Berufliche Rehabilitation
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf bitte mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. |
Dieser Absatz oder Artikel stellt die Situation in Österreich dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Für Personen, die nach Unfällen oder aufgrund von Behinderung ihren Beruf nicht mehr weiter ausüben können, gibt es die Möglichkeit Berufliche Rehabilitation (in Deutschland neuerdings Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannt) in Anspruch zu nehmen.
Das Ziel ist die Rückkehr in den früheren oder der Umstieg in einen neuen Beruf.
Möglichkeiten für berufliche Maßnahmen sind z.B.:
- Zuschüsse, Darlehen, sonstige Hilfsmaßnahmen zur Ermöglichung der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit
- "Abgeltung einer Minderleistung", gemeint sind Dienstgeberzuschüsse
- Hilfe zur Erlangung einer Arbeitsstelle oder einer anderen Erwerbsmöglichkeit
- Ausbildung
- Umschulung
- Mithilfe bei der Finanzierung bzw. Adaptierung von für die Berufsausübung notwendigen KFZ
Ansprechpartner in Österreich:
- Pensionsversicherungssträger, bei Behinderung und nach Privatunfall
- Unfallversicherungsträger, nach einem Arbeitsunfall und bei Berufskrankheit