Eichgesetz
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Das Eichgesetz (Gesetz über das Mess- und Eichwesen) stellt die gesetzliche Grundlage für das Messen, die Messsicherheit und den Verbraucherschutz in Bezug auf Messungen sicher.
[Bearbeiten] Gesetzeslage in Deutschland
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über das Mess- und Eichwesen |
Kurztitel: | Eichgesetz |
Abkürzung: | EichG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
FNA: | 7141-6 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 11. Juli 1969 (BGBl. I S. 759) |
Inkrafttreten am: | |
Neubekanntmachung vom: | 23. März 1992 (BGBl. I S. 711) |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 2. Februar 2007 (BGBl. I S. 58) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
8. Februar 2007 (Art. 2 G vom 2. Februar 2007) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Das Eichgesetz fordert, dass Messgeräte im gewerblichen Verkehr und anderen Bereichen zugelassen und geeicht sein müssen.
Das Eichgesetz bestimmt genaue Vorschriften für Verpackungen, Gefäße und Waagen. Bestimmungen für Verbrauchszähler (Wasserzähler, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Wärmezähler) werden in Eichordnungen und dazu gehörenden Richtlinien für das Durchführen dieser Eichungen geregelt. Die Eichung von diesen Verbrauchsmessgeräten wird ausschließlich von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt.
Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie führt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die Aufsicht über das Messwesen. Die Durchführung oder Überwachung von Eichungen liegt in der Zuständigkeit der Eichämter der Bundesländer.
Verstöße gegen das Eichgesetz werden als Ordnungswidrigkeiten (§ 19 EichG) mit Bußgeldern geahndet.
Änderungen des Eichgesetzes zur Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie sind am 8. Februar 2007 in Kraft getreten.
[Bearbeiten] Weblinks
- bundesrecht.juris.de/... - Das Eichgesetz veröffentlicht von der Bundesregierung
- Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
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