Berlin-Ultimatum
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Am 27. November 1958 richtete sich die Sowjetunion unter Chruschtschow mit einer Note an die Westmächte. Diese Note wird als "Berlin-Ultimatum" bezeichnet (auch "Chruschtschow-Ultimatum" genannt).
Grundlage für diese Note war die Aufkündigung des Viermächtestatus für Berlin und Deutschland als Ganzes durch die Sowjetunion.
In dieser Note forderte die Sowjetunion die Umwandlung West-Berlins in eine selbständige politische Einheit zu einer so genannten "Freien Stadt", also unabhängig von BRD und DDR. Diese Forderung beinhaltete auch die Forderung nach einem Abzug der Truppen der Westalliierten und war Bestandteil der 3-Staaten-Theorie der Sowjetunion. Die Sowjetunion stellte diese Forderungen, weil ihr eigentliches Ziel, die Vereinigung Berlins und anschließende Eingliederung in die DDR, als nicht durchführbar betrachtet wurde.
Die Sowjetunion drohte, falls die Forderungen nicht innerhalb von sechs Monaten erfüllt würden, dass sie der DDR die staatliche Souveränität übertragen würden, und diese somit die Kontrolle über alle Verkehrswege nach West-Berlin hätte. Damit sollte versucht werden, die Fluchtbewegung von Ost nach West über West-Berlin zu stoppen. Außerdem drohte die Sowjetunion mit einem Krieg, an dem sich alle Staaten des Warschauer Paktes beteiligen würden. Die Reaktion der drei Westmächte und des Regierenden Bürgermeisters von Westberlin, Willy Brandt (SPD), war entschiedene Ablehnung, sodass das Ultimatum nach einem halben Jahr ergebnislos verstrich.
Von Seiten der Westmächte wurden im Gegenzug zum Berlin-Ultimatum die "drei Grundsätze" (three essentials) formuliert:
- Recht der Westmächte auf Anwesenheit in Berlin,
- Recht der Westmächte auf Zugang zu Berlin,
- Gewährleistung der Rechte und der Lebensform der Westberliner durch Westmächte.
Die "Three Essentials" wurden im Juni 1972 durch das Vier-Mächte-Abkommen gesichert.