Bundesangestelltentarifvertrag
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Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte bis zum 1. Oktober 2005 die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der Angestellten im Öffentlichen Dienst. Alle bisherigen Tarifverträge im öffentlichen Dienst wie der BAT, BAT-O, MTArb, MT-Arb-O, BMT-G und BMT-GO wurden für Angestellte des Bundes und der Kommunen zum 1. Oktober 2005 durch einen einheitlichen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) ersetzt. Für den Bereich der Landesangestellten blieb der BAT zunächst fortbestehen, wurde aber auch hier zum 1. November 2006 durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst - Länderbereich (TV-L) ersetzt. Der BAT gilt weiterhin in Hessen und Berlin, die rechtzeitig aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten sind. Zahlreiche Arbeitgeber orientieren sich weiterhin am BAT.
Basisdaten | |
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Titel: | Bundesangestelltentarifvertrag |
Abkürzung: | BAT |
Verkündungstag: | 23. Februar 1961 (GMBl. S. 137) |
Inkrafttreten: | 1. April 1961 (vgl. § 74 Abs. 1 BAT) |
Letzte Änderung durch: 1) |
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1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! |
Der BAT war ein Tarifvertrag, den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) und die Gewerkschaft ÖTV, jetzt ver.di, 1961 abgeschlossen haben. Er ist eine Sammelbezeichnung für den eigentlichen BAT, der ein Manteltarifvertrag ist, sowie für Entgelttarifverträge, die jährlich neu verhandelt werden.
In den neuen Bundesländern galt ein spezieller Bundesangestellentarifvertrag mit reduzierter Vergütung, der BAT-Ost oder auch kurz BAT-O genannt wird.
Der BAT (und die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter/innen des öffentlichen Dienstes) wurden für den Bereich der Bundesverwaltung und der Kommunen ab 1. Oktober 2005 durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD, siehe unten) ersetzt. Für den Bereich der Landesverwaltungen erfolgte die Ersetzung mit Wirkung vom 1. November 2006 durch den am 19. Mai 2006 von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes abgeschlossenen Tarifvertrag öffentlicher Dienst - Länderbereich. Dies gilt allerdings vorerst (Stand Juli 2006) noch nicht für die Bundesländer Berlin und Hessen sowie die Unikliniken in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Grundgehalt
Je nach Tätigkeitsfeld wird man in eine bestimmte Vergütungsgruppe für ein Grundgehalt eingeordnet. Es steigert sich unabhängig von der Leistung mit dem Alter und ist der wichtigste Teil der Vergütung. Dieses Grundgehalt wird auch Grundvergütung oder Tabellenvergütung genannt.
Es reicht von etwa 940 Euro in der Vergütungsgruppe X bei einem Alter von 21 Jahren bis etwa 4.970,50 Euro bei einem Alter von 47 Jahren in der Vergütungsgruppe I.
[Bearbeiten] Ortszuschlag
Aufgestockt wird das Grundgehalt durch einen Ortszuschlag, der entgegen seinem Namen sich im Wesentlichen nach dem Familienstand bemisst und bundesweit einheitlich in drei Klassen berechnet wird: ledig, verheiratet und ein Kind. Bei mehr als einem Kind kann sich der Ortszuschlag durch eine weitere Zulage erhöhen.
[Bearbeiten] Weitere Zulagen
Weitere Zulagen sind die allgemeine Zulage, das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld (im BAT als Sonderzuwendung oder einfach Zuwendung bezeichnet) und Zulagen für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise für Sonntags- oder Nachtarbeit, Trennungsgeld.
[Bearbeiten] Kritik
Als Kritik am BAT wurde hervorgebracht, seine starren Vorschriften erschwerten ein flexibles Arbeiten und das Einstellen von Personen anhand ihrer Qualifikationen anstatt formaler Kriterien, individuelle Leistung fände keine Berücksichtigung. Und das Vergütungssystem mit Zuschlägen je nach dem Familienstand des Angestellten (den sogenannten Ortszuschlägen), spiegle ein überlebtes patriarchalisches Familienbild wider; andererseits bedeutet ein Wegfall der familiengebundenen Zulagen ein Verstoß gegen die verfassungsmäßig geschützten Grundwerte von Ehe und Familie und ein Abgleiten in ein zunehmend familienfeindliche Gesellschaftsklima, das nicht zuletzt auch alle sozialen Sicherungssysteme untergräbt. Hiergegen wurde als Gegenargument eingewandt, dass der erhöhte Ortszuschlag nicht an das tatsächliche Vorhandensein von Kindern anknüpfte, sondern nur an das Vorliegen einer standesamtlichen Eheeingehung und somit nicht zielgerichtet auf Familien ausgerichtet war.
[Bearbeiten] Nachfolger TVöD
Alle bisherigen Tarifverträge im öffentlichen Dienst wie der BAT, BAT-O, MTArb, MT-Arb-O, BMT-G und BMT-GO wurden am 1. Oktober 2005 durch einen einheitlichen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) ersetzt. Einstweilen wird dieser nur für den Bund und die Kommunen, nicht aber für die Länder gelten. Wichtigste Änderung: Das Entgelt wird anhand der jeweiligen Qualifikation (15 Leistungsgruppen) und dem bisherigen Erfahrungsstand (6 Entwicklungsstufen bei Kommunen, jedoch nur 5 beim Bund) ermittelt. Die sozialen Bestandteile, also insbes. die Ortszuschläge entfallen. Für bereits Beschäftigte gibt es eine Besitzstandswahrung. Diese bezieht sich jedoch nur auf den Status-Quo, nicht auf die zu erwartenden Gehaltsteigerungen in der Zukunft.
Da besonders in den oberen Gehaltsgruppen (Akademiker) die altersabhängige Steigerung stark reduziert wurde, ergibt sich für bereits Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Umstellung etwa 35 Jahre alt waren, eine erhebliche Diskrepanz. Diese Betroffenen haben die niedrigeren Einstiegsgehälter des alten BAT erhalten und profitieren jetzt auch nicht mehr von den höheren Altersgehältern des BAT, sondern erhalten nur die niedrigeren TVöD-Altersgehälter.
Beispielsweise reduziert sich das maximale Jahresbruttoeinkommen eines promovierten, beim Bund angestellten Ingenieurs mit zwei Kindern von 62306.76 € (BAT Ib) auf 54936.00 € (TVöD 14, jeweils laut http://paul.schubbi.org/bat/). Diese Differenz kann sich in Einzelfällen zu einer Reduktion des Lebenseinkommens um deutlich mehr als 100000 € summieren. Der zur Abmilderung dieser Härten eingeführte "Strukturausgleich" kann dies nicht abfedern, da er zum einen für viele Beschäftigte Lücken aufweist und zum anderen in der Höhe unzureichend ist.
Nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen 2006 wurde auch ein neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesländer ausgehandelt (Tarifvertrag öffentlicher Dienst - Länderbereich), der die bisherigen Tarifverträge ersetzt. Auch dort wurde eine leistungsorientierte Bezahlung vereinbart und der erhöhte Ortszuschlag bei Neueinstellungen gestrichen. Für bereits Beschäftigte der Bundesländer gibt es eine Besitzstandswahrung. Diese bezieht sich jedoch nur auf den Status-Quo, nicht auf die zu erwartenden Gehaltsteigerungen in der Zukunft.
[Bearbeiten] Weblinks
- Bundesministerium des Inneren (BMI) u. a. für:
- Öffentlicher Dienst - Das Wichtigste im Überblick
- Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und die
- aktuellen Vergütungstabellen zum BAT und BAT-O
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) u. a. für:
- Tarifverträge, nicht vollständig, aber mit Ergänzungen zum BMI
- BAT-Vergütungstabellen, teilweise übersichtlicher als die vom BMI
- Informationen der Gewerkschaft ver.di zum TVöD
- Portal bund.de vom Bundesverwaltungsamt, u. a. für:
- Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin), u. a. für:
- Startseite, Einführung in die Eingruppierung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT, BAT-O) für Mitarbeiter an kommunalen Öffentlichen Bibliotheken. Handreichung zum Umgang mit Arbeitsplatzbeschreibungen (letzte Änderung: 12. März 2000)
- Kritik, siehe Kapitel "2.3 Grenzen des BAT, Kritik am BAT"
- paul.schubbi.org - BAT-Gehaltsrechner / Tarifrechner
- paul.schubbi.org - TVöD-Gehaltsrechner / Tarifrechner
- TVoeD-Rechner.de - TVöD-Gehaltsrechner / Tarifrechner
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