Fahren ohne Führerschein
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Das Fahren ohne Führerschein (im Polizeijargon kurz „Fahren ohne“) mit Kraftfahrzeugen ist in Deutschland nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einer Verwarnung von 10.- € belegt ist.
Der Führerschein ist ein amtliches Dokument im Rang einer Urkunde, das beweist, dass der Inhaber berechtigt ist, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Er ist nach § 4 Abs. 2 FeV während der Fahrt ständig mitzuführen und bei Kontrollen der Polizei auf Verlangen vorzulegen. Wird der Führerschein nicht mitgeführt, zum Beispiel weil er zu Hause vergessen wurde, kann die Polizei ein Verwarnungsgeld von in der Regel 10.- € verlangen.
Strikt davon zu trennen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Diesen Tatbestand verwirklicht in Deutschland, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl
- er keine Fahrerlaubnis besitzt, das heißt niemals eine gültige Fahrprüfung abgelegt hat
- er nur eine Fahrerlaubnis für eine andere Klasse besitzt, z. B. ein Motorrad mit dem Führerschein der Klasse B (für PKW) fährt
- ein Fahrverbot verhängt wurde, z. B. im Zusammenhang mit einem Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens
- der Führerschein von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt wurde
- die Fahrerlaubnis, z. B. wegen Trunkenheit, entzogen wurde
- er mit einer ausländischen, in Deutschland nicht anerkannten Fahrerlaubnis fährt
- eine Beschränkung im Führerschein missachtet wird, z. B. Beschränkung auf ein bestimmtes Gesamtgewicht oder eine bestimmte Fahrzeugart
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG, die mit Geldstrafe oder im Einzelfall auch mit Freiheitsstrafe belegt ist; außerdem wird diese mit 6 Punkten im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen. Ebenso wird der Halter eines Kraftfahrzeuges bestraft, der es zulässt oder anordnet, dass sich jemand ohne Fahrerlaubnis ans Steuer setzt.
[Bearbeiten] Fahrrad
Das Fahren mit Fahrzeugen, die keine Kraftfahrzeuge sind (nicht motorgetrieben, zum Beispiel Fahrräder), ist in der Bundesrepublik Deutschland ohne Führerschein erlaubt.
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