Economic Partnership Agreement
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Economic Partnership Agreements (EPA), auf Deutsch „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“, sind von der EU geförderte Abkommen über Freihandelszonen, die nach dem Scheitern der WTO-Verhandlungen 2003 in Cancún verabredet wurden. Die Verhandlungen werden nun bilateral zwischen den einzelnen Staaten fortgeführt und nicht mehr multilateral im Rahmen der WTO.
Zur Zeit (2007) werden zwischen der EU und den 77 AKP-Staaten (in der Mehrzahl ehemalige europäische Kolonien in Afrika, der Karibik und im Südpazifik) im Rahmen des Cotonou-Abkommens EPAs verhandelt. Die EPAs sind Teil des Cotonou-Abkommens, einem breit angelegten Abkommen das Hilfen, Handel und politische Zusammenarbeit zwischen der EU und diesen Staaten regelt. EPAs sind eine Antwort auf die anhaltende Kritik, die von der EU eingeräumten eingeräumten Handelsvorteile seien eine einseitige Bevorzugung dieser Staaten und widersprächen den WTO-Regeln. Die angestrebten Vereinbarungen sollen ab dem Jahre 2008 gelten.
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[Bearbeiten] Schlüsselelemente
[Bearbeiten] Gegenseitigkeit
Ausgehend von der Absicht, die bisherige Unvereinbarkeit der bestehenden Handelsvereinbarungen mit den Regeln der WTO zu beseitigen wird das Hauptgewicht in den Verhandlungen zu den EPAs auf Nichtdiskriminierung und Gegenseitigkeit gelegt. Sie bedeuten die stufenweise Aufhebung aller seit 1975 von der EU eingeräumten Handelsvorteile der AKP-Staaten sowie die kurzfristige Aufhebung aller Handelsbarrieren, die zwischen den Partnerstaaten bestehen. Um einen diskriminierungsfreien Marktzugang zu gewährleisten sollen die EPAs für alle Entwicklungsländer offen stehen, so dass der Status der AKP-Staaten als Hauptentwicklungspartner der EU begrenzt wird.
Bei den Verhandlungen zu den EPAs steckt die EU in dem Dilemma einerseits den aus der Kolonialvergangenheit herrührenden besonderen Status der AKP-Staaten wahren zu müssen und andererseits die Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der WTO zu erfüllen. Als Lösung für dieses Problem wird eine Vereinbarung angestrebt, die ein Mindestmaß an Gegenseitigkeit festschreibt um die WTO-Kriterien zu erfüllen, in der Realität aber den AKP-Staaten soviel Spielraum zu geben, dass sie den Handelsschutz ihrer wichtigsten Produkte beibehalten können.
Das Ausmaß der Handelsliberalisierung im Rahmen der EPA-Abkommen wird kontrovers diskutiert. Verschiedene Studien, die die möglichen Auswirkungen offener Märkte in diesem Zusammenhang untersuchten, warnen vor absehbaren negativen Folgen. Eine Delegation des Europa-Ausschusses der Französischen Nationalversammlung veröffentlichte im Juli 2006 einen umfangreichen Bericht, der diese Warnungen erhärtet. Der Bericht nennt vier Schocks, denen die AKP-Staaten ausgesetzt wären, wenn sie ihre Märkte öffneten:
1. ein Haushaltsschock aufgrund der zu erwartenden Einnahmeverluste wegen der wegfallenden Importzölle;
2. ein Außenhandelsschock durch sinkende Wechselkurse, wenn die AKP-Staaten nicht konkurrieren können;
3. ein Schock für die schwachen, im Aufbau befindlichen Industriesektoren in den AKP-Staaten, die der Konkurrenz aus der EU nicht gewachsen sind;
4. ein landwirtschaftlicher Schock, da lokale Märkte und Produzenten mit den Billigimporten aus der Europäischen Union (hoch subventioniert) nicht konkurrieren können.[1]
Es ist daher unbestimmt, ob die bestehenden WTO Bestimmungen bezüglich regionaler Handelsvereinbarungen am Ende durch die Doha-Runde zu Gunsten der EPA-Vereinbarungen revidiert werden.
[Bearbeiten] Regionalismus
Entsprechend dem Cotonou-Grundsatz der Differenzierung und Regionalisierung sollen die Entwicklungsländer dazu befähigt werden, innerhalb der EPAs in Regionalgruppen zu agieren. Bisher (Februar 2007) haben die AKP-Staaten sechs Regionalgruppen gebildet, die als Verhandlungspartner der EU auftreten. Diese Regionalgruppen sind
- l'Union Economique et Monétaire Quest Africaine
- la Communauté économique et monétaire de l'Afrique centrale
- the Southern African Development Community
- the East African Community
- the Caribbean Forum of African, Caribbean and Pacific States (CARIFORUM)
- the Pacific region
Die Verhandlungen werden seitens der AKP-Staaten unter dem Druck der EU geführt bis zum Ende des Jahres 2007 zu einem Ergebnis zu kommen. Andernfalls will die EU die Auszahlung von Mitteln aus dem Europäischen Entwicklungsfonds verzögern.[2]
[Bearbeiten] Spezielle Fragen
Die neue Regionalgruppierung wirft die Frage auf, wie man innerhalb der EPAs mit der Gruppe der ärmsten Staaten der Erde (LDC) unter den AKP-Staaten umgeht. Diese Länder erfuhren in den bisherigen Handelsvereinbarungen eine privilegierte Behandlung. Zur Zeit (Anfang 2007) werden 39 der 77 AKP-Staaten von den Vereinten Nationen (UN) als LDCs definiert.
Auch innerhalb der EPA-Vereinbarungen wird eine bevorzugte Behandlung der LDC-Länder angestrebt. Im Gegensatz zu anderen AKP-Staaten soll es den LDC-Ländern gestattet werden, die EPAs zurückzuweisen und ihre Handelsbeziehungen unter den Bedingungen der "Everything But Arms" (EBA) fortzusetzen. Dieses System privilegierter Handelsbeziehungen zwischen der EU und LDC-Staaten wurde 2001 vom EU-Ministerrat beschlossen und ermöglicht es den ärmsten Ländern alle Produkte - mit Ausnahme von Waffen - zollfrei in unbegrenzter Menge in den EU-Raum zu exportieren. Die angestrebte Fortsetzung dieser Privilegien hat ebenfalls zu Kritik in den EPA-Verhandlungen geführt.
Eine kritische Kampagne namens StopEPA folgt nach eigenen Angaben Initiativen aus der afrikanischen Zivilgesellschaft, die EPAs in ihrer gegenwärtigen Form ablehnen und sich für wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigere Alternativen einsetzen.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
Englischer Wikipedia-Artikel mit weiteren Nachweisen
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.kasa.woek.de/aktuell Kirchliche Arbeitsstelle südliches Afrika
- http://www.epa2007.org/ Informationsseite von europäischen Initiativen zu EPAs (englisch)
- Informationsseite der Friedrich Ebert Stiftung zu den EPAs und dem Cotonou-Abkommen
- Stop EPAs - ein großes WSF-Thema. Die EU will mit neuen Abkommen ihre Stellung auszubauen aus: ak - analyse und kritik (Feb. 07)