Dekanat
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Ein Dekanat (früher teilweise auch Dekanei; von lat. decanatus zu decem, "zehn": ursprünglich ein Gebiet von etwa zehn Pfarreien) ist das Amt oder der Bezirk eines Dekans (Österr.: Dechanten) und somit vor allem der Begriff für eine kirchliche Verwaltungseinheit.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Römisch-Katholische Kirche
Nach dem Kirchenrecht der Römisch-Katholischen Kirche sind Dekanate eine mögliche Untergliederung eines Bistums. Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte Pfarrgemeinden zusammengeschlossen, mit dem vorrangigen Ziel, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern.
Dem Dekanat steht der Dekan oder Dechant vor, der durch die Dekanatskonferenz der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und -referenten und Gemeindereferentinnen und -referenten) und den Dekanatsrat unterstützt wird.
Die Hauptaufgaben eines Dekanates sind:
- Kontakt mit der Bistumsebene
- Umsetzung diözesaner Planungen
- Spezialisierte pastorale Dienste (Ehevorbereitung, Jugendseelsorge, Erwachsenenbildung, kath. Schule)
- Ökumenische Kontakte
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Amt des Dekans/Dechanten bekleidet immer ein Priester des Dekanates, üblicherweise einer der Pfarrer der im Dekanat gelegenen Kirchengemeinden. Der Dekan wird vom Dekanatsrat gewählt und damit dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen, der den Dekan dann ernennt. Hauptaufgabe des Dekans ist die Förderung und Koordinierung der gemeinsamen pastoralen Tätigkeit im Dekanat.
[Bearbeiten] Evangelische Kirchen
Die vergleichbare territoriale Einheit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist in manchen Landeskirchen ebenfalls das Dekanat, in einigen Fällen auch der Kirchenkreis oder der Kirchenbezirk. Dem Dechantenamt entspricht das Amt des Superintendenten oder Dekans.