Cortes Generales
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Die Cortes Generales sind das Parlament in Spanien. Dieses Verfassungsorgan besteht aus zwei Kammern, dem Congreso de los Diputados (Abgeordnetenhaus) und dem Senado (Senat). Sie üben die gesetzgebende Gewalt im Staat aus, bewilligen den Staatshaushalt, kontrollieren die Tätigkeit der Regierung und üben alle weiteren Kompetenzen aus, die ihnen die Verfassung zuweist. Niemand darf gleichzeitig Mitglied in beiden Kammern sein, es existiert kein imperatives Mandat. Zur Wahl und zur Kandidatur berechtigt sind alle spanischen Bürger ab 18 Jahren, die im Vollbesitz ihrer politischen Rechte sind. Die Cortes Generales leiten ihren Namen aus den mittelalterlichen Ständeversammlungen ab.
[Bearbeiten] Das Abgeordnetenhaus
Das Abgeordnetenhaus zählt mindestens 300 und höchstens 400 Abgeordnete, die in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. In Spanien gilt das Verhältniswahlrecht. Es gibt 52 Wahlkreise, die den spanischen Provinzen entsprechen. Jedem Wahlkreis stehen mindestens zwei Mandate zu, die afrikanischen Exklaven Ceuta und Melilla werden durch je einen Abgeordneten vertreten. Die Zahl der Abgeordneten steigt oder fällt abhängig von der Bevölkerungszahl in den Wahlkreisen. Barcelona ist der bevölkerungsreichste Wahlkreis und stellt rund 33 Mitglieder im Parlament. Für Parteien und Wählerlisten besteht eine so genannte Drei-Prozent-Hürde. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus erfolgt alle vier Jahre.
[Bearbeiten] Der Senat
Der Senat ist die Kammer der territorialen Repräsentation, in etwa vergleichbar mit dem deutschen Bundesrat. Der Senat hat ca. 250 Mitglieder, wovon ca. 200 nach folgendem Modus in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden:
- Jede Provinz wählt vier Senatoren.
- Die großen Inseln Gran Canaria, Mallorca und Teneriffa wählen je drei Senatoren.
- Die kleineren Inseln Ibiza-Formentera, Menorca, Fuerteventura, Gomera, Hierro, Lanzarote und La Palma wählen je einen Senator.
- Die afrikanischen Exklaven Ceuta und Melilla wählen je 2 Senatoren.
Zusätzlich benennen die Autonomen Gemeinschaften Spaniens je einen Senator sowie einen weiteren je einer Million Einwohner in der jeweiligen Gemeinschaft. Insgesamt sind es ca. 50 Senatoren, die per Ernennung und nicht durch freie Wahl in den Senat entsandt werden. Auch der Senat wird auf vier Jahre gewählt.
[Bearbeiten] Weblink
Die Verfassung des Königreichs Spanien von 1978, Die Cortes Generales