Fakultät (Hochschule)
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An Hochschulen bezeichnet eine Fakultät eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende sowie das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein Dekan, der für die Fakultätsentwicklung verantwortlich ist. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei Habilitationen die Urkunde über die „Lehrbefugnis“ und bei Promotionen diejenige über den Doktorgrad.
Die Fakultät (an einigen Hochschulen auch der Fachbereich, siehe unten) ist für die Organisation von Forschung, Lehre und Studium ihres Wissenschaftsbereichs zuständig. In gewissem Umfang ist sie körperschaftsrechtlich souverän (erkennbar am Promotionsrecht, eigener Siegelführung, eigenem (oft rechtlich noch existierenden, faktisch nicht mehr ausgeübten) Talarrecht u. a.).
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[Bearbeiten] „Fakultäten“ und „Fachbereiche“
Traditionell gliederten sich die meisten europäischen Universitäten seit dem Mittelalter in vier Fakultäten: eine allgemeinbildende (propädeutische) Artistenfakultät, aus der sich später die Philosophische Fakultät entwickelte, sowie drei auf ein bestimmtes Berufsfeld bezogene Fakultäten für Theologie, Jurisprudenz und Medizin. Im Zuge der Entstehung und Ausdifferenzierung neuer Wissenschaftsdisziplinen entstanden im 19. und vor allem im 20. Jahrhundert auch neue Fakultäten, entweder durch Ausgliederung der aufstrebenden Natur- und Sozialwissenschaften, oder auch durch Anlagerung neuer Fächer, die zuvor gar nicht an Universitäten gelehrt wurden (z.B. Wirtschaftswissenschaften oder Ingenieurwissenschaften).
Seit den späten 1960er Jahren wurden in der damaligen Bundesrepublik die herkömmlichen Fakultäten vor allem an neu gegründeten Hochschulen durch kleinere Fachbereiche mit engerem Fächerkanon ersetzt. Diese Regelung fand auch Eingang in das erste Hochschulrahmengesetz von 1976 und zahlreiche Landeshochschulgesetze. (Auch in der DDR wurden nahezu zeitgleich die Fakultäten im Zuge der „III. Hochschulreform“ durch kleinere „Sektionen“ ersetzt.) Erst später wurde den Hochschulen wieder gestattet, ihre Fachbereiche als Fakultäten zu bezeichnen oder auch mehrere Fachbereiche zu Fakultäten zusammenzuschließen, so dass es an manchen größeren Hochschulen heutzutage auch Fakultäten und Fachbereiche gibt, wobei letztere dann eine Zwischenebene zwischen Fakultät und Instituten oder Seminaren darstellen.
[Bearbeiten] Fakultätsrat
Der Fakultätsrat – entsprechend der jeweiligen Gliederung der Hochschule auch Fachbereichsrat – setzt sich aus Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer (in vielen Bundesländern mit einer Stimme Mehrheit), Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus sowie der technischen Angestellten zusammen.
Der Fakultätsrat wählt den Dekan und ggf. weitere Mitglieder des Kollegialorgans Dekanat (Prodekan, Vizedekan, Studiendekan o.ä.).
Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung über die Mittelverwendung der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal) und über Fragen der Forschung und Lehre an der jeweiligen Fakultät. Dazu gehört u. a. die Beschlussfassung über die Einrichtung oder Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie studien- und Prüfungsordnungen. Außerdem ist der Fakultätsrat für die Erteilung akademischer Grade und Titel (Doktor, Doctor habilitatus, Privatdozent, Ehrendoktor) zuständig. Viele Entscheidungen bedürfen der Zustimmung des Senats oder der Hochschulleitung, bei Berufungen obliegt die endgültige Entscheidung in der Regel dem für Hochschulen zuständigen Landes-Ministerium.
In der traditionellen Gruppenuniversität war der Fakultätsrat das wichtigste Entscheidungsgremium auf Fachbereichsebene. Mit der zunehmenden Einführung von Mangementstrukturen in den Universitäten wird er jedoch - ähnlich dem Akademischen Senat - tendenziell zu Gunsten des Dekanates, der Hochschulleitung oder auch externer Entscheidungsträger geschwächt.
An der Spitze des Fakultätsrates (auch Fachbereichsrat) steht in der Regel der Dekan, der die Fakultät nach außen vertritt. Der Dekan wird aus der Reihe der Professoren auf Zeit (z. B. für 2 Jahre) vom Fakultätsrat gewählt.
[Bearbeiten] Institut oder Seminar
Große Fakultäten gliedern sich in der Regel in Institute oder Seminare. In seltenen Fällen, wie dem Fachbereich (heute Fakultät) Mathematik der Technischen Universität Berlin, setzt sich dieser auch aus Arbeitsgruppen zusammen. Sie bilden die nächst kleinere Untergliederung einer Fakultät. Ein Institut umfasst oft einen Lehrbereich (z. B. Anglistik, Soziologie, Informatik...) und wird von einem Geschäftsführenden Direktor (aus der Reihe der Professoren) geleitet. Ein Institut oder Seminar umfasst in der Regel mehrere Lehrstühle.
[Bearbeiten] Lehrstuhl
Ein Lehrstuhl ist die kleinste organisatorische Einheit wissenschaftlicher Forschung. Ein Lehrstuhl ist die Arbeitseinheit eines Professors. Ein Lehrstuhl umfasst in der Regel einen Forschungs- und Lehrbereich, z. B. "Lehrstuhl für Finanzierung und Kreditwirtschaft" in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im Studiengang "Betriebswirtschaftslehre Diplom". Zu einem Lehrstuhl gehören neben dem Lehrstuhlinhaber u. U. andere Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Verwaltungsangestellte, Techniker, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte.
[Bearbeiten] Einrichtungen einer Fakultät
Eine Fakultät betreibt in der Regel gemeinsame Einrichtungen. Dies können sein: die Fakultätsbibliothek, Labore, Werkstätten etc.
Zu einer Fakultät gehört oft auch das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuss dieser Fakultät, das die Prüfungen (Vordiplom, Bachelor, Diplom, Master...) organisiert und verwaltet. An einigen Hochschulen gibt es auch Zentrale Prüfungsämter, die die Prüfungen entweder für die gesamte Hochschule oder für mehrere Fakultäten organisieren.
Zu den Einrichtungen einer Fakultät gehört auch der Promotionsausschuss, der für die Promotionen zuständig ist.
Weiterhin sind alle Mitarbeiter einer Fakultät zur Studienberatung verpflichtet. In der Regel ernennen die einzelnen Fakultäten spezielle Berater als Studienfachberater, die sowohl Studenten wie auch Studieninteressenten zu den angebotenen Studienfächern beraten.
[Bearbeiten] Überregionale Zusammenarbeit: Fakultäten- und Fachbereichstage
Zum überregionalen Erfarungsaustausch und zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit haben sich die meisten Fakultäten und Fachbereiche zu Fakultäten- bzw. Fachbereichstagen zusammengeschlossen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Allgemeiner Fakultätentag - Zusammenschluss der universitären Fakultätentage
- Konferenz der Fachbereichstage e.V. (Fachhochschulen)
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