Generalkonsulat
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Generalkonsulat ist neben der Botschaft eine der Auslandsvertretungen eines souveränen Staates, welche Verwaltungsaufgaben erledigt. Hierzu gehören u. a. die Abnahme von Namenserklärungen, Passanträge oder auch Hilfeleistungen für Angehörige des souveränen Staates in Not. Der Leiter des Generalkonsulates ist der Generalkonsul. In großen Ländern kann es mehrere Generalkonsulate geben. Der Generalkonsul muss nicht Staatsbürger des Landes sein, das er vertritt.
Bei dem Konsulat selbst handelt es sich nicht unbedingt um exterritoriales Gebiet.