Auslucht
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Die Auslucht (niederdtsch. Utlucht) ist ein befensterter Vorsprung aus der Gebäudefront als Teil des Innenraumes. Als Sonderform des Erkers beginnt sie nicht auskragend, sondern ebenerdig. Daher spricht man auch von einem Standerker. Allseits mit großen Fenstern ausgestattet, ermöglichte sie einen Einblick in die Straße. Ausluchten findet man besonders häufig an niederdeutschen Bürgerhäusern. Daneben waren auch viele Schlösser (z. B. Varenholz), Rathäuser (z. B. Rinteln) und Adelshöfe der Renaissancezeit mit derartigen Vorbauten versehen (siehe auch: Weserrenaissance). Diese konnten ein-, zwei-, drei- oder sogar viergeschossig (Schloss Detmold) sein. Erstmals seit dem 16. Jahrhundert nachweisbar, wurde die Errichtung von Ausluchten im 18. Jahrhundert aus Gründen des Brandschutzes untersagt. Besonders zahlreich sind Ausluchten noch heute in Lemgo, Tondern und Arnis anzutreffen.
Daneben werden auch Querdachgiebel über Seitenschiffjochen von Kirchen als Auslucht bezeichnet.
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