Fruchthandel
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Fruchthandel im funktionellen Sinne bezeichnet die wirtschaftliche Tätigkeit der Beschaffung und/oder des Absatzes der Warengruppe „Frischobst und –gemüse“, wobei diese Waren in unverändertem Naturzustand belassen oder nur geringfügig be- oder verarbeitet werden (Sortieren, Abpacken etc.).
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[Bearbeiten] Erläuterung
Zu der Warengruppe „Frischobst und –gemüse“ zählen auch Kartoffeln, Pilze, frische Kräuter, Gewürzpflanzen und Nüsse. Hingegen gehören Obst- und Gemüsekonserven, tiefgekühltes Obst und Gemüse sowie Trockenfrüchte nicht zum Warenkreis des Fruchthandels.
Fruchthandel im institutionellen Sinne umfasst jene Wirtschaftseinheiten, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Fruchthandel im funktionellen Sinne zuzurechnen ist, dazu zählen z.B. Großmarkthallen, Wochenmärkte und Bauernmärkte.
Selbstvermarktende Fruchterzeugerunternehmen und –gruppierungen, Unternehmen, die auch, aber nicht ausschließlich Handel mit der Warengruppe „Frischobst und –gemüse“ betreiben (Lebensmittelhandel), sowie Unternehmen mit frischobst- und gemüsebezogenen Leistungen (Reifereien, Speditionen, spezielle Verpackungsfirmen, etc.) werden in der Praxis ebenfalls zum Fruchthandel gezählt.
[Bearbeiten] Sonstiges
Einmal jährlich trifft sich der internationale Fruchthandel auf der Messe Fruit Logistica in Berlin.
[Bearbeiten] Literatur
- Carsten Gogoll: Möglichkeiten und Grenzen zentraler Beschaffung im Fruchthandel: exemplarische Darstellung und Analyse, Düsseldorf: Wolf, 1995, ISBN 3924221138
- Frank G Henrich: Top-Fruit. Ein wissensbasiertes System zur Analyse und Gestaltung von Marketingstrategien im Fruchthandel, DLG-Verlag, 1996, ISBN 3769046242
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Bundesverband deutscher Fruchthandelsunternehmen
- Deutscher Fruchthandelsverband
- Fruchthandel-Magazin (print)
- Fruchtportal (online)
Kategorien: Handel | Obst | Gemüse