Dekan (Hochschule)
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Der Dekan oder die Dekanin einer Fakultät bzw. eines Fachbereiches einer Hochschule ist ihr gewähltes Oberhaupt, oft für die Dauer von zwei Jahren. Meist wird er oder sie vom Fakultätskonvent/dem Fakultätsrat gewählt.
[Bearbeiten] Befugnisse
Seine Rechtsbefugnisse sind je nach Bundesland oder Hochschule unterschiedlich ausgestattet. Durch die „Freiheit der Forschung“ sind sie nach innen formal relativ gering aber in der Realität oft nicht ganz so klein. Dem entsprechen auch seine Rechte nach außen, also gegenüber der Hochschule insgesamt.
Seine Stellvertreter sind die Prodekane. Er unterzeichnet die Habilitations- und Promotionsurkunden und verleiht sie feierlich auf öffentlichen, akademischen Festakten. Heute wird das Dekanat meist durch einen Studiendekan ergänzt, der besonders die akademische Lehre im Blick haben soll.
Erfolgt eine öffentliche Proklamation, so hält er einen Vortrag aus seiner eigenen wissenschaftlichen Disziplin. Dieses traditionelle Vorgehen ist allerdings heutzutage seltener geworden.
Bei offiziellen Anlässen innerhalb der Hochschule steht ihm die respektvolle, förmliche Anrede (Eure) Spektabilität (aus dem Lateinischen „spectabilitas“ (ehrwürdig)) zu. Kollegen aus der Professorenschaft verwenden die Anrede Spectabilis, sofern sie selbst bereits einmal das Amt des Dekans innehatten.