Einigungsvertrag
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Basisdaten | |
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Kurztitel: | Einigungsvertrag |
Typ: | völkerrechtlicher Vertrag |
Rechtsmaterie: | Völkerrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | EV oder EinigV |
FNA: | 105-3 |
Vertragsstaaten: | 2 |
Verkündungstag: | 31. August 1990 (BGBl. II 1990, S. 885) |
Aktuelle Fassung: | 1. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 718) |
Der Einigungsvertrag ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik.
Im Jahre 1990 wurde der Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten ausgehandelt. Verhandlungsführer auf der Seite der Bundesrepublik war Wolfgang Schäuble, auf der Seite der Deutschen Demokratischen Republik Günther Krause.
Der Einigungsvertrag regelte den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 (Deutsche Wiedervereinigung).
Er beinhaltet folgende Punkte:
- Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes, das in seiner Präambel die neuen Länder und deren Existenz festlegt
- Berlin soll zu einem Land vereinigt und Hauptstadt des vereinten Deutschlands werden
- Die Bundesrepublik übernimmt das DDR-Vermögen und haftet für die Schulden
Voraussetzung war der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, kurz Zwei-plus-Vier-Vertrag, in dem die Besatzungsmächte auf ihr Vorbehaltsrecht im Bezug auf Deutschland verzichteten.
Weblinks
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