Diskussion:Freiwillige Feuerwehr
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Hallo liebe Autoren! zunächst mal großes Dankeschön für diesen Artikel; sehr informativ und sehr gut! habe aber noch ne kleine Anmerkung: Die älteste freiwillige Feuerwehr Deutschlands ist die freiwillige Feuerwehr Saarlouis (gegründet 1811). Wäre vielleicht schön wenn das noch jemand ändern könnte...ein paar infos gibts auch auf http://www.feuerwehr.saarlouis.de mfg daniel beck
Ein Abschnitt der fälschlicherweise im Artikel Feuerwehr landete - ich kann die Informationen nicht bestätigen. Kann da mal jemand rüberschauen? Gruß, Tilo 01:24, 15. Jan 2006 (CET)
In Deutschland sind die Freiwilligen Feuerwehren in drei bzw. vier Gruppen unterteilt: Zum einen ist da die Schwerpunktfeuerwehr mit mind. 41 aktiven Mitgliedern. Eine Stützpunktfeuerwehr mit mind. 31 aktiven Mitgliedern und eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung mit mind. 21 Aktiven bzw. 22 Aktiven (d.h. 21 Mitglieder plus ein Gruppenführer bei besonderer örtlicher Erfordernis). Die Führung der einzelnen Feuerwehrgruppen sind auch durch ihre Diesntgrade gekennzeichnet. So hat der [OBM] einer Schwerpunktfeuerwehr den Hauptbrandmeisterdienstgrad und sein Stellvertreter den Dienstgrad Oberbrandmeister. Weiter absteigend nach Form der Wehr. Die Führung der Kommune übernimmt der Stadt- bzw. Gemeindebrandmeister.
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[Bearbeiten] Karriere in der Freiwilligen Feuerwehr
Folgendes finde ich korrekturbedürftig:
"Es folgen weitere Ausbildungen, vor allem in den Bereichen Atemschutz, Maschinisten, BOS-Funk und Erste Hilfe."
Erste Hilfe ist Bestandteil der Grundausbildung (zumindest bei uns in Mannheim/BW) und sollte daher aus dieser Liste herrausgenommen werden. Dagegen könnte man beispielsweise noch "Motorsägen" aufnehmen. Die Motorsägenausbildung wurde in BW durch die neue Rechtslage aus der Grundi rausgenommen. Der Maschinist ist eine dagegen eigene eigenständige Fortbildung die ich unter Lehrgänge einsortieren würde.
"Weitere Lehrgänge für folgende Dienststellungen: Truppmann, Truppführer, *Maschinist*, Gruppenführer, Zugführer"
In BW gibt es inzwischen den Truppmann-2-Lehrgang. Gibt's sowas in den anderen Bundesländern auch?
Jiver 14:47, 11. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Formulierung "Proformasache"
Im Abschnitt Freiwillige Feuerwehr#Zivildiener (Ersatzdienstleistende) als Feuerwehrkräfte steht im zweiten Absatz "(was eigentlich reine Proformasache sein sollte)", dies ist IMHO sehr unglücklich formuliert, mir fällt aber auch keine bessere Formulierung ein. --fubar 19:37, 28. Jan 2006 (CET)
Truppmann Teil 2 gibt es auch in Bayern. Teil 1 ist die Theoretische Prüfung und Teil 2 ist die praktische Ausbildung in den Wehren. „Danach können weitere Fortbildungen erfolgen, zum Beispiel in den Bereichen Atemschutz (zwingend für den Einsatzdienst)“
Ist mir neu, dass der Atemschutzlehrgang zwingend ist. Bei uns in BY darf man theoretisch ab 16 mit zu Einsätzen fahren, darf sich allerdings nur außerhalb des Gefahrenbereichs aufhalten (Verteiler). Ab 18 ist man dann (Grundausbildung vorausgesetzt) voll Einsatzfähig.
- Zwingend ist wahrscheinlich das falsche Wort. Aus der Mannheimer Praxis kann ich allerdings sagen, dass Personen ohne gültigen Atemschutz eigendlich nicht mit in den Einsatz genommen werden. Egal was kommt. Den Einsatz fährt man bei uns ab dem Moment, ab dem man die Grundausbildung hat (also ab 18). Keine Ahnung, ob das jetzt Gesetzeswerk ist oder "nur" sich so eingebürgert hat. Ein Einsatz der Jugendfeuerwehr ist ausgesprochen selten (hab ich in meinen 10 Jahren bisher einmal erlebt - und nur weil der Jugend-MTF an dem durch Unwetter umgestürzten Altkleidercontainer vorbeigefahren ist...)Jiver 13:15, 8. Jul 2006 (CEST)
Für spezielle Aufgaben (Atemschutz, ABC-Schutz, Strahlenschutz, Maschinist, Gruppenführer, Technische Hilfeleistung) sind jedoch weitere Lehrgänge zwingend erforderlich. BOS-Funk ist für alle vorgeschrieben die sich am Funkverkehr beteiligen. BEN
- ABC-Schutz und Strahlenschutz ist IMHO das Gleiche. Und die Technische Hilfeleistung müsste man irgendwie einengen. Eine Flex zu bedienen oder nen Keller auszupumpen benötigt bei uns keinen extra TH-Lehrgang ist aber bereits TH Jiver 13:15, 8. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Sonderrechte
Im Abschnitt "Alarmierung von freiwilligen Mitgliedern" möchte ich mal eine Diskussion zu der Thematik Sonderrechte bei Fahrt zum Gerätehaus anstoßen. Soweit ich weiß dürfen mit Privat-PKW (auch bei Kennzeichnung) nicht in allen Bundesländern Sonderrechte in Anspruch nehmen. Kann das jemand verifizieren? homethehomeless 00:20, 17. Feb 2006 (CET)
In 12 von 16 Bundesländern dürfen Sonderrechte genutzt werden.
1 Bundesland gestattet Hinwegsetzen über die StVO im Rahmen des Rechtfertigenden Notstandes
1 Bundesland äußert sich nicht dazu.
2 gestatten keine Sonderrechte
Bundesländer Rechtsauffassung
Baden Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen
- Sonderrechte auch mit dem Privatfahrzeug, allerdings ist das übermaß besonders zu berücksichtigen!
Sachsen-Anhalt
- Keine Sonderrechte mit dem Privatfahrzeug, aber Hinwegsetzen über die StVO im Rahmen des Rechtfertigenden Notstandes zulässig.
Berlin
- Keine Sonderrechte mit dem Privatfahrzeug. Argument: Die Inanspruchnahme würde nicht unmittelbar hoheitliche Aufgaben dienen.
Hamburg
- Keine Sonderrechte mit dem Privatfahrzeug. Aufgrund der Organisationsstruktur der Berufsfeuerwehr ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten mit dem Privatfahrzeug noch nicht dringend geboten und damit auch nicht rechtlich möglich.
Niedersachsen
- Keine Äußerung einer Rechtsauffassung. Wegen der angeblich weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheit werden die Feuerwehrleute angehalten, auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten zu verzichten.
Quelle: Feuerwehrmagazin Ausgabe Mai 2001
--Flash112 16:34, 18. Feb 2006 (CET)
- Auf der diesjährigen Gemeindesicherheitsbelehrung gab es bei uns einen längeren Vortrag der Polizei über die Fahrt mit dem privaten PKW zum Gerätehaus. Laut der Polizei ist dabei die Inanspruchnahme von Sonderrechten erlaubt (nicht Wegerecht). Es handelt sich hierbei um eine Feuerwehr aus Niedersachsen. Allerdings kam häufig der Spruch (wie leider so oft bei der Feuerwehr): mit einem Bein im Gefängnis. -- 22:22, 24. Jul 2006 87.78.132.27
...welcher zwar oft benutzt wird, jedoch großer Unsinn ist. --Betaamylase 17:40, 9. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Exzellenz/Lesenswert
Ich kenn mich zwar nicht aus, aber der Artikel sieht ganz ordentlich aus... --w1nd 00:21, 16. Apr 2006 (CEST)
Finde ich auch --Gulliei 21:00, 13. Aug 2006 (CEST)