Beförderung (Rang)
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Mit der Beförderung wird einem Mitglied einer zivilen Organisation oder einem Angehörigen einer militärischen Streitkraft ein höherer Dienstgrad oder eine verantwortungsvollere Dienststellung übertragen.
[Bearbeiten] Allgemein
Formal klar geregelt sind Beförderungen vor allem beim Militär und im Beamtentum. Hier regeln Laufbahnverordnungen die Zeiten und Voraussetzungen, nach denen ein höherer Dienstgrad beziehungsweise eine höhere Amtsbezeichnung verliehen verden kann. Bei der Bundeswehr ist dies die Soldatenlaufbahnverordnung. Die Freiwilligen Feuerwehr macht Beförderungen entweder vom Dienstalter oder der Funktion abhängig.
Im privatwirtschaftlichem Berufsleben wird mit dem Begriff der Beförderung jede Art der Übertragung einer höheren Verantwortung innerhalb des selben Unternehmens assoziiert. So werden Mitarbeiter zum Beispiel zum Vorarbeiter oder Abteilungsleiter befördert.
Vereine, die eine militärähnliche Rangstruktur besitzen wie z. B. Schützenvereine oder Science-Fiction-Fanklubs haben in der Regel ebenfalls eine interne Richtlinie, die die Beförderung von Mitgliedern durch die Rangstruktur regelt.
Das Gegenteil einer Beförderung ist eine Degradierung (bei Beamten und Richtern in Deutschland als „Versetzung in Amt mit geringerem Endgrundgehalt“ bezeichnet). Diese wird meist bei einem disziplinarischen Vergehen verhängt.
Eine andere Disziplinarstrafe ist die Beförderungssperre, bei der wegen eines nicht besonders schwerwiegenden Vergehens über eine bestimmte Zeit nicht befördert wird. Diese Sperre wirkt sich bei Personen die einen Dienstgrad beruflich führen, beispielsweise Soldaten, finanziell aus.