Disposition
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Unter Disposition (v. lat.: dispositio = Aufteilung, Zuweisung; Anordnung, Aufstellung, Gliederung, Plan) versteht man:
- allgemein die Verfügung über ein Gut, eine Fähigkeit (angeboren oder erworben) oder ein Vermögen. Steht etwas zur Disposition, steht es zur Verfügung bzw. kann auch abgeschafft werden. Ist etwas disponibel so ist es verfügbar. Im Staatsdienst (insbesondere in der Militärsprache) wird eine Person zur Disposition gestellt, wenn sie sich zur weiteren Verfügung bereithalten soll, aber ansonsten aus dem aktiven Dienst entlassen ist. Ist jemand schlecht oder nicht disponiert, stehen ihm wenige oder gar keine Mittel zur Verfügung. Dies bezieht sich oft auf produktiv oder reproduktiv tätige Personen (Künstler), aber auch auf die finanziellen Möglichkeiten einer Person.
- im wirtschaftlichen Bereich versteht man darunter jene Organisationsstruktur, die interne und externe Kunden eines Unternehmens mit Material und Enderzeugnissen erfolgreich versorgen soll, siehe Disposition (Wirtschaft)
- in der Medizin und Psychologie die genetisch vorgegebene Veranlagung, sowie die im Laufe des Lebens erworbenen Neigungen eines Individuums zu bestimmten körperlichen Zuständen oder situationsgebundenen Verhaltensweisen. Siehe auch Diathese (Medizin), Disposition (Medizin), Prädisposition, Vulnerabilität.
- in der Psychologie, Sozialpsychologie und Soziologie auch die grundlegenden Einstellungen eines Individuums oder eines sozialen Systems, siehe Einstellung (Psychologie)
- in der Musik die Anzahl und Art der Register einer Orgel, siehe Disposition (Orgel)
- in den elektronischen Medien insbesondere im Hörspiel, die tabellarische Übersicht über den Ablauf einer Produktion (analog zum Drehplan im Film), siehe Disposition (Medien)
- in der Rhetorik die logische Organisation oder Anordnung eines (wissenschaftlichen) Stoffes, auch dessen Plan, Entwurf oder eine stichwortartige Gliederung eines bestimmten Themas (z.B. in Pro- und Kontraform)
- in der Zoologie die Unfähigkeit verschiedener Tierarten sich menschlicher Manipulation (im Rahmen der Domestikation) zu entziehen, da ihre angeborenen Verhaltensweisen dies nicht erlauben. Dies betrifft insbesondere die großen Herdentiere unter den Säugern, ist aber nicht durchgängig (Sh. Zebra) vorhanden.
- in der Wissenschaftstheorie bezeichnet man als dispositionelle Eigenschaft die Fähigkeit oder Neigung einer Person oder Sache, unter bestimmten Umständen ein bestimmtes Verhalten zu zeigen.
- in der Organisation der Betriebswirtschaftslehre wird die Disposition als eine einmal gültige Regelung betrachtet, eine Regelung, die nur für einen Einzelfall zutrifft.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Disponent
- Dispositionskredit
- Dispositionsfond
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