Verwaltungseinheit
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Als Verwaltungseinheiten werden Gebiete betrachtet, die sich aus der Aufteilung eines Staatsgebiets in Zuständigkeitsbereiche ergeben. Jedes Gebiet, für das innerhalb der öffentlichen Verwaltung Zuständigkeiten definiert wurden, kann als eine separate Verwaltungseinheit angesehen werden.
[Bearbeiten] Die Verwaltungseinheiten mitteleuropäischer Staaten
Die Einheiten der regionalen Gliederung sind die einander über- und untergeordneten Verwaltungsebenen. In den Staaten Mitteleuropas gibt es jeweils 4-6 solcher Ebenen, zu denen vor allem gehören:
- Bundesland, Teil- oder Freistaat, autonome Provinz (früher auch Gau), Gouvernement usw.
- Regierungsbezirk (ín 5 deutschen Ländern), Region, in Osteuropa Gebiet (Oblast, Kraj) oder Landschaftsverband, in England Grafschaft, in Frankreich, Griechenland und Japan Präfektur usw.
- Landkreis, Stadtkreis bzw. Statutarstadt, Verwaltungs- bzw. politischer Bezirk
- Verwaltungsgemeinschaft (in 5 deutschen Bundesländern) als teilweise gemeinsame Verwaltung selbständiger Gemeinden desselben Landkreises; andernorts Distrikt, Gerichtsbezirk o.ä. genannt
- Politische Gemeinde als unterste Verwaltungseinheit; für technische Belange kann sie noch in
- Ortsteile oder Katastralgemeinden unterteilt sein.
- Für die Durchführung politischer Wahlen werden viele Gemeinden noch weiter untergliedert; die Wahlsprengel haben im Regelfall Einwohnerzahlen von einigen Hundert (siehe auch Wahlkommission).
[Bearbeiten] Sonstiges
Mit dem Ausdruck "Verwaltungseinheit" bezieht man sich üblicherweise auf Objekte von Verwaltungstätigkeiten. Wer "Verwaltungseinheit" sagt, kann sich damit aber auch auf die Verwaltungen selbst beziehen. Beispielsweise können die Ämter einer Stadtverwaltung als Verwaltungseinheiten betrachtet werden.