Finanzdienstleistung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Finanzdienstleistungen sind alle Dienstleistungen, welche Finanzprodukte und Kapitalanlagen betreffen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Umfang
Mit dem Begriff Finanzdienstleistungen im weiteren Sinne werden alle Dienstleistungen beschrieben, die Finanzprodukte oder Kapitalanlagen betreffen. Man kann drei Bereiche unterscheiden, nämlich die Bankgeschäfte, die Finanzdienstleistungen im engeren Sinne und die Versicherungen. Anbieter, welche Privatverbrauchern gegenüber das gesamte Spektrum abdecken, werden zur Allfinanz gerechnet.
[Bearbeiten] Bankgeschäfte
Zu den Bankgeschäften zählt vor allem das Entgegennehmen von Einlagen (z.B. Spargelder, Termingelder), und das Gewähren von Krediten, das Anbieten von Bausparverträgen), das Finanzkommissionsgeschäft und das Investmentgeschäft.
[Bearbeiten] Finanzdienstleistungen im engeren Sinne
Man unterscheidet folgende Finanzdienstleistungen:
- Anlageberatung, bislang nicht aufsichtsrechtlich erfasst
- Vermögensberatung, bislang nicht aufsichtsrechtlich erfasst
- Anlagevermittlung, aufsichtsrechtlich erfasst
- Abschlussvermittlung, aufsichtsrechtlich erfasst
- Eigenhandel für andere, aufsichtsrechtlich erfasst
- Vermögensverwaltung (auch Finanzportfolioverwaltung genannt), aufsichtsrechtlich erfasst
- Emissionsgeschäft, aufsichtsrechtlich erfasst
[Bearbeiten] Gegenstand
Gegenstand dieser Dienstleistungen kann jedes Anlageobjekt sein. In der Praxis dominieren Finanzinstrumente, wie beispielsweise Aktien, Anleihen (Schuldverschreibungen), Anteilsscheine an Fonds; Derivaten, Zertifikaten.
Dabei neben Produkte des so genannten 'grauen Kapitalmarkts', also Treuhandvermögen, stille Beteiligungen und Anteile an Publikums-Kommanditgesellschaften vertrieben. Als Anlageobjekt kommen weiterhin Immobilien und Kunstgegenstände in Betracht.
[Bearbeiten] Versicherungen
siehe unter Versicherung
[Bearbeiten] Anbieter
Finanzdienstleister sind
- Kreditinstitute (auch Banken genannt). Sie bieten die Bankgeschäfte an. Die Kapitalbeteiligungs- und -anlagegesellschaften (Investmentfonds) zählen bankaufsichtsrechtlich zu den Kreditinstituten. Ebenso zählen die Direktbanken hierzu.
- Finanzdienstleistungsinstitute. Sie bieten die Finanzdienstleistungen i.e.S. an. Zu dieser Gruppe der Anbieter zählen die Discount Broker.
- Versicherungsunternehmen. Sie bieten Versicherungen an.
- Finanzberater für private Haushalte.
- vor allem in Entwicklungsländern auch Mikrofinanzinstitute.
[Bearbeiten] Aufsicht
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist die einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel mit Sitz in Frankfurt und Bonn. Grundlage dieser Aufsicht ist das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und das Investmentgesetz für die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und das Versicherungsaufsichtsgesetz für die Aufsicht über Versicherungen. Daneben ist die BaFin für die Aufsicht über die Einhaltung einer Reihe weiterer kapitalmarktrechtlicher Gesetze verantwortlich, so für das Wertpapiererwerbs- und Übernahmengesetz (WpÜG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Verkaufsprospektgesetz (VerkaufProspG) und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).