Creifelds (Rechtswörterbuch)
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Mit Creifelds bezeichnet man das „Rechtswörterbuch“ aus dem Verlag C. H. Beck. Es werden darin auf über 1.600 Seiten mehr als 10.000 Begriffe aus den verschiedenen Rechtsgebieten erläutert. Das Buch zählt in Deutschland zur juristischen Standardliteratur.
Die Idee zu dem Wörterbuch hatte Hans Dieter Beck im Juni 1965. Er verpflichtete den Juristen Carl Creifelds (1907 - 1994) als Autor und Redakteur. Creifelds selbst übernahm die Bearbeitung der allgemeinen Rechtsbegriffe sowie der Begriffe aus den Bereichen Strafrecht, Strafprozessrecht, Verkehrsrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Weitere Autoren der Erstauflage, die 1968 erschien, waren Dieter Guntz, Paul Henssler, Hans Kauffmann, Hans Putzo, Hans Stöer und Alfred Wagner.
Carl Creifelds war bis zur 8. Auflage (1986) als Bearbeiter seines – nach eigenen Worten – Lieblingswerkes tätig. Auch nach seinem Tod im Jahr 1994 erscheint das „Rechtswörterbuch“ weiterhin unter seinem Namen. Im Herbst 2004 brachte C. H. Beck die inzwischen 18. Auflage heraus (ISBN 3406520308). Herausgeber ist derzeit Klaus Weber.
[Bearbeiten] Literatur
- Hans Dieter Beck: Carl Creifelds. In: Juristen im Portrait. Verlag und Autoren in 4 Jahrzehnten. Verlag C. H. Beck, München 1988. S. 93–97. ISBN 3406331963
[Bearbeiten] Weblinks
- C. H. Beck: Creifelds, Rechtswörterbuch – Informationen zum Buch sowie mehrere Rezensionen.
- Jurawelt: Creifelds, Rechtswörterbuch – Rezension.