Bürgernähe
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Als bürgernah wird eine Verwaltung bzw. eine Regierung bezeichnet, wenn sie auf die Bedürfnisse, Probleme und die allenfalls geäußerten Wünsche der Bürger eingeht.
Im Zusammenhang mit Bürgernähe werden von den Betroffenen im Regelfall "unbürokratische" Vorgangsweisen gewünscht, die allerdings im Interesse einer korrekten Verwaltung gesetzlich gedeckt sein müssen.
Die politische Gemeinde (allenfalls noch der Bezirk) wird von den Staatsbürgern am ehesten als bürgernah empfunden, weil eine lokale Gemeinde mit den Bedürfnissen und Wünschen ihrer Bewohner bzw. Bürger am unmittelbarsten zu tun hat.
Umgekehrt gilt eine Verwaltungseinheit im Regelfall als umso "bürgerferner", je größer sie an Einwohnern oder an Fläche ist. Besonders ausgeprägt ist dies in Diktaturen, wobei allerdings - wie auch in Demokratie - neben der Verwaltungsstruktur auch die Persönlichkeit des Regierungschefs und seine Beliebtheit eine Rolle spielt.
Siehe auch: Verwaltungsreform, EU-Verfassung und Frankreich, Mitbestimmung, Selbstverwaltung