Flächenwidmungsplan
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Der Flächenwidmungsplan bezeichnet im österreichischem Recht eine Verordnung der Gemeinde (siehe Gemeindeplanung), bestehend aus einem Textteil und einer Plandarstellung. Ein Flächenwidmungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und wird auf Basis des Katasterplanes erstellt. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen). Für die Erteilung einer Baubewilligung ist in den meisten Fällen eine Baulandwidmung erforderlich. Flächenwidmungspläne unterliegen als Verordnungen im Rahmen der örtlichen Raumplanung der Aufsicht durch die jeweilige Landesregierung, welche den Plan nach fachlicher und rechtlicher Prüfung auf Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Gesetz zu genehmigen oder zu versagen hat.
Weiters müssen im Flächenwidmungsplan Ersichtlichmachungen eingetragen werden. Ersichtlichmachungen betreffen planungsrelevante Rechtsmaterien, die außerhalb der Gemeindekompetenz liegen. Diese sind unter anderem:
- Alle Flächen welche durch rechtswirksame überörtliche Planungen für eine besondere Nutzung bestimmt sind (z.B. Vorrangstandorte, Autobahnen, öffentliche Gewässer).
- Alle Flächen und Objekte, für die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen Nutzungsbeschränkungen bestehen (z.B. denkmalgeschütze Gebäude, Naturschutzgebiete).
- Alle Flächen, die durch natürliche Gefahren beeinträchtigt sind (z.B. Hochwasser gefährdete Gebiete).
Da die Gesetzgebung zur Örtlichen Raumplanung und zu den damit verbundenen Flächenwidmungsplänen in Österreich in der Kompetenz der Länder liegt, gibt es demnach 9 verschiedene Raumordnungsgesetze mit jeweils unterschiedlichen Festlegungen betreffend der Inhalte und der Darstellung der Pläne samt Verordnungswortlaut.
So bestehen unterschiedliche Kategorien:
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Flächenwidmungsplan in der Steiermark
Die Flächen werden unterteilt in:
- Baulandgebiete
- Vollwertiges Bauland: erschlossen und nicht gefährdet oder beeinträchtigt
- Sanierungsgebiete: bebaut aber gefährdet, beeinträchtigt (Lärm), nicht ausreichend erschlossen (Abwasser)
- Aufschließungsgebiete: unbebaut, noch gefährdet, noch nicht ausreichend erschlossen
- Verkehrsflächen
- Freiland
Im Bauland sind folgende Nutzungskategorien vorgesehen:
- reines Wohngebiet
- allgemeines Wohngebiet
- Ferienwohngebiet
- Dorfgebiet
- Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet
- Baugebiete für Einkaufszentren 1
- Baugebiete für Einkaufszentren 2
- Gewerbegebiete
- Industrie- und Gewerbegebiete 1
- Industrie- und Gewerbegebiete 2
- Erholungsgebiet
- Kurgebiet
Alle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen festgelegten Bereiche sind dem Freiland zuzuweisen. Dieses ist üblicherweise für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Bauführungen sind hier mit wenigen Ausnahmen ausschließlich im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft erlaubt . Im Freiland sind allerdings auch Sondernutzungen möglich:
- Erholungs- und Sportflächen, Parks, Erwerbsgärtnereien, diverse Anlagen
- Auffüllungsgebiete (kleinräumige Siedlungsbereiche mit geringfügigen Auffüllungsmöglichkeiten)
[Bearbeiten] Flächenwidmungsplan im Burgenland
Die Flächen werden unterteilt in:
- Baulandgebiete
- Bauland
- Aufschließungsgebiete (noch nicht erschlossen)
- Verkehrsflächen
- Grünland
- Alle nicht der Landwirtschaft dienenden Flächen im Grünland sind gesondert auszuweisen
Im Bauland sind folgende Nutzungskategorien vorgesehen:
- Wohngebiet
- Dorfgebiet
- Geschäftsgebiet
- Betriebsgebiet
- Industriegebiet
- Gemischtes Baugebiet
[Bearbeiten] Flächenwidmungsplan in Niederösterreich
Die Flächen werden unterteilt in:
- Baulandgebiete
- Bauland
- Aufschließungszonen
- Verkehrsflächen
- Grünland
Im Bauland sind folgende Nutzungskategorien vorgesehen:
- Wohngebiet
- Agrargebiet
- Kerngebiet
- Einkaufszentren und Fachmärkte (veraltet, darf nicht mehr neu ausgewiesen werden)
- Betriebsgebiet
- Industriegebiet
- Sondergebiet
- Gebiet für erhaltenswerte Ortstrukturen
[Bearbeiten] Flächenwidmungsplan in Oberösterreich
Das Gemeindegebiet wird grundsätzlich in Bauland, Verkehrsflächen und Grünland eingeteilt.
Im Bauland wird wiederum unterschieden in:
- Wohngebiete
- Dorfgebiete
- Kurgebiete
- Kerngebiete
- gemischte Baugebiete
- Betriebsbaugebiete
- Industriegebiete
- Ländeflächen
- Zweitwohnungsgebiete
- Gebiete für Geschäftsbauten
- Sondergebiete des Baulandes
Als Verkehrsflächen sind Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr vorzusehen.
Das Grünland dient grundsätzlich der Land- und Forstwirtschaft oder wird als Ödland ausgewiesen. Darüberhinaus können Sonderwidmungen (z.B. Erholungsflächen, Grünzüge, Erwerbsgärtnereien, Abgrabungsgebiete etc.) festgelegt werden. Im Grünland dürfen prinzipiell nur jene Gebäude errichtet werden, die für die jeweils festgelegte Nutzung nötig sind. In genau definierten Fällen sind Ausnahmen zulässig (z.B. Ersatz von bestehenden Wohnbauten im Grünland).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland entspricht der Flächennutzungsplan weitgehend dem Flächenwidmungsplan. Wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass der Flächennutzungsplan in Deutschland erst im nachgeordneten Bebauungsplan konkretisiert und für den Grundeigentümer rechtsverbindlich wird.
[Bearbeiten] Weblinks
- Raumordnung in Tirol: http://www.tirol.gv.at/raumordnung/index.shtml
- Raumordnung Niederösterreich / Flächenwidmung: http://www.raumordnung-noe.at/dynamisch/showcontainer.php?id=38
- Raumplanung Land Steiermark http://www.raumplanung.steiermark.at/