Bezirksverwaltungsbehörde
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bezirksverwaltungsbehörde ist in Österreich die Bezeichnung für eine Behörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung in der I. Instanz. Ihre örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf den ihr zugewiesenen Verwaltungsbezirk (auch „politischer Bezirk“).
Bezirksverwaltungsbehörde ist
- die Bezirkshauptmannschaft mit dem die Behörde leitenden Bezirkshauptmann,
- der Magistrat in Städten mit eigenem Statut; diese Behörde leitet der Bürgermeister.
Die Bezirksverwaltungsbehörde ist für die Vollziehung folgender Bereiche sachlich zuständig und nimmt sie als Einzelorgan wahr:
- Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes; in diesen Angelegenheiten ist sie der Landesregierung weisungsgebunden,
- Vorschriften des Bundes in der mittelbaren Bundesverwaltung; in diesen Angelegenheiten ist sie dem Landeshauptmann als deren Träger weisungsgebunden.
Somit kann sie funktionell sowohl als Bundes- wie auch als Landesorgan auftreten.