Gemeinde (Österreich)
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Die Gemeinden in Österreich (vgl. Politische Gemeinde und Gemeinde) sind als Gebietskörperschaften Bestandteil des staatlichen Verwaltungsaufbaus Österreichs.
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[Bearbeiten] Allgemeines
Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen kleinen und großen Gemeinden. Eine Gemeinde kann auch aus mehreren Katastralgemeinden bestehen. Aber auch mehrere kleinere Orte, die keine eigenen Katastralgemeinden sind, können zu einer Gemeinde zusammengeschlossen sein. Als Synonym bezeichnet man die Gemeinde auch als Kommune, aus verwaltungstechnischer Sicht ist sie der LAU 2 gleichzusetzen. Vor allem spricht man von kommunalen Einrichtungen oder Kommunalsteuern.
Die Verwaltung wird auch als Gemeindeverwaltungsbehörde bezeichnet. Die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung werden in der österreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen, die Landesgesetze sind, geregelt.
Dabei wird in gesetzliche und freiwillige Aufgaben einer Gemeinde unterschieden.
[Bearbeiten] Gesetzliche Aufgaben
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
- Brandschutz und Rettungswesen
- Straßenbau und Erhaltung der Gemeindestraßen (siehe Straßensystem in Österreich)
- Schulerhalter von Volks- und Hauptschule, Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrganges
- Meldewesen
- Bauwesen
- Matrikenwesen (Führung der Personenstandsbücher, siehe Standesamt)
- Örtliche Raumplanung (Gemeindeplanung)
[Bearbeiten] Freiwillige Aufgaben
- Gemeindewachkörper
- öffentliche Wasserleitung
- Kanalisation
- Bau und Verwaltung von Gemeindewohnungen
(Diese Aufzählung ist nicht taxativ.)
Um manche Aufgaben effizienter durchführen zu können, können sich Gemeinden freiwillig zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen. Das geschieht etwa im Schulwesen (Schulgemeinde), im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft (Abfallverbände), im Sozialhilfewesen (in einigen Bundesländern in Form von Sozialhilfeverbänden; zumeist auf Bezirksebene) oder im Abwasserwesen zu Abwasserverbänden. Auch zum Staatsbürgerschaftsverband schließen sich meist die Gemeinden zusammen.
Zusätzliche Rechte, aber auch Pflichten haben Statutarstädte.
[Bearbeiten] Organe der Gemeinde
Die Organe der Gemeinde sind:
- Die Gemeindevertretung (auch: Gemeinderat), die in geheimer und direkter Wahl gewählt wird, ist das beschließende und überwachende Organ. Sie setzt sich aus den Gemeinderäten zusammen. Eigentlich werden bei der Gemeinderatswahl Listen von Wahlparteien gewählt. Diesen werden dann nach dem D'Hondtschen System im Verhältnis der erzielten Wählerstimmen die Mandate zugeteilt. Nur Personen, die auf dem Wahlvorschlag einer Wahlpartei kandidiert haben, können in den Gemeinderat einberufen werden.
- Der Gemeindevorstand, der aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt wird, ist das vollziehende Organ im selbständigen Wirkungsbereich. Er besteht aus dem Bürgermeister, den Vizebürgermeistern und den geschäftsführenden Gemeinderäten (in Städten lautet deren Titel "Stadtrat").
- Für einzelne Ortsteile kann als direkter Vertreter des Bürgermeisters vor Ort ein Ortsvorsteher, der möglichste aus dem Kreis der Gemeinderäte stammt, eingesetzt werden.
- Der Bürgermeister ist das vollziehende Organ im übertragenen Wirkungsbereich. Der Bürgermeister wird je nach Bundesland entweder vom Gemeinderat oder in direkter Wahl gewählt. Die Direktwahl der Bürgermeister gibt es derzeit in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg.
[Bearbeiten] Gemeindetypen
- Die größte Einheit, die nicht selbständig ist, ist die Katastralgemeinde, sie gehört daher zu einer größeren Gemeinde, die die Aufgaben wahrnimmt.
- Die häufigste Form ist die Standardgemeinde, die entweder aus einer oder mehreren Katastralgemeinden besteht.
- Marktgemeinde
- Stadtgemeinde
Wenn auch üblicherweise die Form der Gemeinde von der Einwohneranzahl abhängt, so ist das nicht unbedingt eine Bedingung. So gibt es Marktgemeinden mit ca. 15.000 Einwohnern, aber auch kleinere Städte.
[Bearbeiten] Beispiele
- die nach Einwohnern kleinste Gemeinde ist Gramais in Tirol mit 59 Einwohnern
- die nach Einwohnern größte Marktgemeinde ist Lustenau in Vorarlberg mit etwa 20.000 Einwohnern
- die kleinste Stadtgemeinde ist Rattenberg in Tirol mit 436 Einwohnern
- die flächenmäßig größte Gemeinde ist Sölden mit 467 km²
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden in Österreich in verschiedenen Bundesländern Gemeindereformen durchgeführt, bei denen meist Gemeinden zusammengelegt wurden. Die Gemeinden erhielten meist den Namen der größten Katastralgemeinde, aber auch neue Gemeindenamen entstanden. Die Katastralgemeinden behielten meist ihren alten Namen. Diese Zusammenlegungen sind aber immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung gestoßen, weil die Bevölkerungsstrukturen nicht zusammen passten oder manche Katastralgemeinden sich benachteiligt fühlten. So wurden manche zusammengelegten Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt. Es gibt aber auch nach wie vor Kleinstgemeinden mit unter 100 Einwohnern, z.B. im Bezirk Gänserndorf.
[Bearbeiten] Gemeindename
Der Gemeindename ist in den meisten Fällen ident mit dem Namen des größten Ortes. Im Zuge der verschiedenen Gemeindereformen können sie aber einen künstlichen, das heißt relativ neuen Namen erhalten haben, beispielsweise durch Anhängen einer Zusatzinformation zur leichteren Lokalisierung. Vor allem wenn es sich um einen häufigeren Ortsnamen handelt. Auch Doppelnamen von zwei gleichgroßen Katastralgemeinden kommen vor. In vielen Fällen kann man aber den Gemeindenamen auf keiner Landkarte oder einer Ortstafel finden.
Aber auch bei den Schreibweisen gibt es Eigenheiten. So können die Schreibweisen in den Registern der jeweiligen Landesregierung von den geografischen Schreibweisen vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen leicht differieren. Beispielsweise Bindestriche, werden einmal weggelassen, im anderen Fall hinzugefügt, das selbe gilt für Präfixe wie St. und Sankt. Auch die s-Schreibweise kann differieren, so dass ein Ortsname einmal mit ß, das andere mit ss geschrieben wird.
[Bearbeiten] Beispiele
- Brand-Laaben: Die Gemeinde besteht aus den beiden Katastralgemeinden Brand und Laaben und noch einigen kleineren Orten zusätzlich.
- Wienerwald: Es gibt keinen gleichnamigen Ort nur die verschiedenen Katastralgemeinden Sulz im Wienerwald, Dornbach, Grub und Sittendorf, sowie die Orte Wöglerin, Gruberau,...
- Zwentendorf an der Donau: Die Katastralgemeinde selbst heißt nur Zwentendorf. Durch den Zusatz kann es leichter von anderen Gemeinden mit dem selben Namen Zwentendorf unterschieden werden.
[Bearbeiten] Ort der Verwaltung
Der Sitz der Verwaltung wird Gemeindeamt, bei größeren Orten auch Rathaus genannt. Bei Städten lautet die Bezeichnung Stadtamt oder Magistrat. Das Gebäude selbst wird aber oft sowohl bei größeren Gemeinden als auch bei Städten als Rathaus bezeichnet. Bei Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen beziehungsweise Katastralgemeinden bestehen, befindet sich das Gemeindeamt meist im (Namen gebenden) Hauptort. Um auch der Bevölkerung in den anderen Ortsteilen einen einfachen Zugang zur Ortsverwaltung zu ermöglichen, können auch Außenstellen eingerichtet sein.
[Bearbeiten] Interessenvertretung von Städten/Gemeinden
Die Vertretung der Städte und Gemeinden gegenüber dem Land und dem Bund sind bei Städten der Österreichische Städtebund bei den Gemeinden der Gemeindebund. Beide Interessenvertretungen sind seit 1988 durch Verankerung in der Bundesverfassung dazu berufen, die Interessen der Städte und Gemeinden zu vertreten. Während der Österreichische Städtebund bereits 1915 gegründet bzw. 1946 wiedergegründet wurde, kam es beim Österreichischen Gemeindebund 1947 zur Gründung. Städtetage als Spitzentreffen der Städte gab es bereits seit 1887, den ersten Österreichischen Gemeindetag beging man 1948.
[Bearbeiten] Weblinks
Siehe auch: