Die Soziale Stadt
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Der gegenwärtige massive gesellschaftliche und ökonomische Wandel verändert die sozialen und räumlichen Strukturen in den Städten und stellt die Stadtteilentwicklung vor neuen Herausforderungen. Seit 1999 im Osten und ab 2004 im Westen der Bundesrepublik Deutschland gibt es deshalb das ergänzende Städtebauförderungsprogramm „Die Soziale Stadt“ zur Förderung von Stadtteilen mit einem besonderen sozialen Entwicklungsbedarf. Es wurden in 392 Gebieten von 267 Gemeinden verschiedene Politikfelder mit einem neuen integrativen Ansatz zur sozialen Stabilisierung städtischer Problemgebiete verbunden.
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[Bearbeiten] Ziele
Ziele des Programms sind die physischen Wohn- und Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Basis in den Stadtteilen oder Stadtquartieren zu stabilisieren und zu verbessern, die Lebenschancen durch Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen zu erhöhen und Image, Öffentlichkeitsarbeit, und Identifikation der Quartiere zu stärken. Das Leben in den städtebaulich und sozial gefährdeten Gebieten, ein sozialer Verbund und die Motivation der Bewohner sollen wieder gestärkt werden
[Bearbeiten] Durchführung
Eine ganzheitliche, sich ständig anpassende städtebauliche und soziale Planung als integrierter Prozess aller Akteure ist der Beginn und die Begleitung einer Maßnahme zur Sozialen Stadt. Nicht nur bauliche Maßnahmen sondern umfassende – also auch soziale - Aufwertungsstrategien sind erforderlich
Kriterien für die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind die städtebaulichen Missstände als Substanz- und Funktionsschwäche, die einheitliche und zügige Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme, und ein breites öffentliches Interesse.
Die betroffenen Bürger sind intensiv in die Entwicklung der Gesamtmaßname Soziale Stadt einzubeziehen. Öffentlichkeitsarbeit, Stadtteil- oder Quartiersmanagement sowie Koordination und Kooperation aller Beteiligten dienen dazu das Verständnis zu befördern, den Durchführungsprozess zu optimieren und finanziell zusätzliche Mittel zu aktivieren. Dabei nimmt das integrierte Handlungskonzept (die schriftliche Fixierung der Ziele, Maßnahmen, Projekte, Synergieeffekte, Kostenplanung und -übersicht etc.) eine wesentliche Rolle ein. Die Verzahnung unterschiedlicher Politik- und Handlungsfelder ist notwendig. Die Städtebauförderung (Land) und das Stadtteilmanagement (Stadt) übernehmen dabei eine Leitfunktion.
[Bearbeiten] Recht
Die rechtliche Grundlage für Gesamtmaßname der Sozialen Stadt als Sanierungs- oder Fördergebiet und für deren Förderung finden sich im „Besonderen Städtebaurecht“ des Baugesetzbuch (§§ 136 ff insb. § 171e BauGB), in den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Gewährung der Finanzhilfen, in den Städtebauförderungsrichtlinien und Erlassen der Länder, in deren jährlichen Länderprogrammen sowie in den Richtlinien und Satzungen der Gemeinden.
[Bearbeiten] Siehe auch
Portal: Planen und Bauen | Städtebau | Stadtplanung | Stadtentwicklung | Städtebauförderung | Stadterneuerung | Urbanität | Baugesetzbuch | Stadtteil- oder Quartiersmanagement
[Bearbeiten] Literatur
- Fachkommission Städtebauliche Erneuerung der ARGEBAU: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen bzw. Entwicklungsmaßnahmen als Arbeitshilfen; Veröffentlicht u.a. durch das Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Programme der Stadtentwicklung, Merkblatt über die Finanzhilfen des Bundes, Berlin,
- Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Die soziale Stadt; Dez. 2003