Diskussion:Gesundheitszeugnis
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[Bearbeiten] Gesundheitszeugnis kontra Belehrung
Leider wird die Belehrung n. §43 Infektionsschutzgesetz immer noch als Gesundheitszeugnis bei einer Anstellung in einer Gastronomie genannt. Es kann dann passieren, das man dann Missverstanden wird oder man nicht weiss, was dort gemacht wird. Und dann passiert es noch, das die Website (hier: Gesundheistamt-bremen.de) nicht aktuell ist. Man geht hin und es ist geschlossen. Und dann erfährt man, dass erst ein Termin gemacht werden muss und diese Belehrung 33€ kostet (2006)!
--83.236.60.25 11:59, 13. Apr 2006 (CEST)