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- Umgangssprachlich bezeichnete gemein ursprünglich eine Eigenschaft, die mehrere Menschen gemeinsam besaßen (Beispiel: "all diesen Leuten ist die Muttersprache Deutsch gemein"). In ähnlicher Bedeutung ist es noch im Adjektiv allgemein (Gegensatz speziell oder spezifisch) erhalten, was so viel bedeutet wie "umfassend", "generell" oder "für alle oder die überwiegende Mehrheit geltend". Der Prozess, aus einer beobachteten Anzahl von ähnlichen Einzelphänomenen auf allgemeine Gültigkeit zu schließen, wird als Verallgemeinerung (Generalisierung) bezeichnet. Mit Allgemeinheit wird auch die Gesamtheit der Bevölkerung eines Bereichs bezeichnet. Was der Allgemeinheit gehört, gehört allen zusammen, niemandem allein, ist aber oft von jedem einzelnen nutzbar (siehe Allmende).
- Als Hauptwort Gemein war bei den Landsknechten der frühen Neuzeit eine Vollversammlung aller Söldner, die zu einer Haufe gehörten, eine Urform des Parlamentarismus, der sich in der Verfassung der Heeresversammlungen bereits in der griechischen und römischen Antike findet (und zahlreiche römische Kaiser und Gegenkaiser gewählt hat).
- Bereits abwertend bezeichnete es früh die einfachen Leute ("das gemeine Volk") und bedeutete bald "vulgär". Zugespitzt hat es (besonders in der Kindersprache) die Bedeutung von "tückisch", "fies", "schofel" (in Hamburger Missingsch: "eisch") angenommen; eine "gemeine Tat" in diesem Sinne ist eine Gemeinheit.
- In oberdeutschen Ortsnamen kann Gemein für "Ort" oder "Gemeinde" stehen. Ein Ortsteil der bayerischen Gemeinde Bindlach trägt ebenfalls den Namen Gemein.
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