutzerseite Anwalt, kann auch sein, dass sich ein „Atze“-Fan da ’nen Spaß erlaubt hat) Hintergrund für die Sperre/die Enthaltung des Klarnamens? --hangy 23:17, 18. Mär. 2007 (CET)

Zitat von http://www.stoibaer.de/privatsphare.html

Man will gerechter sein als die Gerechten. Was ist denn geschehen: Ein Comedy-Künstler will seine Familie und seine Privatsphäre schützen. Er tritt seit Jahren ausschließlich mit Perücke und Brille und in besonderer Kleidung auf. Es ist zwar ein offenes Geheimnis, wie er wirklich heißt, aber wie er wirklich aussieht, ist nicht bekannt. Zumindest nicht außerhalb seines Wohnortes.

Nun hat er eine Zeitung verklagt und gewonnen. Nach dem deutschen Recht darf damit diese Zeitung, NUR DIESE ZEITUNG, keine Bilder mehr veröffentlichen und den Namen nicht mehr nennen. Für alle anderen Menschen auf der Welt gilt das nicht. Wenn er das wirkungsvoll verhindern will, dass NIEMAND mehr seinen Namen nennt und seine Fotos zeigt, dann muss er jeden Einzelnen verklagen und es ihm verbieten lassen. Ein Urteil ist kein Gesetz!

Das bedeutet das unser Jurist hier entweder a) Keine Ahnung hat oder b) lügt

Man kann davon ausgehen (das wäre der Idealzustand), das jedes Gericht gleich urteilt. Das bedeutet, das auch wir, wenn wir verklagt würden, verlieren würden. Sollte uns es das wirklich wert sein, dafür Geld zu investieren (die Verteidigung alleine kostet ja schon Geld) nur um den Namen dieses Menschens nennen zu können/dürfen? --DaB. 03:35, 19. Mär. 2007 (CET)
Wenn jedes Gericht gleich urteilen würde, bräuchte man keine Rechtsmittel.
An sich ist natürlich klar (und das wird wohl kaum jemand bestreiten wollen), daß man nur, weil man unbedingt den Realnamen schreiben will, kein rechtliches Risiko eingehen sollte. Im Moment ist der fehlende Name sicher das geringste Problem des Artikels - im Rahmen der geforderten "pragmatischen Lösung" ist es sicher ein gangbarer Weg, ihn rauszulassen.
Aber die Frage ist eben, wie es dann weitergeht: Kommt aus jedem Artikel alles raus, was theoretisch juristisch angreifbar sein könnte? Oder nur das, was definitiv rechtswidrig ist? Wollen wir die Grenze da ziehen, wo es ein erstinstanzliches Urteil gegen einen anderen gibt? Was ist, wenn das Kammergericht anders entscheidet - kommt der Name dann sofort wieder rein oder warten wir lieber die Revisionsentscheidung oder gar das Urteil über die möglicherweise folgende Verfassungsbeschwerde ab? Wenn der Verlag im Endeffekt gewinnt, ist das dann ein Freibrief für die Wikipedia (jedes Gericht urteilt gleich) oder besteht noch immer ein Restrisiko (Urteile gelten nur zwischen den Parteien und in der streitgegenständlichen Situation)?
Eine Garantie für das Nichtverklagtwerden gibt es halt einfach nicht. Bayernparteiler 15:23, 19. Mär. 2007 (CET)
Die Annahme unterschiedliche Gerichte urteilten gleich zeugt von nur sehr laienhaften Wissen der tatsächlichen Gegebenheiten in der Rechtsprechung. Auf dieser Basis zu diskutieren heißt mit Ahnungslosigkeit zu argumentieren. --Issi 12:15, 19. Mär. 2007 (CET)
Oh, ein Experte. Wir groß sind denn Deiner Einschätzung nach die Chancen, dass zwar die Zeitung den Namen nicht nennen darf, die Wikipedia hingegen schon? Du möchtest sicher gerne das Prozesskostenrisiko übernehmen. -- Fruchtschnitte 12:45, 19. Mär. 2007 (CET)
Ist das dein Verständnis von einer sachlichen Diskussion? Das scheint ja hier symptomatisch zu sein.--Issi 15:22, 19. Mär. 2007 (CET)
Ist Dein Verständnis von einer sachlichen Diskussion, Fragen mit Gegenfragen zu beantworten? Ich fragte nach Deiner Risikoeinschätzung. Offenbar plädierst Du ja dafür, den Namen zu nennen, bis irgend jemand für diese Nennung in der Wikipedia verknackt wurde. Und da finde ich die Frage nach dem Risiko für diesen Dritten (Du selbst scheinst das Risiko ja nicht tragen zu wollen) durchaus legitim. -- Fruchtschnitte 16:11, 19. Mär. 2007 (CET)

Es geht hier ums Prinzip. Hat der Artikel ohne Bezug auf die reale Person überhaupt Relevanz? Und warum soll Atze Schröder aka Hubertus Albers Sonderrechte bekommen? Kann man mir noch andere Personen zeigen bei denen auf den Realname verzichtet wurde? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.53.9.163 (Diskussion • Beiträge) 7:52, 19. Mar 2007) sebmol ? ! 09:47, 19. Mär. 2007 (CET)

„Es geht hier ums Prinzip.“ - Genau da liegt das Problem. Ideologie hat in der Wikipedia keinen Platz. Hier sind aus guten Gründen pragmatische Lösungen gefordert. sebmol ? ! 09:47, 19. Mär. 2007 (CET)


Ich schätze in der Regel die Beiträge von Berlin-Jurist wegen ihrer wohltuend sachbezogenen Nüchternheit, bin aber über seine letzten beiden doch etwas verwundert. So eindeutig scheint mir die Diskussion hier nicht verlaufen zu sein, wenn man sich mal die verschiedenen Statements ansieht. Die "Ergänzung" von BJ wirkt auch seltsam gewunden und fast wie ein gesichtswahrendes Zurückrudern. Dabei ist die Frage doch von einer für die Wikipedia sehr grundsätzlichen Bedeutung und Tragweite. Man sieht es auch daran, dass sich die Diskussion hier seit Tagen nur darum dreht - und der Artikel trotz diverser obiger Hinweise auf seine bisher doch recht dürftige Substanz inhaltlich seither nicht weiter ausgebaut wurde.

Bemerkenswert scheint dabei auch:

  • 1. Wikimedia hat Anfang 2006 einen Rechtsstreit um die Nennung des bürgerlichen Namens einer verstorbenen Person (Tron/Floricic) riskiert, ihn trotz der anfallenden Kosten geführt und für sich entschieden. Man hat damals in der heftigen innerwikipedianischen Diskussion aber auch außerhalb oft auf die grundsätzliche Bedeutung dieses Falles hingewiesen.
  • 2. Mitte März 2007 gibt es Medienberichte, wonach das Landgericht Berlin einem nicht näher benannten Zeitungsverlag die Veröffentlichung des bürgerlichen Namens eines noch lebenden Künstlers (Schröder/Albers) untersagt hat. Aus den Meldungen geht nicht hervor, ob die Veröffentlichung des Namens bereits erfolgt oder erst geplant war und in welchem Zusammenhang sie erfolgen sollte oder bereits erfolgt war, auch nicht, ob der beklagte Verlag in Berufung gehen will.
  • 3. Der Wikipedia-Artikel zu "Atze Schröder" wird im Internet bei Google gegenwärtig an dritter, also an einer doch sehr auffälligen Stelle gelistet. Seit 2004 wird darin immer wieder auch der Klarname des Künstlers genannt, mal ist er zwischenzeitlich entfernt worden, mal wieder eingesetzt worden. Den Künstler bzw. sein Management scheint dieser Umstand bisher nicht gestört zu haben, ein ähnliches Unterlassungsbegehren gegen die Wikimedia scheint bisher jedenfalls nicht vorzuliegen.
  • 4. Wie man das bisherige Schweigen auf eine an den Geschäftsführer gerichtete Bitte, sich den Artikel vor diesem Gesamthintergrund doch auch mal anzusehen, deuten soll, bleibt dahingestellt.
  • 5. Es scheint für einige der Benutzer hier interessanterweise kein Problem darzustellen, dass der Klarname nach ihrem Willen einerseits im Artikel nicht genannt werden soll, er dann aber andererseits auf der dazugehörigen Diskussionseite sowie in den Artikelversionen immer wieder auftauchen kann und das Thema überhaupt so breit besprochen wird, dass diese "enttarnende" Information letztlich doch wieder transportiert und auch über die Wikipedia-Clone weiterverbreitet wird.
  • 6. Die Wikipedia hat sich zum Ziel gesetzt, das enzyklopädisch relevante Wissen der Welt neutral referierend zusammenzutragen. Das Wissen um die in Deutschland gegen Ende des 20. und Anfang des 21. Jahrhunderts populäre Kunstfigur eines bestimmten Komikers und ihr Hintergrund inkl. biographischen Informationen dürften dazugehören. Was spricht also dagegen, den bürgerlichen Namen dieses Komikers in einem enzyklopädisch korrekten Artikel erst einmal stehen zu lassen, zumal der Künstler bisher anscheinend keine Einwände gegenüber den Betreibern dieses Projekts vorgebracht hat?
  • 7. Alternativ könnte man zur Klärung und Abkürzung dieser Diskussion auch bei ihm oder seinem Management anfragen, wie er das denn mit Blick auf die Wikipedia sieht.
  • 8. Grundsätzlich bleibt aber - ungeachtet eines aktuellen Urteils in einem konkreten Fall, in den Wikipedia nicht involviert war - auch noch die Frage, inwieweit ein Künstler, der sich in die Öffentlichkeit begibt, es letztlich dulden muss, dass in dieser Öffentlichkeit auch Fragen nach seiner Identität aufkommen können, dort diskutiert und entsprechende Informationen auch veröffentlicht werden - und wie sich so etwas mit Blick auf Enzyklopädien darstellt.


@Benutzer:Berlin-Jurist: Also, das ist ja wirklich unglaublich, was Du da von Dir gibst. Ich lese hier, Du würdest sonst für Deine besonnenen und sachlichen Kommentare geschätzt. Schade, dass man davon hier so wenig merkt. Es wurde weiter oben doch schon längst geklärt, dass das Urteil keine Geltung für die Wikipedia hat, ein wenn überhaupt zu erwartendes Verfahren gegen Wikipedia wohl nicht ohne weiteres zu demselben Ergebnis zu bringen wäre, und dass es uns letztendlich, wenn also schon Rechtliches nicht gegen die Veröffentlichung spricht, noch auf freiwillige Rücksichtnahme auf den Wunsch des Künstlers ankommen könnte. Finde ich soweit ganz gut, bricht sich die Wikipedia auch keinen Zacken mit aus der Krone, dem Wunsch nach Bewahren der Privatsphäre nachzukommen, könnte man bis zu diesem Punkt in nur dieser Angelegenheit denken. Der zu Recht vorgebrachte Einwand, dass es im Falle Tron von Seiten der Wikipedia-Community wohl ganz anders gesehen wurde, dort selbst für eine Veröffentlichung ein Rechtsstreit bis zum Ende durchgezogen wurde, somit die auch in dem Fall ja denkbare Rücksichtnahme auf die Wünsche der Träger des Namens bewusst außer Acht gelassen wurde und tatsächlich der Eindruck entsteht, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und somit die Rücksichtnahme auf den Künstler hinter Atze Schröder überzogen erscheint, dazu wurde leider bis jetzt hier noch nichts Sinnvolles vorgebracht. Ist ja schön, dass Du zurückruderst, und Leuten, die Dir 'in den Mund legen' wollen, es habe ein Urteil gegeben, dass für die Wikipedia Relevanz habe, sagst, dass diese Aussage von Dir nie gemacht wurde. Gut, was soll dann Dein Hinweis auf dieses Urteil? Dann bleibt, wie Du selber zu Recht ergänzt, von Deinem Beitrag nicht viel mehr übrig als das "trotz aller Diskussion". Man beachte gerade die Verbindung der Präposition "trotz"='ohne Beachtung der/des/von' mit 'allem was hier vorgebracht wurde': d.h. doch, Du siehst selbst ein, dass die gesamte Diskussion hier genau zu dem gegenteiligen Ergebnis führt im Vergleich zu den Schlüssen, die Du ziehst und Deiner Drohung "ich sperre jeden, der..." zu Grunde legst. Deine Hinweise auf die Gerichtsurteile gehen am Kern vorbei, da das Urteil in der Causa 'Atze Schröder' für uns nicht gilt und wir infolgedessen darüber diskutieren, welche freiwillige Rücksichtnahme angemessen wäre, und da am Urteil in der Causa 'Tron' nicht das bekannte Ergebnis das Interessanteste ist, sondern vielmehr die Feststellung, dass die Tatsache, dass man einen Rechtsstreit durchgezogen hat, bedeutet, dass freiwillige Rücksichtnahme hier von vornherein nicht in Betracht kam. Dabei wäre eine solche ja durchaus zu diskutieren gewesen, und zwar eine, die ohne Ansehen der Person eine einheitliche Haltung der Wikipedia erkennen lässt. Ist also die Nicht-Nennung des bürgerl. Namens von Atze Schröder als freiwillige Rücksichtnahme zu befürworten - und wie verantworten wir dann den Fall Tron? - oder wegen des vorangegangenen Fall doch eher als vorauseilender Gehorsam abzulehnen? 84.61.37.149 11:24, 26. Mär. 2007 (CEST)


@84.61.37.149: Berlin-Jurist bezog sein "trotz aller Diskussion" nicht auf seine eigene angekündigte Handlungsweise, sondern auf die derjenigen anderen, die den Klarnamen weiter einstellen würden. Umso mehr ist allerdings die Frage, inwiefern das als Destillat seines Beitrags als Argument wert ist. Denn man kann m.E. da wohl nicht von "trotz" sprechen, denn auch ich bekomme nicht den Eindruck, dass der gesamte Diskussionsverlauf hier in Richtung Nicht-Nennung tendiert hätte. Aber noch ein Tipp an Dich, 84.61.37.149: in vielem von dem, was du sagst, stimme ich mit dir überein. Trotzdem wird es wohl vielen leichter fallen, das anzunehmen, wenn du es etwa 'unaufgeregter' vorträgst;-) 128.176.150.97 11:52, 26. Mär. 2007 (CEST)

Da der Artikel gesperrt ist, hier abschließend noch ein konkreter Fehlerhinweis. Ich habe nicht nachgesehen, welcher Grammatikheld für diesen Satz verantwortlich ist:

  • "Vereinzelt wird dargestellt, dass der die Figur des Atze Schröder erfindende Komiker in Emsdetten geboren sei."

Sorry, das ist geistiger Dünnpfiff und eine stilistische Katastrophe. Das tut einem ja fast körperlich weh. Formal korrekt (aber sprachlich immer noch eine Katastrophe) wäre da höchstens:

  • "Vereinzelt wird dargestellt, dass der die Figur des Atze Schröder erfunden habende Komiker in Emsdetten geboren sei." - denn diese Figur ist ja schon längst erfunden worden.

Allgemeinverständlich wäre dann:

  • ==> "Vereinzelt wird angegeben, dass der Komiker, der die Figur des Atze Schröder um 1995 erfunden hat und sie seither verkörpert, in Emsdetten geboren sei."

Vielleicht kann das ein Inhaber der Sperrknöpfe noch korrigieren.

Und wenn folgende Aussage sachlich richtig ist: "Gemeinsam mit Thomas Hermanns und Michael Mittermeier ist der Künstler Betreiber des „Quatsch Comedy Clubs“.", dann müßte bei Quatsch Comedy Club noch die Angabe zur Eigentümerschaft geändert werden, denn es wird ja wohl kaum eine Kunstfigur dort Miteigentümer sein, sondern allenfalls die Person, die sie verkörpert, oder? -- 217.185.94.171 18:46, 19. Mär. 2007 (CET)

Peinliches Kindertheater. Schreibt den Namen rein oder löscht den Artikel. Dieses Rumgetue ist einfach nur albern. -- 217.232.207.107 17:55, 20. Mär. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Kunstfigur vs. Künstler

Bei Artikeln, deren Gegenstand natürliche Personen sind, sind, soweit möglich, auch persönliche Daten darzustellen. Der vorliegende Artikel handelt aber von der künstlich geschaffenen Figur "Atze Schröder". Der erfindende Künstler wird nur am Rand in einem Abschnitt erwähnt. Damit kann weder der Artikel den Namen des Künstlers tragen, noch tut es Not, den Klarnamen des Künstlers anzugeben. Zuverlässig zur Verfügung stehende Informationen geben auch nicht genug für einen Artikel über den Künstler an sich her, gerade deswegen ist aber eine Miterwähnung in dem Artikel über die Kunstfigur nicht etwa falsch, sondern sogar geboten. Da Artikelgegenstand, weder thematisch, noch vom Lemma her, aber gerade nicht der Künstler als natürliche Person ist, ist keine Vergleichbarkeit z.B. mit dem Fall Tron (Hacker) gegeben.--Berlin-Jurist 07:36, 22. Mär. 2007 (CET)

Verstehe ich das richtig, dass du jetzt doch dafür plädierst, der Name des Künstlers sollte erwähnt werden? --Issi 08:23, 22. Mär. 2007 (CET)
Nein. Ich bedaure, mich offenbar mißverständlich ausgedrückt zu haben, wo ich doch hingegen für Klärung und Nachvollziehbarkeit sorgen wollte. Wenn der Artikelgegenstand nicht die Kunstfigur, sondern tatsächlich die natürliche Person als solche wäre, dann wäre ich für eine Namensnennung. Artikelgegenstand ist hier aber gerade primär die Kunstfigur und nicht die natürliche Person, und das ist auch richtig so, denn über die Kunstfigur wissen wir eine Menge, über die natürliche Person - jedenfalls auf Basis seriöser Quellen - kaum etwas.--Berlin-Jurist 08:54, 22. Mär. 2007 (CET)

Naja ... machen wir uns nichts vor: Etwas heuchlerisches und krampfhaftes hat die derzeitige Lösung schon. Nicht nur, was den Umstand betrifft, dass der Klarname auf der zugehörigen Diskussionsseite und in den Versionen ja nach wie vor leicht gefunden werden kann. Nur im Artikel will man sich nicht die Hände schmutzig machen und - verweist den geneigten Leser mit dem Weblink "Atze Schröder als Wortmarke" ausgerechnet auf ein Blog, wo er nicht nur wieder den Klarnamen findet, sondern sogar eine Linkangabe zu einem Paparazzifoto des unmaskiert abgeschossenen Künstlers! So kann man sich ein Problem natürlich auch vom Hals schaffen ... Aber sei's drum ... -- 217.185.94.171 16:12, 22. Mär. 2007 (CET)

In erster Linie möchte ich einen im Phänotyp guten Artikel haben. Erstmal gelungen, meine ich. Deutsches Recht sollten wir befolgen - gar nicht unbedingt aus Angst vor Klagen oder vor Strafe, sondern weil wir selbst das so wollen. Ist im Phänotyp des Artikels ebenfalls gelungen. Und ob nun die konkret vom Artikel betroffene natürliche Person glücklich und/oder zufrieden ist, darf für uns ganz allgemein kein Maßstab sein. Links auf Internetseiten, die rechtskräftig als rechtswidrig eingestuft worden sind, oder auf Internetseiten, die von mir mittels meiner persönlichen Sachkenntnis als strafrechtlich relevant erkannt worden sind, würde ich stets entfernen. Vorauseilende Zensur hinsichtlich unserer Weblinks ist allerdings nicht notwendig. Ebenso sehe ich es als Benutzer mit erweiterten Benutzerrechten (sog. "Administrator"), der aber organisatorisch nicht mit dem Diensteanbieter in Verbindung steht, nicht als meine Aufgabe an, z.B. die Diskussionsseite in zivilrechtlicher Hinsicht zu säubern. Irgendwo muss die Kirche auch im Dorf bleiben.--Berlin-Jurist 16:30, 22. Mär. 2007 (CET)

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