Gesundheitszeugnis
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Ein Gesundheitszeugnis wird nach einer befriedigend verlaufenen amtsmedizinischen Untersuchung für Mitarbeiter ausgestellt, die im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollen.
Auch die Tätigkeit von Prostituierten (Personen mit HWG, häufig wechselndem Geschlechtsverkehr) unterliegt der amtsärztlichen Kontrolle: auch der sogenannte Bockschein konnte als Gesundheitszeugnis aufgefasst werden.
Ein Gesundheitszeugnis besagt nicht, dass eine Person gesund ist. Es besagt, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung der überprüfende Arzt nichts feststellen konnte, das einer Bescheinigung im Wege stünde.
Seit 2001 wurde die Untersuchung durch eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ersetzt. Hier wird über bestimmte relevante Symptome und Krankheiten, und der Aufforderung, bei Auftreten dieser die Arbeit niederzulegen und zum Arzt zu gehen, informiert. Die sogenannte Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein dafür zugelassener Arzt durch. Die jährlich vorgeschriebene Wiederholung kann der Arbeitgeber selbst durchführen.
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