Tarifgemeinschaft deutscher Länder
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Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist ein Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes. Sie vertritt bei Tarifverhandlungen mit den Dienstleistungsgewerkschaften die Arbeitgeberseite der Bundesländer.
Bei Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes können außer der TdL auch das Bundesinnenministerium auf Bundesebene und für den Bereich der Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) der Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) als Arbeitgebervertreter auftreten.
Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst wurden bis vor einigen Jahren unisono auf Arbeitgeberseite von den 3 genannten Institutionen abgeschlossen. Bekanntester Tarifvertrag in diesem Zusammenhang ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
In den letzten 2-3 Jahren hat sich die Situation geändert. Nachdem die TdL die Arbeitszeit- und Urlaubsgeld/Weihnachtsgeldtarife für die Landesbeschäftigten gekündigt hatte, waren die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (Ver.di und dbb-Tarifunion) nicht mehr bereit, mit der TdL gemeinsam über den BAT-Nachfolger TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) zu verhandeln. Daher ist letzterer am 1. Oktober 2005 nur für den Bundes- und Kommunalbereich in Kraft getreten, während für die Beschäftigten der Länder seit dem 1. November 2006 der TV-L gilt.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 19.Mai 2006 auf den neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst - Länderbereich geeinigt.