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Freiwillige Feuerwehr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Kühlen eines Kraftstofftanks bei einer Einsatzgroßübung der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Tübingen
Kühlen eines Kraftstofftanks bei einer Einsatzgroßübung der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Tübingen

Eine Freiwillige Feuerwehr (offizielle Abkürzung FF, aber auch FFw oder FFW) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter neben einigen hauptamtlichen Kräften (z.B. für den Rettungsdienst), zusammensetzt. Im Gegensatz zur Berufsfeuerwehr können letztere in der Regel jedoch nicht ständig einen Zug besetzen. Die Organisation, den Brandschutz größtenteils mit Freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt, während in den meisten anderen Ländern andere Organisationsformen vorherrschen.

In Deutschland sind in Städten, Gemeinden und Ortschaften mit weniger als 100.000 Einwohnern in der Regel Freiwillige Feuerwehren für den Brandschutz zuständig. Diese sind generell Körperschaften öffentlichen Rechts, und von den mancherorts privat gegründeten Feuerwehrvereinen zu unterscheiden. Aber auch in Städten mit einer Berufsfeuerwehr haben sich Freiwillige Feuerwehren als Unterstützung vielfach bis heute erhalten bzw. werden in Folge der kommunalen Finanzknappheit wieder verstärkt ausgebaut.

In Österreich ist die Struktur ähnlich wie in Deutschland aufgebaut. Auch dort gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Feuerwehrgesetze. So gibt es auch dort unterschiedliche Regelungen was die Errichtung von Freiwilligen und Berufsfeuerwehren betrifft. In Tirol z. B. ist grundsätzlich in jeder Gemeinde eine Freiwillige Feuerwehr vorgeschrieben. Wenn keine zustande kommen kann, besteht wie in Deutschland die Möglichkeit einer Pflichtfeuerwehr. Vor allem aus finanziellen, aber auch aus historischen Gründen blieben die freiwilligen Strukturen überwiegend erhalten. So gibt es in Österreich nur sechs Berufsfeuerwehren; nämlich Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt. In den Landeshauptstädten Eisenstadt, St. Pölten und Bregenz werden ausschließlich Freiwillige Feuerwehren eingesetzt. Außer in Graz gibt es auch in den übrigen Landeshauptstädten Freiwillige Feuerwehren.

Typisches Gerätehaus einer kleineren Freiwilligen Feuerwehr, FFW Philippsthal, Brandenburg
Typisches Gerätehaus einer kleineren Freiwilligen Feuerwehr, FFW Philippsthal, Brandenburg

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Herkunft

Ehemalige Feuerwehr Blankensee, Brandenburg
Ehemalige Feuerwehr Blankensee, Brandenburg

Die älteste Feuerwehr in Deutschland ist die 1831 gegründete Schwäbisch Gmünder Rettungsgesellschaft in Feuersgefahr. Auch wenn der Begriff Feuerwehr noch nicht angewandt wurde, kann dies als Feuerwehr gewertet werden.Sie wurde in Deutschland gegründet, und ist damit die älteste Feuerwehr Deutschlands.

[Bearbeiten] Geschichte der Feuerwehr

Eine der ältesten Freiwilligen Feuerwehren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik ist die Freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt Saarlouis im heutigen Saarland. Sie wurde 1811 von der damaligen französischen Regierung gegründet. Sie ist somit eine der ältesten freiwilligen Feuerwehren des heutigen Deutschlands, wenn nicht gar die älteste: Im Jahre 1811, kurz nach einem in dem Nachbardorf Fraulautern ausgebrochenen großen Brande, wurde auf Beschluss des Magistrats der Stadt Saarlouis die bestehende Feuerlöscher-Kompanie unter Genehmigung des Präfekten von Metz Vaublanc durch den Oberbürgermeister Renauld neu organisiert. Diese Neubildung geschah zu einer Zeit, als Napoleon ein Dekret für die Pariser Feuerwehr erlassen hatte, dessen Kerngedanken Freiwilligkeit der Rekrutierung der Mannschaft, militärisch straffe Organisation und unbezahlter Dienst, also Ehrenamtlichkeit, waren. Obwohl dieses Dekret ausdrücklich nur für Paris galt, die Brandschutzproblematik aber überall die Gleiche war, erließen in der Folge auch die Präfekturen in Frankreich für ihre Verantwortungsbereiche vergleichbare Dekrete (z. B. der Präfekt Vaublanc für die Stadt Metz 1812).

In Deutschland entstanden 1846 die ersten deutsch gegründeten Freiwilligen Feuerwehren in Heidelberg und Durlach (Karlsruhe). Meist sind sie aus politisch revolutionär eingestellten Turnvereinen hervorgegangen (siehe Badische Revolution). Die Freiwilligen Feuerwehren verwendeten damals neuartige und leistungsfähigere Spritzen, die vom Heidelberger Ingenieur Karl Metz gefertigt wurden. Da diese Spritzen noch muskelbetrieben waren, war ihre Bedienung anstrengend und erforderte besondere Fitness.

Die Saug- und Druckspritze der Freiwilligen Feuerwehr Kronach von 1882. (Foto: Stefan Wicklein 2003)
Die Saug- und Druckspritze der Freiwilligen Feuerwehr Kronach von 1882. (Foto: Stefan Wicklein 2003)

Zu den ersten Einsätzen wurde die Heidelberger Freiwillige Feuerwehr gar nicht gerufen. Sie beeindruckte den Stadtrat aber dadurch, dass sie sehr schnell und erfolgreich arbeitete und durch bisher in der Brandbekämpfung nicht gekannter Organisation und Logistik. Die Idee setzte sich schnell durch, und schon wenige Jahre später gab es in der Region zahlreiche weitere ähnliche Organisationen.

Der Begriff Feuerwehr wurde übrigens 1847 das erste mal in einer Karlsruher Zeitung verwendet. Christian Hengst hatte 1846 in Durlach eines der ersten freiwilligen Pompier-Corps gegründet und setzte bei einem Großbrand in Karlsruhe die Stadtspritze Nr.2 von Metz ein. Dies brachte die neuen Methoden der Brandbekämpfung tagelang in die überregionale Presse.

Auch in Österreich wurden in den 1860er Jahren die ersten freiwilligen Feuerwehren gegründet, die auch oft den Rettungsdienst übernahmen. Aus den Reihen der vorher unorganisierten Bürger wurden Feuerwehrvereine gegründet, die dadurch auch leichter Geldmittel erhielten. Die erste freiwillige Betriebsfeuerwehr war bereits 1831 in der kaiserlich-königlichen Tabakfabrik in Schwaz in Tirol. Die erste freiwillige Ortsfeuerwehr im heutigen Österreich war die 1857 gegründete Freiwillige Feuerwehr Innsbruck. In der österreichisch-ungarischen Monarchie wurde bereits 1851 eine freiwillige Bürgerwehr in Reichstadt in Böhmen gegründet.

[Bearbeiten] Alarmierung von Freiwilligen Mitgliedern

Eine Sirene zur Alarmierung
Eine Sirene zur Alarmierung
Ein Funkmeldeempfänger zur Alarmierung
Ein Funkmeldeempfänger zur Alarmierung

Am Anfang eines jeden Einsatzes der Feuerwehr steht die Alarmierung. Besonders bei Freiwilligen Feuerwehren stellt diese Alarmierung ein nicht zu unterschätzendes Problem dar, da die Mitglieder größtenteils nicht zentral erreichbar sind, sondern sich in der Regel an Plätzen befinden, die der Leitstelle nicht direkt bekannt sind, z. B. zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs.

Die nun folgende Alarmierung kann durch unterschiedliche Alarmierungssysteme, wie Sirenen oder per Funkmeldeempfänger durchgeführt werden. Mobiltelefone werden für Feuerwehren nicht, oder nur für eine optionale Sekundäralarmierung eingesetzt. Im Ernstfall – z. B. bei einem Terroranschlag – würde ein Mobiltelefon aller Erfahrung nach nicht funktionieren, da das Mobilfunknetz durch die erhöhte Gesprächsaktivität komplett überlastet wäre. Aber auch bei Stromausfällen im Katastrophenfall sind Mobiltelefone nicht erreichbar. Allein schon in der Silvesternacht sind die Handynetze überreizt. Wenn zu diesem Zeitpunkt ein Einsatz für die Feuerwehr über Mobiltelefone auflaufen würde, könnten die Einsatzkräfte nicht rechtzeitig alarmiert werden. Jedoch nimmt die Alamierung per Flash-SMS mehr und mehr zu, ist aber um ca. 2–3 Minuten später eingelangt als die Alarmierung per Pager. Funkmeldeempfänger laufen auf so genannten BOS-Frequenzen, die ausschließlich für Einsatzkräfte vergeben werden.

Nachdem der Alarm bei einer mehr oder weniger großen Anzahl von Empfängern angekommen ist, begeben sich die Einsatzkräfte schnellstmöglichst zur Feuerwache/zum Gerätehaus.

Dies kann mit Problemen verbunden sein, da die Anfahrt mit dem privaten PKW erfolgt. Andere Verkehrsteilnehmer wissen schließlich nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Deshalb kennzeichnen einige Feuerwehrleute ihren PKW mit einem Dachaufsetzer und/oder Fahrt mit Warnblinkanlage, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Ein Wegerecht ist hier generell ausgeschlossen, da ein Blaues Blinklicht und Folgetonhorn in der Regel auf privaten Fahrzeugen nicht installiert werden darf, außer es handelt sich um eine berechtigte Person in der Feuerwehr, wie z.B. der Stadtbrandmeister, Gemeindebrandmeister etc.

Nach dem Anlegen der Einsatzkleidung folgt das Besetzen der relevanten Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrt zum Einsatzort (siehe auch Sondersignal).

[Bearbeiten] Hauptamtliche Kräfte

Diese Unterform ist in einigen Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern möglich und auch gebräuchlich. Hier arbeiten so genannte hauptamtliche Kräfte in einer Freiwilligen Feuerwehr. Bei Feuerwehren mit mehr als 200 Einsätzen pro Jahr ist meist ein kleiner Stamm Hauptamtlicher während der normalen Arbeitszeiten für die Wartung der Fahrzeuge und Geräte zuständig und arbeitet kleinere Einsätze ab. So werden die ehrenamtlichen Kräfte nicht ständig für Bagatellalarme wie Ölspuren von ihrer regulären Arbeitsstelle geholt. Zudem gibt es einige Städte mit über 100.000 Einwohnern, in denen durch Sondergenehmigung keine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden musste; Beispiele hierfür sind Ulm und Recklinghausen. Auch in Österreich ist dies bei größeren Stadtfeuerwehren üblich. In diesem Fall sind es Gemeindebedienstete, die dauernd zum Feuerwehrdienst abgestellt werden.

[Bearbeiten] Zivildiener (Ersatzdienstleistende) als Feuerwehrkräfte

In Österreich werden bei großen Feuerwehren oft auch zusätzlich zum freiwilligen Stamm Zivildiener zum Feuerwehrdienst herangezogen, da diese speziell die Tagesbereitschaft wesentlich verbessern. Bevorzugt einberufen werden dabei Zivildiener, die bereits vor ihrem Wehrersatzdienst Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr sind. Dadurch wird die Ausbildung, die die Zivildiener erhalten müssen, wesentlich erleichtert. Diese Zivildiener leisten nicht wie die normalen freiwilligen Mitglieder ihren Dienst ab, sondern eher wie Berufsfeuerwehrmänner, da sie während ihrer Dienstzeit ständig anwesend sind. Oft leisten Zivildiener auch nach ihrem abgeleisteten Zivildienst bei einer Feuerwehr weiterhin als freiwilliges Mitglied ihren Dienst.

In Deutschland werden Wehrersatzdienstleistende in jeder freiwilligen Feuerwehr, die im Katastrophenschutz mitwirken kann, aufgenommen, vorausgesetzt der Kommandant, das Landratsamt und das Kreiswehrersatzamt bewilligen den Antrag. Sie verpflichten sich, 6 Jahre lang Dienst zu leisten und zu einer Mitarbeit von mindestens 120 Stunden im Jahr. Anträge und Hilfestellung zum genauen Ablauf erhält jeder bei seinem zuständigen Landratsamt. Dabei sind die Ersatzdienstleistenden gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr und einer Katastrophenschutz-Einheit (zwischen 9 und 63 Personen). Ersatzdienstleistende sind von der Wehrpflicht befreit, das heißt sie müssen nicht wie Zivildienstleistende den Dienst an der Waffe verweigern. Großer Vorteil dieser Variante ist:

  • a) Der Ersatzdienstleistende kann seinen Lebensweg (Schule/ Arbeit) ohne Abwesenheit durch Bundeswehrausbildung weitergehen.
  • b) Die Ausbildung des Feuerwehrmannes wird gefördert und er leistet innerhalb der 6 Jahre die Arbeits- und Schulleistung ab, die ein durchschnittlicher „Freiwilliger“ in 15 Jahren bringt.

[Bearbeiten] Freiwillige Feuerwehr zur Unterstützung einer Berufsfeuerwehr

Bei dieser Variante handelt es sich sozusagen um den Gegenentwurf zu der im Abschnitt "hauptamtliche Kräfte" beschriebenen Form. Sie ist in allen (deutschen) Städten mit einer eigenen Berufsfeuerwehr (BF) anzutreffen, so beispielsweise in Berlin, Frankfurt am Main, Saarbrücken, Salzgitter, Dortmund, Duisburg, München, Kassel oder Hamburg. In Berlin oder Hamburg sind die Freiwilligen zum Teil sogar zu 10 Dienststunden im Monat auf einer Wache verpflichtet. So wird die BF entlastet und der Ausbildungsstand der Freiwilligen Feuerwehr hoch gehalten. Auch in den größeren österreichischen Landeshauptstädten existiert dieses Nebeneinander beider Feuerwehrstrukturen. Die Freiwilligen Feuerwehren sind fest in die Organisationsstruktur der jeweiligen Berufsfeuerwehr eingebunden und im Einsatz geführt. Sie werden typischerweise bei Großschadensereignissen, zur Ablösung bei lang andauernden Einsätzen und bei Vorliegen einer Vielzahl von Ereignissen (Sturm, Silvester, etc.) alarmiert. In Hamburg bekommen die Freiwilligen Feuerwehren in einigen Stadtrandgebieten tiefer gehende Schulungen, um Erste Hilfe über die für Feuerwehrmänner üblichen Standards hinaus leisten zu können. Dazu zählen auch Maßnahmen, die mittels Defibrillator ausgeführt werden. Dadurch können die langen Anfahrtszeiten bis zum Eintreffen von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug überbrückt werden. Manche Freiwillige Feuerwehr wird aber auch bei tagtäglichen Einsätzen parallel zur Berufsfeuerwehr alarmiert (z.B. Koblenz a.Rh.). Durch die meist kürzere Anfahrt und die gute Ortskenntnis können so wichtige Minuten gewonnen werden. Zudem haben in vielen deutschen Städten Freiwillige Feuerwehren Spezialaufgaben, um eine große Einsatzmöglichkeit der Feuerwehr zu erhalten. Berufs- und Freiwillige Feuerwehr arbeiten dann Hand in Hand und ergänzen sich mit ihren Fähigkeiten.

Auch in österreichischen Städten bestehen zum Teil freiwillige Feuerwehren zusätzlich zur Berufsfeuerwehr, die je nach Einsatzgröße nachalarmiert werden, wie beispielsweise in Innsbruck. Auch in Wien gibt es noch zwei freiwillige Feuerwehren am nördlichen Stadtrand. Unter Bürgermeister Helmut Zilk wurde auch in Erwägung gezogen, neue freiwillige Feuerwehren in der Stadt zu gründen. Es blieb aber bei unrealisierten Ideen. Früher waren rund um Wien speziell organisierte Züge vorhanden, die bei Großeinsätzen der Feuerwehren bereits vorher zugeteilte Feuerwachen besetzten. Durch die Reorganisation in Niederösterreich nimmt das heute der Katastrophenhilfsdienst der benachbarten Bezirke wahr.

[Bearbeiten] Weitere Formen

Das freiwillige Feuerwehrwesen ist auch in Bezug auf die Größe der Feuerwehren strukturiert. Dabei unterscheidet man in vielen Bundesländern zwischen:

  • Feuerwehren mit Grundausstattung,
  • Stützpunktfeuerwehren,
  • Schwerpunktfeuerwehren.

Abhängig von der Einwohnerzahl, des Gefahrenpotentials der angesiedelten Firmen, der örtlichen Infrastruktur (z. B. Landstraßen oder Autobahnkreuz) und diversen anderen Faktoren wird jede Freiwillige Feuerwehr in eine dieser drei Gruppen eingestuft.

Unter einer Feuerwehr mit Grundausstattung versteht man i. d. R. eine Feuerwehr mit einem Fahrzeug. Darüber hinaus liegt oft schon die Erfordernis einer Stützpunktfeuerwehr vor. Schwerpunktfeuerwehren haben dagegen komplexe Zusatzgefahren zu bewältigen (z. B. Autobahn, Firmen für Gefahrstoffe im Industriegebiet).

Die Einteilung in Österreich erfolgt ähnlich, wobei die minimale Ausrüstung durch eine Mindestausrüstungsverordnung festgelegt wird. Zusätzliche Ausrüstung wird von der Gemeinde oder von der Feuerwehr selbst nach Bedarf festgelegt und finanziert. Für spezielle Anforderungen werden von den Landesfeuerwehrverbänden auch Sonderdienste eingerichtet, die dann wieder bei einzelnen Feuerwehren stationiert sind. Beispiele sind der Strahlenschutzdienst, der Sprengdienst oder der Tauchdienst.

[Bearbeiten] Karriere in der Freiwilligen Feuerwehr

Um in eine Freiwillige Feuerwehr eintreten zu können, kann zunächst eine schriftliche Bewerbung an die für den Brandschutz zuständige Institution (z. B. Rathaus/ Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz) nötig sein. Die Bewerber werden anschließend zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, in welchem sie über Rechte und Pflichten im Feuerwehrdienst aufgeklärt werden. In Deutschland folgt dann ggfs. ein Gesundheitszeugnis nach G26.3 der Berufsgenossenschaft, welches ihre Tauglichkeit für Arbeiten unter schwerem Atemschutz nachweist. Im Ermessen der Kommune kann ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert werden, dass frei von Einträgen sein sollte. Die Entscheidung über die Aufnahme liegt je nach Bundesland bei verschiedenen Organen der Kommune. Das kann der Stadt-/Gemeinderat oder auch der Leiter der Feuerwehr sein.

Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr findet auf kommunaler Ebene oder Landesebene statt. Sie gliedert sich in Trupp-, Führungs- sowie technische Ausbildung.

Beim Grundlehrgang (in manchen Bundesländern auch Truppmannausbildung Teil I ) werden feuerwehrliche Grundkenntnisse vermittelt. Diese Ausbildung findet lehrgangsmäßig auf kommunaler Ebene statt und dauert mindestens 70 Stunden. In einigen Bundesländern ist man nach bestandenem Grundlehrgang mit der Grundausbildung zum Truppmann fertig. In anderen Bundesländern schließt sich die Truppmannausbildung Teil II an, die am Standort durchgeführt wird und 80 Stunden in zwei Jahren umfasst. Ziel dieses Ausbildungsabschnittes ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktionen im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Erweiterung des Wissens um standortspezifische Kenntnisse. Die Nachwuchskräfte sollten bis zum erfolgreichen Abschluss des Grundlehrgangs bei Einsatztätigkeiten nur unter Aufsicht eines erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden, soweit eine Gefährdung für die Nachwuchskräfte ausgeschlossen ist. An die Truppmannausbildung können sich diverse technische Aus- und Fortbildungen anschließen, zum Beispiel in den Bereichen Atemschutz, BOS-Funk, Arbeiten mit der Motorkettensäge, Technische Hilfeleistung, Maschinist, GSG, Strahlenschutz sowie je nach Bedarf auch Führerscheine der Klasse C1(E) oder C(E). An die Truppmannausbildung kann sich die Truppführerausbildung anschließen, die zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel befähigt. Nach Abschluss der Truppausbildung kann sich eine Führungsausbildung anschließen. Die notwendigen Kenntnisse werden in folgenden Lehrgängen vermittelt: Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer, Leiter der Feuerwehr o.ä..

Der Werdegang eines Feuerwehrmannes ist in den Laufbahnverordnungen (Dienstgrade) festgelegt. Die Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr geben jedoch keine Rangordnung wieder; sie zeigen vielmehr den Ausbildungsstand des jeweiligen Feuerwehrangehörigen an. Die Rangordnung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr ergibt sich aus der Funktion, die der jeweilige Feuerwehrangehörige inne hat.

Hauptsächlich bei größeren Freiwilligen Feuerwehren (etwa ab einer Zugstärke aufwärts) können sich neue Kameraden nach einer gewissen Probezeit spezialisieren. Auf diese Weise können Sie neben ihrem Grunddienst z.B. ihre privaten oder beruflichen Fähigkeiten mit in die Gemeinschaft einbringen. Um diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu kanalisieren, sind solche Feuerwehren heute oft in Fachbereiche strukturiert, dessen Mitglieder sich neben ihrem allgemeinen Feuerwehrdienst separat aus- und fortbilden. Beispiele für solche Fachbereiche sind: Chemieschutz, Seelsorge, Tierrettung, Sanitätsdienst, Presse- Öffentlichkeitsarbeit, Höhenrettung oder der vorbeugende Brandschutz.

[Bearbeiten] Nachwuchsförderung

Von Jugendfeuerwehrleuten vorgenommene Löschangriffsübung
Von Jugendfeuerwehrleuten vorgenommene Löschangriffsübung

Die Nachwuchsförderung innerhalb einer Freiwilligen Feuerwehr kann durch eine Jugendfeuerwehr durchgeführt werden. Auf die Probleme der Nachwuchsrekrutierung geht auch der Wikipedia-Leitartikel Feuerwehr im Abschnitt "Probleme" gesondert ein.

[Bearbeiten] Verbreitung der Freiwilligen Feuerwehren

In den letzten Jahren wird zwar auch in vielen anderen Ländern versucht, ein freiwilliges Feuerwehrwesen aufzubauen. Dies ist aber durch Verordnungen nicht leicht durchzuführen. Auch in den unten angeführten Ländern dauerte es Jahrzehnte um diese Entwicklung durchzuführen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Andere Sprachen
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